Aurich/Wiesmoor
Mord in Wiesmoor: Lebenslänglich für 22-Jährigen
Ein 22-Jähriger hat im September vergangenen Jahres an einer Tankstelle in Wiesmoor einen Gleichaltrigen mit elf Messerstichen getötet. Nach sieben Verhandlungstagen sprach das Landgericht Aurich am Dienstag das Urteil.
Aurich/Wiesmoor. Wegen Mordes hat das Landgericht Aurich am Dienstag einen 22-Jährigen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Er hatte einen gleichaltrigen Bekannten im September vergangenen Jahres an einer Tankstelle mit elf Messerstichen getötet. Die Schwurgerichtskammer um den Vorsitzenden Richter Björn Raap verkündete das Urteil am Dienstag nach sieben Verhandlungstagen. Das Gericht folgte damit den Anträgen von Oberstaatsanwältin Annette Hüfner und der Anwältin des getöteten Opfers.
Beide hatten sich für eine lebenslange Haftstrafe ausgesprochen. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September 2020 aus „niederen Beweggründen“, wie Hüfner es formulierte, das Opfer ermordete. Es handele sich hierbei um einen „besonders verachtenswerten“ Mord, der „sittlich auf tiefster Stufe“ stehe und „zwingend lebenslänglich“ bedeuten müsse, führte Hüfner in der vergangenen Woche aus. Eine verminderte Schuldfähigkeit, die der psychiatrische Gutachter Prof. Wolfgang Trabert (Klinikum Emden) zumindest nicht ausschließen wollte, vermochte Hüfner nicht zu erkennen. Immerhin hatte er zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von über 2 Promille. Doch nach Ansicht Hüfners habe der Angeklagte zielgerichtet gehandelt. Er sei Alkohol gewöhnt und daher kaum beeinträchtigt gewesen. Genauso sah es auch die Schwurgerichtskammer.
Mord durch Kameraaufnahmen dokumentiert
Was war passiert? Durch Videoaufnahmen an der Tankstelle in Wiesmoor und Aussagen der Zeugen ließ sich das Geschehen fast lückenlos rekonstruieren. Dabei handelte es sich laut Raap um „eindrückliche Bilder, die auch gestandene Prozessbeteiligte nicht so schnell loslassen werden. Es ist ein Tötungsakt in Farbe und Ton zu sehen“, so Raap.
Zunächst trafen sich der Angeklagte und das Opfer gemeinsam mit anderen Freunden am Vorabend der Tat. Sie machten Station in verschiedenen Kneipen, tranken harten Alkohol und verbrachten die Nacht damit. Am Morgen entschieden sie, trotz Alkoholkonsums, zu einer Tankstelle zu fahren, um weiteren Alkohol zu besorgen. Kurz nach dem Erwerb der Getränke soll es zu einem Fahrerwechsel gekommen sein. Nicht mehr der Angeklagte selbst, sondern das spätere Opfer habe sich hinter das Steuer des Golf Variant des Angeklagten gesetzt. Kurz nach der Abfahrt von der Tankstelle soll das Opfer mit dem Auto des Angeklagten gegen einen Bordstein gefahren sein. Dabei wurde ein Vorderreifen beschädigt. Die beiden kehrten zur Tankstelle zurück, versuchten, den Reifen wieder mit Luft zu füllen. Ohne Erfolg.
Es kam zu einem ersten Streit und der Angeklagte versetzte dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht. Das ist auch auf Videoaufnahmen zu sehen. Eine Mitarbeiterin der Tankstelle ging dazwischen, versuchte zu schlichten. Sie berichtete als Zeugin vor Gericht, dass der Angeklagte sich einsichtig gezeigt habe und davon sprach, dass sie sich beruhigen und nach Hause gehen würden. Das geschah allerdings nicht. Es kam zu einem zweiten Streit, wie es auf Videoaufnahmen zu sehen ist. Wodurch dieser ausgelöst wurde, blieb allerdings offen. Im Zuge dessen hielt der Angeklagte plötzlich ein Messer in der Hand. Das Opfer versuchte zu fliehen, wollte in der Tankstelle Schutz suchen. Der Angeklagte rannte hinterher, stach auf ihn ein. Insgesamt elf Mal. In das Gesicht, Rücken, Nacken und den Bauch.
Angeklagter mordete wegen des Fahrfehlers des Opfers
Die Aussage des Angeklagten, das Opfer habe ihn nach der Bordstein-Kollision, die zu einer Reifenpanne führte, provoziert, nahm ihm Hüfner nicht ab. „Das ist eine Schutzbehauptung“, so die Oberstaatsanwältin. Die Einlassung des 22-Jährigen sei „nebulös, lückenhaft, detailarm“ und teilweise widerlegt. Denn der Angeklagte gab vielfach an, sich an nichts mehr erinnern zu können. Dem folgte auch Raap in seiner Urteilsbegründung: „Der Fahrfehler und die resultierende Fahrzeugbeschädigung waren der Anlass für den Mord“, sagte er. Es gebe „keinen Anhaltspunkt dafür, dass das Opfer Sie nicht ernst nahm“, so Raap in Richtung des Angeklagten. „Wir erachten Ihre Einlassung als nicht plausibel und widerlegt“, so Raap.
Sicherlich sei der Angeklagte durch die Alkoholeinwirkung enthemmt gewesen, aber es lag nach Ansicht der Kammer „keine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit vor“. Und Raap sagte, dass der Angeklagte mit einem Tötungsvorsatz gehandelt habe: „Sie wussten ganz genau, was Sie mit einem Messer anrichten können“, so der Richter und verwies auf die abgeschlossene Lehre zum Fleischer, die der Angeklagte absolvierte. Und Raap ging noch einmal auf die Aussage ein, die der Angeklagte gegenüber einer Polizistin unmittelbar nach der Tat äußerte: „Es sah genauso aus wie beim Schlachten“. Insgesamt sei es eine besonders niederträchtige und verachtenswerte Tat gewesen.
Neben der lebenslangen Haftstrafe muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage tragen. Außerdem wurde ihm wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr der Führerschein entzogen und eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 675 Euro, verhängt. Zudem wird der Angeklagte zunächst in einem Maßregelvollzug untergebracht, wo er eine einjährige Alkoholentzugstherapie durchlaufen soll.