Aurich

Testpflicht für Kindergartenkinder im Kreis Aurich

| | 14.12.2021 15:57 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Eine Mutter kontrolliert mit ihrem Kind einen Corona-Schnelltest. Archivfoto: DPA
Eine Mutter kontrolliert mit ihrem Kind einen Corona-Schnelltest. Archivfoto: DPA
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Angesichts gestiegener Corona-Infektionen hat der Kreis eine Testpflicht für Kitas erlassen. Diese gilt ab Donnerstag für alle Kinder ab drei Jahren. Eine Kita-Leiterin sieht das skeptisch.

Aurich - Für Kindergartenkinder ab drei Jahren gilt ab Donnerstag, 16. Dezember, eine Corona-Testpflicht im Landkreis Aurich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Aurich angesichts der gestiegenen Infektionszahlen erlassen. Danach müssen die Kindergartenkinder drei Mal in der Woche von den Eltern zu Hause getestet werden. Bislang waren die Tests freiwillig. Betroffen sind Kinder im Alter ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.

Der Test soll von Eltern oder Sorgeberechtigten zuhause durchgeführt werden, und zwar montags, mittwochs und freitags - genau wie in den Schulen üblich. Das Ergebnis des Schnelltests müssen die Eltern der Kita vorlegen. Dazu wird den Einrichtungen ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, heißt es in der Mitteilung des Landkreises.

Ausnahmen von Testpflicht nur mit ärztlichem Attest

Bereits seit September stellt das Land Kindergartenkindern drei kostenfreie Schnelltests pro Woche zur Verfügung. Vergessene Tests können direkt in den Kitas unter Aufsicht nachgeholt werden. Kinder mit medizinischer Kontraindikation sind von der Testpflicht unter Vorlage eines ärztlichen Attests befreit.

Ziel der neuen Testpflicht sei, sowohl die Kinder als auch die Erzieherinnen und Erzieher besser vor Infektionen zu schützen und so einen möglichst reibungslosen Betrieb der Kitas aufrechterhalten zu können. Die aktuell hohe Corona-Inzidenz habe durchgängig Auswirkungen auf den Betrieb der Kitas. Zuletzt habe es regelmäßig Corona-Fälle mit daraus resultierenden Quarantänen und Schließungen von Gruppen oder ganzer Einrichtungen gegeben. Außerdem sei erwiesen, dass Kinder jeden Alters grundsätzlich das Virus übertragen können. Allerdings gebe es derzeit keine Möglichkeit, Kinder unter fünf Jahren zu impfen und so einen Schutz vor Corona in Kindertagesstätten zu erreichen. Die Testpflicht ist in den Augen des Landkreises das mildeste Mittel, Gruppentrennungen oder einen eingeschränkten Betrieb zu vermeiden.

Kita-Leiterin sieht Vorstoß skeptisch

Die Leiterin der Auricher Pinguin-Kita, Daniela Brandes, sieht die neue Vorgabe des Landkreises eher kritisch, wie sie am Dienstag auf ON-Anfrage sagte. Sie könne den Grundgedanken zwar nachvollziehen. Aber die Testpflicht komme sehr kurzfristig und erfordere einen hohen Aufwand von den Mitarbeitern. So müsse eine Erzieherin beim „Türdienst“ künftig auch die Coronatests kontrollieren. Außerdem sei die Frage, wie verhältnismäßig die regelmäßigen Tests seien, so Brandes. Man habe den ganzen Herbst über keine Gruppenschließungen aufgrund von Infektionsfällen gehabt. Seit September hatten die Eltern bereits die Möglichkeit, ihre Kinder freiwillig dreimal die Woche kostenlos zuhause zu testen. Rund ein Drittel der Eltern hätten das genutzt, so Brandes. In zwei Fällen habe es einen „Fehlalarm“ gegeben von Positiv-Tests, die sich später nicht bestätigt hätten. Ein weiterer Punkt könnte für die Eltern problematisch werden: Bislang bekamen sie in der Regel sogenannte Lollitests. Künftig werden es wohl die weniger angenehmen Nasentests sein, so Brandes. Die Pinguin-Kita im Auricher Familienzentrum wurde 2020 als „Kita des Jahres“ in Deutschland ausgezeichnet.

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