Verkehrsführung Zwei Varianten für Hoheberger Weg in Prüfung
Dass Radfahrer auf der Straße fahren sollen, sorgte für Kritik. Nun schlägt die Verwaltung eine Rolle rückwärts vor – oder mehr Schutzmaßnahmen.
Aurich - Weiterhin offen ist die künftige Verkehrsführung für Radfahrer am Hoheberger Weg in Aurich. Am Donnerstag gab es im Umwelt- und Verkehrsausschuss auf Antrag der Grünen erneut lebhafte Diskussionen darüber, ob die Aufhebung der Benutzungspflicht der Nebenanlagen für Radfahrer sinnvoll und schon optimal vollzogen ist.
Ordnungsamtsleiter Helmut Lücht sagte, die Stadt wolle auf die Sorgen von Eltern reagieren und habe nun zwei Handlungsoptionen entwickelt. Im Laufe der nächsten zwei Wochen soll mit der Polizei besprochen werden, welches die sinnvollere ist.
Ordnungsamt: Für Schutzstreifen fehlt der Platz
Festzustellen sei, dass die Nebenanlagen an der Nordseite des Hoheberger Wegs auf dem Abschnitt zwischen der Einmündung des Hammerkewegs und der Einmündung in die Pferdemarktkreuzung stark genutzt seien. Fakt sei auch, dass im Masterplan Radverkehr unter anderem für den Hoheberger Weg gefordert sei, den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen. Dazu sollten dort Radfahr-Symbole aufgebracht und Schutzstreifen ausgewiesen werden.
Für Schutzstreifen für Radfahrer sei der Hoheberger Weg aber zu schmal, so Lücht. Im Oktober habe die Verkehrskommission daher beschlossen, die Benutzungspflicht der Nebenanlagen für Radfahrer ohne flankierende Maßnahmen aufzuheben.
Inzwischen sei klar, dass dies nicht auf Akzeptanz stoße. Es könne nicht Ziel der Verkehrspolitik sein, dass Eltern aus Angst um ihre Kinder wieder Fahrgemeinschaften bilden, so Lücht. Deshalb schwanke die Verwaltung derzeit zwischen zwei Möglichkeiten. Entweder solle die Benutzungspflicht der Nebenanlagen auf dem Abschnitt zwischen Pferdemarkt und Hammerkeweg wieder angeordnet werden. Zudem solle dort Tempo-30 auf der Fahrbahn gelten. „Es geht um die Sicherheit und viele Radfahrer. Die Polizei hat signalisiert, dass sie das mittragen würde“, so Lücht. Die Aufhebung der Benutzungspflicht gelte bei der Variante nur für den Rest des Hoheberger Weges.
Szenario 2 sieht weitere Schilder und Tempolimit vor
Szenario zwei sieht laut Lücht vor, dass auf dem Abschnitt zwischen Pferdemarktkreuzung und Hammerkeweg Radfahrer auf der Fahrbahn geführt werden, dass dies aber durch sogenannte Sharrows – also Radfahr-Symbole auf der Fahrbahn–, Tempo-30 sowie Schilder mit der Aufschrift „Radverkehr auf der Straße zulässig“ begleitet werde. Ziel sei es, Autofahrer darauf aufmerksam zu machen und daran zu gewöhnen, dass sie auf Radfahrer Rücksicht zu nehmen hätten.
Während Lücht eine Tendenz der Verwaltung zu Lösung 1 erkennen ließ, sprach sich Gila Altmann (Grüne) für die zweite Variante aus. Sie sei selbst als Radfahrerin dort unterwegs und erlebe immer wieder, dass Autofahrer sie anhupen und beschimpfen, knapp überholen und schneiden. Das sei aber vermutlich kein Charakterzug, sondern liege an der mangelnden Gewöhnung oder fehlendem Wissen über die neue Verkehrsregelung. „Es ist noch nicht bekannt genug. Deshalb muss man überlegen, wie man die Verkehrsführung sichtbarer und sicherer macht“, so Altmann. Dazu zähle auch Tempo-30. Sie plädierte zudem dafür, die Regelung nicht nur bis zum Hammerkeweg, sondern bis zur Kaserne auszuweiten.
