
Meinung
B 210 n – Mitbestimmung leider unerwünscht
Ein Bürgerentscheid zur B 210 n im Kreis Aurich ist rechtlich nicht zulässig. Bedauerlich. Denn eine Mitbestimmung trägt zur Befriedung bei und stärkt die Demokratie. Ein Kommentar.
Ein Kommentar von
Stephan Schmidt