Auricher Schwimmbad  Weitere Baderegeln fürs De Baalje

| | 24.02.2026 20:06 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Saunen sind besonders sensible Räume. Foto: DPA
Saunen sind besonders sensible Räume. Foto: DPA
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Die Stadt überarbeitet ihre Baderegeln fürs De Baalje. Anlass war ein Antrag im Ortsrat. Nun ist klar, was im Bad nicht passieren soll – vom Haarefärben bis zur Liegenreservierung durch Handtücher.

Aurich - Die Stadt Aurich will die Badeordnung für das Schwimmbad De Baalje überarbeiten. Neben dem Ortsrat Kernstadt steht der Entwurf nun auch im Wirtschaftsausschuss auf der Tagesordnung. Die Haus- und Badeordnung aus dem Jahr 2014 wurde 2020 in Folge der Corona-Pandemie bereits um entsprechende Regelungen ergänzt. Nun soll laut dem Entwurf eine ganze Reihe weiterer Regeln offiziell hinzukommen.

Auch wenn diese neuen Vorschriften, in denen es beispielsweise um das Fotografieren im Bad, um Hygieneregeln oder die Aufsichtspflicht für Kinder geht, wirken, als seien sie aus dem prallen Erfahrungsschatz von Schwimmmeistern gegriffen, beteuert die Stadt, dass dies nicht der Grund für die Überarbeitung war. „Das leitende Personal im ,De Baalje‘ steht im regelmäßigen Austausch mit anderen Badebetrieben und mit Fachberatern“, teilte Stadtsprecher Cord Cordes dazu auf Nachfrage mit. „Die nun vorgesehenen Anpassungen beruhen auf veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie auf Empfehlungen der Fachverbände. Unser Ziel bleibt es, für alle Gäste einen angenehmen, erholsamen und zugleich sicheren Aufenthalt zu gewährleisten.“

Antrag aus dem Ortsrat Kernstadt war Anlass zur Überarbeitung

Hausordnungen sind eigentlich selten spannend zu lesen. Im Falle der neuen Badeordnung für das Auricher Schwimmbad De Baalje zeugen einige der neuen Regelungen allem Anschein nach aber recht konkret und anschaulich davon, was sich in den vergangenen elf Jahren auf gesetzlicher Ebene oder im gesellschaftlichen Miteinander verändert hat oder haben könnte.

Konkreter Anlass für die Überarbeitung der Haus- und Badeordnung war ein Antrag der Grünen im Ortsrat Kernstadt. Schon im Oktober 2024 regten Heiko Kruse-König und Marina Strentzsch an, alle bis dato hinzugekommenen Regeln wie beispielsweise die Bademantelpflicht im Gastrobereich der Sauna offiziell in die Badeordnung zu übernehmen. Außerdem ging es den beiden Ortsratsmitgliedern darum, in dem Regelwerk eine Selbsterklärung aufzunehmen, dass das De Baalje ein diskriminierungsfreier Begegnungsraum sein soll, an dem sich alle Personen sicher fühlen können.

Ortsrat modifizierte den Antrag bereits

Dazu zähle laut Kruse-König und Strentzsch auch, dass es Regeln für Tattoos geben soll. Es komme vor, dass Badegäste mit zwar eindeutig identifizierbaren Nazisymbolen bestückt seien, welche in Deutschland aber noch nicht verboten seien. Das Personal sei bei der derzeitigen Hausordnung machtlos und könne keinen Hausverweis aussprechen. Andere Badegäste müssten erdulden, dass sie in der Sauna Personen ausgesetzt seien, deren Gedankengut eindeutig gegen die freiheitliche Ordnung und sie persönlich gerichtet sei, heißt es im Antrag.

Die drei Ziele der Badeordnung sind Sicherheit, Ordnung und Hygiene. Foto: Christin Wetzel
Die drei Ziele der Badeordnung sind Sicherheit, Ordnung und Hygiene. Foto: Christin Wetzel

Der Ortsrat Kernstadt war damals zu dem Ergebnis gekommen, dass es schwer sein würde, die Tattoos zu klassifizieren, die auf dem Index stehen sollten. Es gebe viele Zeichen oder Symbole, die im politischen oder religiösen Graubereich lägen. Die Grünen verzichteten daraufhin auf diesen Unterpunkt.

