Hauseigentümer unter Verdacht  „Zeitzünder“ löst Brand in Moordorf aus

| | 18.04.2024 17:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Ein Brandermittler der Polizei im Einsatz. Foto: Uwe Zucchi/DPA
Ein Brandermittler der Polizei im Einsatz. Foto: Uwe Zucchi/DPA
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Mit einer Art Zeitzünder ist ein Haus in Moordorf in Brand gesetzt worden. Der Verdacht: Der Hauseigentümer hat das Feuer selbst gelegt, um bei der Versicherung abkassieren zu können.

Moordorf - Eine Art Zeitzünder setzte im Dezember 2022 ein Wohnhaus in Moordorf in Brand. Verantwortlich dafür soll nach Auffassung der Auricher Staatsanwaltschaft der 47-jährige Eigentümer des Hauses gewesen sein. Das mutmaßliche Motiv: Er wollte Geld von den Versicherungen kassieren. Im Falle seiner Hausratversicherung klappte das auch, sie zahlte insgesamt rund 52.000 Euro. Der frühere Moordorfer bestreitet, etwas mit der Sache zu tun zu haben. Der Versuch, mit Gericht und Staatsanwaltschaft einen Deal zu schließen, deutet aber auf etwas anderes hin.

Wann genau das Feuer in dem Haus in der Nähe des Moorweges in Moordorf ausbrach, ist nicht bekannt. Zwar richtete der Brand in dem Gebäude großen Schaden an. Er wurde jedoch nicht bemerkt, bevor die Flammen durch Sauerstoffmangel selbst erloschen. Die Feuerwehr war nicht im Einsatz. Ein Vorteil für die Brandermittler und einen Sachverständigen, weil keine Spuren durch Löscharbeiten verwischt wurden.

So wurde der Brand gelegt

Die Brandursache stand damit schnell fest: Brandstiftung. In einem Raum des Hauses war der Sachverständige auf eine elektrische Herdplatte gestoßen, die über eine Zeitschaltuhr mit einer Steckdose verbunden war. Auf und neben der eingeschalteten Platte befand sich reichlich brennbares Material – unter anderem Grillanzünder. Im gesamten Gebäude waren zudem Brandbeschleuniger verschüttet worden. Spätere Untersuchungen ließen auf Benzin und Dieselkraftstoff schließen.

Entdeckt worden war der Brandschaden am 30. Dezember 2022. In den Tagen zuvor war der Beschuldigte mit seiner Familie im Urlaub. Erst am Abend sei er über den Brand informiert worden. Eine Nachbarin hatte eine offene Tür entdeckt und einen Bekannten des Eigentümers informiert.

Verteidiger wollte Strafe aushandeln

Nach Verlesung der Anklage gab Rechtsanwalt Ralf Giese, Verteidiger des Angeklagten, eine ausführliche Stellungnahme ab. Die wirkte beinahe wie ein vorweggenommenes Plädoyer. Giese versuchte, sämtliche Indizien aus dem Bericht der Brandermittler, die gegen seinen Mandanten sprachen, zu entkräften. Das Schöffengericht um den Vorsitzenden Dr. Markus Gralla zeigte sich davon jedoch wenig beeindruckt. Giese bat deshalb um eine Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten beraten zu können. Kurz darauf wollte der Anwalt von Gericht und Staatsanwaltschaft wissen, welche Strafe sein Mandant zu erwarten hätte, sollte er ein Geständnis ablegen. Gralla erinnerte an die Anklage, die auf Betrug in einem besonders schweren Fall sowie auf versuchten Betrug lautete. Beim Versuch sei es nur geblieben, weil die Brandschadenversicherung noch nicht gezahlt hatte.

Gericht lässt sich nicht auf Deal ein

Der Strafrahmen für die angeklagten Taten liege bei einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren – pro Tat. Eine Bewährung wäre nur dann möglich, wenn die ausgeurteilte Strafe maximal zwei Jahre beträgt. Um dort hinzukommen, brauche es erhebliche Hinderungsgründe. „Die sehe ich bislang nicht“, so der Richter, der dem Beschuldigten damit indirekt eine Gefängnisstrafe in Aussicht stellte. Einen Vorschlag für eine sogenannte Verständigung (Deal) machte das Gericht nicht. „Letztlich hat es der Angeklagte selbst in der Hand“, so Gralla. Der entschied sich daraufhin dafür, die Sache durchzuverhandeln. Ein Geständnis hätte das Verfahren dagegen möglicherweise verkürzt. Stattdessen wurde eine ganze Reihe von Zeugen gehört.

Schon da war relativ klar, dass es an diesem Tag kein Urteil geben würde. Der Grund: Ein wichtiger Zeuge fehlte. Der Polizist, der die Brandermittlungen geführt hatte, konnte bei der Verhandlung nicht anwesend sein, da er mit dringenden Ermittlungen zu einem anderen Brand beschäftigt war. Ein weiterer Zeuge fehlte unentschuldigt. Beide sollen nun bei einer Fortsetzung am 2. Mai gehört werden. Dann könnte auch ein Urteil gesprochen werden.

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