Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende digitalen Angebote der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO):
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote richten sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).
Die Umsetzung orientiert sich an den Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, der EU-Richtlinie 2016/2102 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA), soweit einschlägig.
Für die oben genannten Angebote gelten insbesondere folgende Rechtsgrundlagen:
Nach unserer aktuellen Überprüfung ist dieses digitale Angebot teilweise barrierefrei. Viele Anforderungen werden bereits erfüllt, einige befinden sich noch in Umsetzung. Wir berufen uns insoweit auf eine zulässige Ausnahmeregelung nach BFSG, da die vollständige Barrierefreiheit derzeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar wäre. Wir arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen, um eine vollständig barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Trotz unserer Bemühungen gibt es derzeit folgende Einschränkungen.
Diese werden gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 BFSGV benannt und mit WCAG-Referenzen sowie Rechtsgrundlage (§ 16/17 BFSG) erläutert:
Verbraucherinnen und Verbraucher haben das Recht, Mängel bei der Barrierefreiheit unserer digitalen Angebote zu melden.
Bitte nutzen Sie hierfür die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten. Sollten Sie keine Rückmeldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht einverstanden sein, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe Nr. 5).
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 / 5 67 69 70
Hinweis: Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die MLBF wenden. Dies ist eine neutrale Aufsichtsbehörde, die prüft, ob wir die gesetzlichen Anforderungen einhalten.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch:
Letzte Evaluation der Barrierefreiheit: 15.04.2025
Hinweis: Diese Angaben sind freiwillig und dienen Ihrer Orientierung. Sie zeigen, wann und wie zuletzt geprüft wurde, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu bewerten.
Diese Erklärung wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Neue Maßnahmen, um Barrierefreiheit herzustellen, sowie bekannte Einschränkungen werden dokumentiert und veröffentlicht.
Hinweis: Mit diesem Hinweis möchten wir verdeutlichen, dass Barrierefreiheit ein fortlaufender Prozess ist. Sie können also jederzeit mit aktuellen Informationen zum Stand der Umsetzung rechnen.
Diese Erklärung wurde am 10.09.2025 erstellt und zuletzt am 15.10.2025 aktualisiert.
Hinweis: Hier sehen Sie, wie aktuell diese Erklärung ist. So können Sie einschätzen, ob die Informationen den neuesten Stand widerspiegeln.
Die Barrierefreiheitserklärung selbst ist barrierefrei gestaltet: Text ist maschinenlesbar, Farbkontraste und Struktur entsprechen WCAG-Anforderungen, die Erklärung ist in verständlicher Sprache verfasst.
Hinweis: Auch diese Erklärung soll ohne Hürden nutzbar sein – unabhängig davon, ob Sie mit Bildschirmvergrößerung, Screenreader oder anderen Hilfsmitteln arbeiten.
E-Mail: info@zgo.de
Telefon: +49 491 97 90 0
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten.
Hinweis: Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Je genauer Sie beschreiben, wo und wie eine Barriere auftritt, desto gezielter können wir diese beheben.