Rokicki: Bürger sagen, sie sind doch nicht lebensmüde
Richard Rokicki (AWG) berichtete, dass er viele ablehnende Kommentare zur neuen Verkehrsführung von Bürgern bekommen habe. Der Tenor: Man müsse schon lebensmüde sein, um sich zu Zeiten des Stoßverkehrs als Radfahrer auf die Fahrbahn zu begeben. Er selbst habe nie Probleme festgestellt, als die Radfahrer noch die Nebenanlagen nutzen mussten. Zudem werde die viel befahrende Straße noch weiter verstopft, wenn der Autoverkehr künftig auf die Radfahrer warten müsse und in der Verkehrssituation auch nicht überholen könne.
Der Ausschuss ließ auch Albert Herresthal vom ADFC zu Wort kommen. Dieser erläuterte, dass es rechtlich nicht zulässig sei, Radfahrer einer Benutzungspflicht zu unterwerfen, wenn es an einem Streckenabschnitt beispielsweise eine intensive Geschäftsnutzung gebe oder wenn besonders viele Kinder oder Menschen mit Behinderung dort unterwegs sind, weil dann der „Seitenraum“, also Gehweg, diesen vorbehalten bleiben soll.
ADFC hat vier Vorschläge zur Absicherung
Das sei in dem Abschnitt durchaus der Fall. Der ADFC plädiere dennoch für die Verkehrsführung auf der Straße und mache vier Vorschläge: das Aufbringen von Sharrows, das Aufstellen von Hinweisschildern, Tempo-25 inklusive Bodenschwellen und Überholverbot in dem Abschnitt. Mit einem Tempolimit und dem Überholverbot verlören Autofahrer nicht übermäßig viel Zeit, die Radfahrer könnten aber sicher fahren. So könne Rechtssicherheit geschaffen und den Radfahrern ein Sicherheitsgefühl gegeben werden, so Herresthal.
Manfred Möhlmann (CDU) trieb die Frage um, wie schnell Radfahrer fahren dürfen, wenn sie dennoch auf dem Gehweg fahren wollen. Lücht konnte nur auf Gerichtsurteile verweisen. Da sei immer von Schrittgeschwindigkeit die Rede. Das bedeute für die Richter mal vier Stundenkilometer, mal sieben und mal 14 Stundenkilometer.
Helmut Lücht: Selten so viel Resonanz
Eine Benutzungspflicht müsste begründet werden, ließe sich laut Lücht aber wegen der Kurvenlage, der Enge, der fehlenden Möglichkeit, Schutzstreifen auszuweisen, und der direkt an der Straße liegenden Parkplätze durchaus durchsetzen. Es sei aber ebenso möglich, die Schutzvorkehrungen für Radfahrer auf der Fahrbahn zu erhöhen. Wie Lücht am Freitag auf Nachfrage sagte, habe er aus dem Ausschuss mitgenommen, dass die Radfahrer lieber auf der Fahrbahn geführt werden sollen. In den nächsten zwei Wochen soll in Absprache mit der Polizei eine Entscheidung fallen.
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Lücht sagte, in aller Regel sorge die Aufhebung der Benutzungspflicht kaum für Reaktionen. Meist führen die Radfahrer weiterhin auf dem Gehweg – und durchaus nicht in Schrittgeschwindigkeit, aber auf eigenes Risiko. Er nannte beispielsweise die Ortsdurchfahrt in Hesel. Dort gebe es auch keine Benutzungspflicht, aber er habe noch nie einen Radfahrer auf der Bundessstraße fahren sehen. Praxis und Theorie seien nicht immer dasselbe. Wichtig sei es, Regeln zu finden, die alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
ADFC verwundert über die Diskussion
Herresthal teilte im Nachgang zur Sitzung seine Verwunderung über die Diskussion mit. „Es wurde viel darüber gesprochen, was wünschenswert wäre – dabei aber die rechtliche Ebene oft außer Acht gelassen, gerade so, als wäre man hier völlig frei in der Gestaltung.“
Die Verwaltung habe die Notwendigkeit der Aufhebung der Benutzungspflicht ja gerade absolut zutreffend mit der Straßenverkehrsordnung begründet. Wenn das gilt, lasse sich die geplante Rolle rückwärts rechtlich nicht halten. „Und die Rechtslage ist hier wirklich sehr eindeutig. Daher ist die Wiedereinführung der Benutzungspflicht, gerade im innenstadtnahen Bereich, keine tragfähige Option“, so Herresthal.
Anmerkung der Redaktion
In einer früheren Fassung des Artikels hatte es irrtümlich geheißen, dass der ADFC ausgeführt habe, dass eine Benutzungspflicht nur unter besonderen Bedingungen angeordnet werden könne. Gerade diese Bedingungen sprechen aber gegen die Einführung einer Benutzungspflicht. Wir haben den Fehler korrigiert.