Prozess in Aurich 47-Jähriger soll Haus mit Zeitzünder angesteckt haben
Mit einem Zeitzünder wurde ein Haus in Moordorf angesteckt. Der Eigentümer wurde deswegen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Wie das Feuer gelegt wurde und warum es nun einen neuen Prozess gibt.
Südbrookmerland/Aurich - Hat ein 47-jähriger früherer Moordorfer sein eigenes Wohnhaus mithilfe eines selbstgebauten Zeitzünders in Brand gesetzt? Um diese Frage geht es am Dienstag am Landgericht Aurich. Nachdem der Mann im Mai am Auricher Amtsgericht genau deswegen verurteilt wurde, wehrt er sich nun gegen diese Entscheidung – und damit gegen eine mehrjährige Haftstrafe.
Brand mit vielenFragezeichen
Der Fall begann mit einem Brand in einem Wohnhaus in der Nähe des Moorweges in Moordorf, im Dezember 2022. Die Flammen, die laut Gutachter durch eine raffinierte Konstruktion aus einer Zeitschaltuhr, einer Herdplatte und verschiedenen Brandbeschleunigern entfacht wurden, erloschen von selbst, bevor sie bemerkt wurden. Die Feuerwehr kam nicht zum Einsatz, was den Brandermittlern die Arbeit erleichterte, da keine Spuren durch Löscharbeiten verwischt wurden. Die Ermittlungen ergaben schnell, dass es sich um Brandstiftung handelte. Der Verdacht fiel auf den Hausbesitzer, der sich zu dieser Zeit mit seiner Familie im Urlaub befand. Der Vorwurf: Vor seiner Abreise habe er den Zeitzünder installiert und einsatzbereit gemacht.
Die Auricher Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, das Feuer gelegt zu haben, um von den Versicherungen zu profitieren. Während die Hausratversicherung bereits rund 52.000 Euro ausgezahlt hatte, blieb es bei der Feuerversicherung beim Versuch, da diese aufgrund der laufenden Ermittlungen die Zahlung zurückhielt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement, doch die Indizien sprachen aus Sicht des Amtsgerichts gegen ihn.
Verteidigung sieht keine direkten Beweise
Fotos vom Brandort zeigten beispielsweise eine Liste mit im Haus befindlichen Gegenständen samt geschätzter Werte, was als Vorbereitung für den Versicherungsbetrug gewertet wurde.
Rechtsanwalt Ralf Giese, der Verteidiger des Angeklagten, hatte in der ersten Instanz versucht, die gegen seinen Mandanten sprechenden Indizien zu entkräften. Er argumentierte, dass es keine direkten Beweise für die Täterschaft seines Mandanten gebe und dass die Indizien auch andere Erklärungen zuließen. Dennoch verurteilte das Amtsgericht Aurich den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Giese hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, da er die Beweisführung für unzureichend hält.
Die Beweisführung im ersten Prozess stützte sich auf eine Reihe von Indizien, die in ihrer Gesamtschau den Angeklagten belasten, so das Gericht. Besonders ins Gewicht fiel die aufwendige Konstruktion, mit der das Feuer gelegt wurde. Eine Zeitschaltuhr, die eine Herdplatte aktivierte, auf der brennbares Material wie Papier und Grillanzünder platziert war, deutet auf eine geplante Brandstiftung hin. Zudem wurden im gesamten Gebäude Brandbeschleuniger wie Benzin und Dieselkraftstoff gefunden. Das Gericht hielt es für unwahrscheinlich, dass ein unbekannter Dritter einen derartigen Aufwand betreiben würde, um das Haus des Angeklagten in Brand zu setzen.
Für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel
Auch die Möglichkeit, dass der Angeklagte jemanden beauftragt haben könnte, wurde als unerheblich angesehen, da die Anklage sich auf den versuchten und vollendeten Versicherungsbetrug und nicht auf die Brandstiftung selbst konzentrierte.
Für den Angeklagten steht in dem Prozess einiges auf dem Spiel. Immerhin war er vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Bestätigt das Landgericht das Urteil, muss er ins Gefängnis.
Für das Verfahren vor der Kleinen Strafkammer für Berufungen gegen Schöffengerichtsurteile sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Einmal am 5. und einmal am 12. November.