Klare Ansagen  Richterin wegen Brandstifter im „Mutti-Modus“

| | 13.03.2026 18:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Mit einem Feuerzeug setzte der 30-Jährige das Gebäude in Südbrookmerland in Brand. Foto: Pixabay
Mit einem Feuerzeug setzte der 30-Jährige das Gebäude in Südbrookmerland in Brand. Foto: Pixabay
Artikel teilen:

Ein Brandstifter aus Südbrookmerland versetzte Richterin Sarah Buss in den „Mutti-Modus“. Was da los war und warum das Verfahren auch für Auricher Realschüler etwas zu bieten hatte.

Aurich/Südbrookmerland - Deutliche Worte findet Sarah Buss häufiger. Immer wieder liest die Richterin am Auricher Amtsgericht Angeklagten und anderen Verfahrensbeteiligten die Leviten. Das war am Donnerstag nicht anders, als sich ein 30-jähriger früherer Südbrookmerlander wegen des Verdachts der Brandstiftung verantworten musste. Zwischendurch schaltete die Juristin dabei jedoch in den „Mutti-Modus“, wie sie es selbst ausdrückte. Heraus kam am Ende ein Geständnis, eine auf die Zukunft des Mannes ausgelegte Strafe und ein eindrückliches Erlebnis für knapp 30 Auricher Realschüler.

Im Fall ging es um einen Brand aus dem Juli 2023. Seinerzeit ging in Südbrookmerland der Anbau eines Wohnhauses in Flammen auf. Auch Teile des Wohnhauses wurden beschädigt. Sämtliche Feuerwehren aus Südbrookmerland waren im Einsatz, ebenso wie Kräfte aus Aurich, des Deutschen Roten Kreuzes und des Rettungsdienstes. Der entstandene Schaden wird auf rund 200.000 Euro geschätzt. Brandermittler und ein Sachverständiger stellten im Nachhinein fest, dass es sich um Brandstiftung handelte.

Sachverständige hatte Zweifel

Der Verdacht fiel auf den heute 30-Jährigen, der gemeinsam mit zwei Familienmitgliedern in dem Haus lebte. Doch der stritt die Tat lange Zeit ab. Er habe in dem Anbau geraucht und schließe nicht aus, eine Zigarette unachtsam weggeworfen und dadurch möglicherweise den Brand ausgelöst zu haben. Ein Brand-Sachverständiger zweifelte jedoch an dieser Darstellung. Er hatte festgestellt, dass offenbar größere Mengen Benzin im Spiel waren. Zwar wurden in den Räumen Mofas, Kettensägen und gefüllte Kraftstoffkanister gelagert. Benzin mit einer glimmenden Zigarette zu entzünden, sei aber nicht ohne Weiteres möglich.

Im ersten Verfahren gab es Rechtsfehler

Im September 2024 wurde der 30-Jährige dennoch verurteilt. Drei Jahre und sechs Monate Haft lautete die Strafe. Dagegen wehrte er sich jedoch. Wegen eines Verfahrensfehlers wurde der Fall vom Oberlandesgericht Oldenburg ans Auricher Amtsgericht zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Am Donnerstag blieb der Mann zunächst bei seiner Version. Weil er getrunken und Cannabis geraucht habe, seien seine Erinnerungen an den Abend lückenhaft. Die Befragung gestaltete sich überaus schwierig. Der Mann hatte erhebliche Probleme, Geschehnisse zeitlich einzuordnen. Auffällig war jedoch, dass er sich an viele Details vor und nach dem Brand erinnern konnte. Zum Geschehen selbst fehlten ihm jedoch die Erinnerungen.

Cannabis war nicht die einzige Droge

Nach und nach stellte sich allerdings heraus, dass Cannabis und Alkohol mutmaßlich nicht das einzige Problem waren. In der Zeit rund um den Vorfall hatte der Mann offenbar auch zu harten Drogen wie Kokain und Heroin gegriffen.

