Straßenverkehr Radfahrer sollen in Aurich auf die Straße
Radfahrer haben sich oft beschwert, dass der Radweg am Hoheberger Weg zu schmal ist. Nun müssen sie den Weg nicht mehr benutzen.
Aurich - Fahrradfahrer sollen mehr auf der Straße fahren. Das ist der Grundsatz, der seit einiger Zeit in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben ist. Die Stadt Aurich hat nur begonnen, diesen Grundsatz umzusetzen. Im Hoheberger Weg sind am Gehweg die Schilder ausgetauscht worden. Es handelt sich nun nicht mehr um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, sondern um einen Gehweg mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Dadurch besteht für Radfahrer kein Zwang mehr, den Geh- und Radweg zu nutzen. Sie dürfen auf der Straße fahren. Die neue Beschilderung hat aber noch andere Folgen.
Nur noch langsam, in Schrittgeschwindigkeit dürfen Radfahrer auf dem Gehweg am Hoheberger Weg fahren. Denn die Stadt Aurich hat dort die Beschilderung erneuert. Statt eines kombinierten Geh- und Radweges gibt es dort jetzt nur noch einen Gehweg, der auch von Radfahrern benutzt werden darf.
Forderung des ADFC erfüllt
Das aber hat folgen: Denn in diesem Fall schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass Radfahrer nicht schneller als sieben Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Wollen sie schneller vorankommen, müssen sie auf die Straße ausweichen.
Und das sei auch durchaus gewollt, erklärt der Auricher Ordnungsamtsleiter Helmut Lücht. Die Straßenverkehrsordnung schreibe es vor, dass Radfahrer, wo möglich, auf der Straße fahren sollen. Damit sei auch eine Forderung des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) erfüllt worden. Auch die Rechtsprechung stehe hinter dieser Änderung im Straßenverkehr.
Nutzung ändert sich mit der Fahrtrichtung
Gehwegschilder mit dem Zusatz „Fahrradfahrer frei“ stehen nicht nur am Hoheberger Weg. Auch an der Von-Jhering-Straße, unter anderem am Gymnasium Ulricianum, sind sie zu finden. Müssen Radfahrer nun auf die stark befahrene Bundesstraße ausweichen?
Nein, sagt Lücht, eindeutig nicht. Denn an der Von-Jhering-Straße wie auch an anderen, ähnlichen Straßen, gebe es zwei verschiedene Beschilderungen. In der Fahrtrichtung der Autos, also auf der rechten Straßenseite, handelt es sich um kombinierte Geh- und Radwege, die sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern genutzt werden müssen. Fährt ein Radfahrer allerdings auf der rechten Seite quasi als Geisterfahrer in die Gegenrichtung, ist er dort nur geduldet und muss Schrittgeschwindigkeit fahren. Deswegen stehen in dieser Richtung nur die „Radfahrer frei“-Schilder.
Das klingt kompliziert, wie auch Helmut Lücht zugibt. Aber diese Beschilderung ergebe sich aus der Straßenverkehrsordnung. Der Schilderdienst der Stadt würde permanent überprüfen, ob alle Schilder in der Stadt noch korrekt seien oder ausgetauscht beziehungsweise abgebaut werden müssten. Für Hinweise sei das Ordnungsamt dankbar. Denn einen Schilderwald wolle auch die Verwaltung nicht produzieren.
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