Familie in Existenznot  Wegen eines Blitzers vor dem Nichts

| | 03.03.2026 17:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Polizeibeamter bei einer Geschwindigkeitskontrolle. Foto: Jan Woitas/DPA
Ein Polizeibeamter bei einer Geschwindigkeitskontrolle. Foto: Jan Woitas/DPA
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Nachdem er geblitzt wurde, stehen ein 39-jähriger Südbrookmerlander und seine Familie vor dem Nichts. Dabei war die Radarfalle nur der Auslöser für das, was ihm nun bevorsteht. Die ganze Geschichte.

Südbrookmerland/Aurich - Mit dem Auto in eine Radarfalle zu tappen, ist ärgerlich. Für einen 39-jährigen Südbrookmerlander droht nach einem solchen Vorfall nun der Verlust seiner Existenz. Er wurde geblitzt, als er ohne Führerschein unterwegs war – und das nicht zum ersten Mal. Bereits mehrfach wurde er erwischt. Nun fiel ein Urteil, das nicht nur ihn, sondern auch seine Familie vor massive Probleme stellen könnte. Die Angst ist groß.

Im Februar 2024 war der Südbrookmerlander frühmorgens mit einem VW auf der Bundesstraße 72 in Richtung Cloppenburg unterwegs, obwohl er keinen Führerschein besaß. Ein weiteres Problem: Er war auch noch zu schnell und wurde geblitzt. Es dauerte nicht lange, bis die Behörden feststellten, dass dem Mann die nötige Fahrerlaubnis fehlte. Was für die zuständigen Ämter und Ermittler so etwas wie das tägliche Brot ihrer Arbeit ist, entwickelte sich für den Beschuldigten zu einem riesigen Problem. Schließlich war es längst nicht das erste Mal, dass er beim unerlaubten Fahren erwischt wurde. Sogar eine mehrmonatige Haftstrafe musste er deshalb bereits absitzen, nur um sich dann wieder verbotenerweise hinter das Steuer zu setzen.

In vorherigem Prozess stritt er alles ab

Wegen des Falls im Februar 2024 hatte es im Vorfeld schon einmal eine Verhandlung am Auricher Amtsgericht gegeben. Seinerzeit hatte der Angeklagte bestritten, der Mann auf den Blitzerfotos zu sein. Seitens des Gerichts wurde daraufhin eine Gutachterin beauftragt. Am Montag dann die Kehrtwende: Sein Verhalten in der früheren Verhandlung bezeichnete der Angeklagte als „Farce“ und räumte unumwunden ein, die Tat begangen zu haben. Als Gründe nannte er seine Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber und dringende berufliche Verpflichtungen. Seine eigentliche Fahrgelegenheit hatte kurzfristig abgesagt, so der 39-Jährige. Also habe er sich hinter das Steuer gesetzt. Daraus, dass dies auch in der Vergangenheit häufiger vorkam, machte er keinen Hehl. Und auch sonst schien es, als wolle der Angeklagte reinen Tisch machen und alles zugeben, was ihm vorgeworfen wurde und in der Vergangenheit vorgeworfen worden war.

Das Ziel war klar: Trotz seiner wenig aussichtsreichen Lage sollte eine erneute Bewährungsstrafe her. „Bestrafen Sie mich und nicht meine Familie“, flehte er. Seine Sorge: Muss er erneut ins Gefängnis, drohe der Verlust des Hauses. Dieses habe er per Mietkauf erworben. Zahle er nicht, fliege er raus und Anzahlung sowie die bislang gezahlten Monatsraten seien futsch. Erhebliche Folgen also, die mit einer erneuten Haftstrafe verbunden wären. Darüber hinaus sei er mit der Fahrschule soweit durch, dass nur noch die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein zu absolvieren seien. Dann, so die Hoffnung, würden sich derartige Straftaten nicht mehr wiederholen. Allerdings: Wegen seiner zahlreichen einschlägigen Vorstrafen steht zwischen dem Angeklagten und der Führerscheinprüfung noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung.

Richter lässt sich nicht erweichen

Die schwerwiegenden Folgen, so das Gericht am Ende, hätten dem Beschuldigten schon bewusst sein müssen, als er sich hinter das Steuer setzte. Und so schickte Strafrichter Meyer den Südbrookmerlander für sechs Monate ins Gefängnis. Die möglicherweise anstehende Führerscheinprüfung reichte dem Gericht nicht für eine positive Sozialprognose aus. Erst wenn der Führerschein erworben sei, könne man davon ausgehen, dass sich der Angeklagte nicht mehr ohne Fahrerlaubnis ans Steuer setze.

Dass das Urteil des Amtsgerichts in dieser Form zeitnah rechtskräftig wird, ist kaum zu erwarten. Noch auf dem Gerichtsflur kündigte der Südbrookmerlander an, in Berufung gehen zu wollen. An seinem Ziel, eine Haftstrafe zu vermeiden, hält er fest. Und wer weiß: Vielleicht hat er bis zur Berufungsverhandlung tatsächlich seinen Führerschein in der Tasche und kann die Richter der nächsten Instanz damit von einer Bewährungsstrafe überzeugen. Selten hing von einer Führerscheinprüfung so viel ab, wie in diesem Fall.

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