Keine besonderen Regelungen zu Tattoos

Folglich wurde beschlossen, die Haus- und Badeordnung von der Verwaltung überarbeiten zu lassen. Diese hat im nun zur Beratung stehenden Entwurf den Wunsch nach einem diskriminierungsfreien Raum aber nicht in Regeln gegossen, sondern in einer Einleitung der Ordnung vorangestellt: „Wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher bei uns im De Baalje wohlfühlen. Nehmen Sie daher auf andere Rücksicht und zeigen Sie Verständnis für deren Interessen und Wünsche.“ Besondere Regelungen zu Tattoos gibt es nicht. Die bisherige als auch die nun vorgelegte Haus- und Badeordnung enthielten Regelungen, die den Kerneinhalten der Diskriminierungsfreiheit Rechnung tragen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Sicherheit, Ordnung und Hygiene

Es ist eine ganze Reihe von Regeln verändert worden oder neu hinzugekommen. Eine Anpassung erfolge „an die aktuellen Gegebenheiten und die in den letzten Jahren gemachten betrieblichen Erfahrungen im De Baalje“, so die Verwaltung.

Es gehe um drei Ziele: Sicherheit, Ordnung sowie Sauberkeit und Hygiene. Zudem gibt es im neuen Papier allgemeine Hinweise, beispielsweise zur Videoüberwachung im Schwimmbad und zum Umgang mit den Daten. Ebenfalls neu ist eine Regelung zu elektrischen Zigaretten und Cannabis: „Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Der Konsum von Cannabis und illegalen Rauschmitteln ist auf dem Betriebsgelände des Bades zu jeder Zeit untersagt.“ Und auch ein Absatz zu Werbung beziehungsweise politischen Aktivitäten wurde aufgenommen. „Die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.“

Badeaufsicht entbindet nicht von der Aufsichtspflicht für Kinder

Andere Regelungen beziehen sich auf Haftungsfragen oder die Ausübung des Hausrechts. Jeder Unfall sei dem Personal unverzüglich zu melden, heißt es nun beispielsweise. Und: „Der Besuch des Bades steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.“

Nicht nur für die Nutzung der Rutsche gibt es Regeln. Auch für Sprünge in die Becken und die Bekleidung in einigen Badbereichen. Foto: Romuald Banik
Nicht nur für die Nutzung der Rutsche gibt es Regeln. Auch für Sprünge in die Becken und die Bekleidung in einigen Badbereichen. Foto: Romuald Banik

In den vergangenen Jahren kam es mehrfach zu Hausverboten gegen Personen, die sich nicht an Fotografierverbote halten wollten oder den Aufforderungen des Badpersonals anderweitig nicht nachkamen. Einige Male war die Polizei im Einsatz. In Einzelfällen sprach das Bad befristete Hausverbote aus.

Andere neue Regeln beziehen sich auf die Verantwortung für Kinder. Für unter Siebenjährige sei die Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson erforderlich. „Die Anwesenheit von Aufsichtspersonal entbindet die Eltern oder die mit der Beaufsichtigung beauftragte Person nicht von der Elternaufsichtspflicht.“

Kein Rasieren, kein Kratzen, keine Peelings

Datenträger des Zahlungssystems, Garderobenschrankschlüssel oder andere Medien und Leihutensilien müssen so verwahrt werden, dass sie nicht verloren gehen, heißt es. „Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen.“ Vom Betreiber würden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Das gilt laut Badeordnung auch für Garderobenschränke.

Auch zur Hygiene im Bad haben sich neue Regeln ergeben: Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben seien im Bad nicht erlaubt. Personen, die offene Wunden aufweisen, haben keinen Zutritt. Und: „Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig und Ähnlichem sind unzulässig.“ Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind im Saunabereich nun explizit verboten. Zudem dürfen Liegen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden.

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