Für die knapp 30 Achtklässler der Auricher Realschule, die den Prozess im Rahmen des Unterrichts verfolgten, hätte es kaum ein besseres Fallbeispiel für die Drogen-Prävention geben können. Die Vernehmung des Angeklagten hatte deutlich gezeigt, was Rauschgift mit der Psyche eines Menschen anrichten kann. Von dem, was sein Vater im Zeugenstand über den Mann sagte, war nämlich für Beobachter kaum etwas zu erkennen. Der hatte ihn als fleißige Person beschrieben. Aufgeweckt, interessiert und gut in der Schule. Ein Bild, das so gar nicht zu einer typischen Drogenkarriere passte, wie Richterin Sarah Buss feststellte. Nur einmal habe er sich in der Vergangenheit etwas zu Schulden kommen lassen und sei verurteilt worden. Die aufgebrummten Arbeitsstunden leistete er problemlos ab, zahlte seine Strafe und arbeitete mit dem Bewährungshelfer zusammen.

Reiner Tisch sorgte für Erleichterung

Und der Brand? Auch am Donnerstag stritt der 30-Jährige zunächst noch ab, dafür verantwortlich zu sein. So recht glauben wollte ihm das aber niemand. Mit viel Einfühlungsvermögen und ihrem „Mutti-Modus“ gelang es Sarah Buss allerdings, den Mann von einem Geständnis zu überzeugen. Einerseits wegen der rechtlichen Seite. Vor allem aber, um die Wogen in seiner Familie wieder zu glätten und die Sache aufzuarbeiten. Er habe Stimmen gehört, die ihm aufgetragen hätten, das Feuer zu legen. Also habe er Benzin ausgegossen und dieses mit dem Feuerzeug angesteckt. Unter Tränen berichtete der Mann von seiner Tat. Eine Sitzungspause nutzte er für eine erste Aussprache mit seiner Familie und schien danach erleichtert zu sein.

Die Verhandlung fand am Auricher Amtsgericht statt. Foto: Romuald Banik
Die Verhandlung fand am Auricher Amtsgericht statt. Foto: Romuald Banik

Darüber hinaus gelang es ihm, das Gericht davon zu überzeugen, dass er sein Leben nun in den Griff bekommen wolle. Er sagte zu, sich einer stationären Drogen- und Alkoholtherapie zu unterziehen. Sarah Buss verurteilte den Mann zu zwei Jahren auf Bewährung und schnürte ein enges Auflagenkorsett. So muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich der genannten Therapie unterziehen. Bis er dafür einen Platz bekommt, hat er sich einer ambulanten Behandlung zu unterziehen. Außerdem muss er bei wöchentlichen Urinkontrollen nachweisen, dass er drogenfrei ist.

Eine eigentlich nichtverdiente Chance

In ihrer Urteilsbegründung schaltete Richterin Buss erneut in den „Mutti-Modus“. Diesmal allerdings in Form einer strengen Mutti. Unmissverständlich machte sie dem Angeklagten klar, dass er diese Chance nutzen solle und sie nicht zögern werde, beim kleinsten Verstoß gegen die Auflagen die Bewährung zu widerrufen. „Dann wird‘s dunkel“, sagte sie mit Blick auf die drohende Gefängnisstrafe. Er habe eine Chance erhalten, obwohl er die als sogenannter Bewährungsversager eigentlich nicht verdient hätte. Jedoch habe er gezeigt, dass er in der Lage sei, Auflagen und Weisungen zu erfüllen. Beim letzten Mal habe jedoch die „Anschlussverwendung“ gefehlt. Um die, so hofft die Richterin, werde sich der Mann nun bemühen. Wiedersehen wolle sie ihn jedenfalls nicht, gab sie ihm am Ende mit auf dem Weg – ganz untypisch für eine „Mutti“.

Ähnliche Artikel