Aurich/Wiesmoor
Mordfall an Tankstelle in Wiesmoor: Urteil rechtskräftig
Aus Wut über die Beschädigung seines Autos hatte ein 22-Jähriger einen Bekannten getötet. Vom Landgericht bekam er lebenslänglich. Jetzt prüfte der Bundesgerichtshof das Auricher Urteil.
Aurich/Wiesmoor - Das Urteil des Landgerichts Aurich, das einen 22-jährigen Wiesmoorer wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hatte, ist rechtskräftig. Wie das Landgericht mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision des Angeklagten am 14. September als unbegründet verworfen. Bei der Überprüfung seien keine Rechtsfehler gefunden worden.
Wie berichtet hatte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts den 22-Jährigen am 16. März dieses Jahres wegen Mordes und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Zusätzlich hatte die Kammer die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Gericht hatte unter anderem festgestellt, dass der Angeklagte im September 2020 im betrunkenen Zustand in einer Tankstelle in Wiesmoor ein männliches Opfer aus Wut über die Beschädigung seines Autos mit elf Messerstichen getötet hatte.