Jugendschutzkontrollen  So liefen die Testkäufe einer 16-Jährigen in Aurich und Norden

| | 05.05.2026 08:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein Jugendlicher kauft in einem Kiosk ein. Foto: DPA
Ein Jugendlicher kauft in einem Kiosk ein. Foto: DPA
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Eine Praktikantin hat im Auftrag des Landkreises an 20 Verkaufsstellen versucht, Schnaps und Zigaretten zu kaufen. Das sind die Ergebnisse.

Aurich/Norden - In acht von 20 Verkaufsstellen hat eine 16-jährige Praktikantin des Landkreises Aurich hochprozentige alkoholische Getränke wie Wodka und Weinbrand sowie Zigaretten erhalten. Das ist das Ergebnis der jüngsten Testkäufe im Rahmen von Jugendschutzkontrollen in Aurich und Norden.

Zwölf Verkaufsstellen verhielten sich dagegen vorbildlich, wie die Kreisverwaltung mitteilt. „Sie leisteten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und wurden ausdrücklich gelobt“, heißt es.

Positiv: In der Stadt Norden konnte die Quote der Verstöße im Vergleich zum Jahr 2024 um 18 Prozent gesenkt werden. In der Stadt Aurich hingegen verschlechterte sich die Quote im gleichen Zeitraum um zehn Prozent. In den meisten Fällen fragte das Personal weder nach dem Alter noch ließ es sich einen Ausweis vorlegen.

Überprüft wurden Lebensmittelläden, Tankstellen, Kioske sowie Tabakfachgeschäfte.

Kreisjugendpfleger: Ergebnis in Aurich „ernüchternd“

Kreisjugendpfleger Werner Voß zeigte sich mit dem Ergebnis in der Stadt Norden zufrieden, bezeichnete die Situation in Aurich jedoch als ernüchternd: „Hier besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Die Kontrollen in Norden zeigen zunehmend Wirkung, während wir in Aurich die Maßnahmen verstärken müssen.“

Die Testkäufe werden gemeinsam von der Polizei Aurich und dem Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich durchgeführt. Vor Ort werden das Personal sowie die Betreibenden der Verkaufsstellen über die gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol und Tabak, insbesondere das Jugendschutzgesetz, informiert. Zudem erhalten sie Hinweise zur Vermeidung des Verkaufs an Minderjährige.

Die Kontrollen haben in erster Linie einen präventiven Charakter. Dennoch drohen Betreibern und Mitarbeitenden bei Verstößen Bußgelder zwischen 150 und 300 Euro. Im Wiederholungsfall können die Geldbußen auch deutlich höher ausfallen, heißt es.

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