Wahlkreisreform zu Landtagswahl  Auricher CDU will andere Gemeinde wandern lassen

| | 17.02.2026 19:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Einer Sitzung im niedersächsischen Landtag. Foto: DPA
Einer Sitzung im niedersächsischen Landtag. Foto: DPA
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Rot/Grün und der Landeswahlleiter wollen Großefehn aus dem Wahlkreis Aurich nach Leer/Borkum verschieben. Die Auricher CDU macht einen Gegenvorschlag – mit anderen und mehr Verschiebungen.

Aurich/Großefehn - Trifft es Großefehn? Oder trifft es Großheide? Oder Großefehn und Hage? Oder andere Gemeinden? Es sind eine ganze Reihe Namen aufgerufen, wenn es um die Reform der Wahlkreise für die nächste Landtagswahl geht.

Folgt man den Vorschlägen der rot-grünen Regierungskoalition in Hannover, soll Großefehn ab 2027 nicht mehr zum Wahlkreis Aurich gehören, sondern zum Wahlkreis Leer/Borkum. Dies hat nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch der Landeswahlleiter so vorgeschlagen.

Rot-grüne Pläne aus Hannover: Großefehn soll den Wahlkreis wechseln

Der Landeswahlleiter empfiehlt außerdem einen Wechsel der Gemeinde Hinte vom Wahlkreis Emden/Norden zum Wahlkreis Aurich. Der Wahlkreis Aurich würde dann neben Großefehn noch die Gemeinde Großheide den Wahlkreis wechseln. Und zwar von Aurich nach Wittmund/Inseln.

SPD/Grünen schwebt etwas anderes vor: Die wollen die Samtgemeinde Hage vom Wahlkreis Emden/Norden in den Wahlkreis Wittmund/Inseln verlegen.

CDU schlägt dritte Variante vor

Ein dritter Vorschlag kommt nun vom Auricher CDU-Kreisverband. Die CDU hat ebenfalls nachgerechnet und will die Gemeinde Großefehn im Wahlkreis Aurich behalten. Eine Anpassung sei nach dem Gerichtsurteil zwingend – aber der Weg sei entscheidend, so die stellvertretende CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Saskia Buschmann.

Der derzeitige Wahlkreis 86 (Aurich) – bestehend aus der Stadt Aurich plus Brookmerland, Großefehn, Großheide, Ihlow und Südbrookmerland – sei ebenso wie der Wahlkreis 85 (Emden/Norden) zu groß und müsse verkleinert werden. Im Gegenzug sei der Wahlkreis 87 (Wittmund/Inseln) zu klein und müsse Gemeinden aufnehmen. „Die Realität ist also klar – entscheidend ist, ob nach nachvollziehbaren Kriterien gehandelt wird oder ein Zuschnitt entsteht, den am Ende keiner mehr versteht“, so Buschmann.

CDU: Kein Aufblähen der Zahl der Wahlkreise

Anders als Rot/Grün möchte die CDU in Niedersachsen die Zahl der Wahlkreise im Zuge der Reform nicht von 87 auf 90 erhöhen. Zusätzliche Wahlkreise seien nicht nötig, da es um Wahlgleichheit und nachvollziehbare Maßstäbe gehe.

Der Gegenentwurf der Auricher CDU sieht vor, dass der Wahlkreis Aurich künftig die Stadt Aurich, Brookmerland, Großefehn, Ihlow und Südbrookmerland umfasst. Zum Landkreis Wittmund/Inseln würden demnach Dornum, Esens, Friedeburg, Großheide, Hage, Holtriem, Langeoog, Spiekeroog, Wiesmoor und die Stadt Wittmund gehören. Der Wahlkreis Emden/Norden würde dann aus Baltrum, der Stadt Emden, Hinte, Juist, Krummhörn, der Stadt Norden und Norderney bestehen.

Fünf Wechsel für Wittmund/Inseln: Inseln raus, Großheide und Hage rein

Auch beim Vorschlag der CDU geht es also nicht ohne den Wechsel von Gemeinden in einen anderen Wahlkreis. Es sind allerdings andere - und deutlich mehr, nämlich fünf. Großheide müsste vom Wahlkreis Aurich in den Wahlkreis Wittmund/Inseln wechseln. Die Samtgemeinde Hage würde vom Wahlkreis Emden/Norden nach Wittmund/Inseln umziehen. Dafür würden die Inseln Norderney, Baltrum und Juist den Wahlkreis Wittmund/Inseln verlassen und dem Wahlkreis Emden/Norden zugeordnet werden. Damit ergäbe sich für die drei Inseln wieder eine größere Deckungsgleichheit zwischen Landkreis und Wahlkreis. Für Großheide und Hage wäre das Gegenteil der Fall, bei ihnen ginge diese Einheit dann verloren. Laut Buschmann hat der CDU-Kreisverband viel gerechnet und nun einen Vorschlag vorgelegt, der die 15-Prozent-Grenze im Wesentlichen einhalte.

Grund für die Wahlkreisreform

Der Grund, warum die Wahlkreise niedersachsenweit überhaupt neu zugeschnitten werden müssen, liegt in einem Urteil des Staatsgerichtshofs in Bückeburg von Ende 2024. Ein ehemaliger Gemeindedirektor aus Bösel (Cloppenburg) hatte Beschwerde eingereicht, dass die Wahlkreise hinsichtlich der Zahl der Stimmberechtigten zu verschieden seien. Der Wahlkreis Aurich war zuletzt der größte und kratzte mit knapp 88.000 Wahlberechtigten ohnehin schon an der bis dahin gültigen 25-Prozent-Marke. Durchschnittlich gab es pro Wahlkreis zuletzt 69.710 Stimmberechtigte. Abweichungen um 25 Prozent nach oben oder unten wurden bis zum Bückeburger Urteil toleriert.

Das Gericht hat nun die Vorgabe deutlich verschärft. Künftig liegt die Toleranzgrenze nur noch bei 15 Prozent Abweichung.

„Die Wahlkreise in Leer werden dabei bewusst nicht mit betrachtet“, so Buschmann. „Auch dort wäre eine Aufteilung innerhalb der rechtlichen Norm möglich, sodass Landkreisgrenzen ebenfalls gewahrt bleiben können.“ Die CDU-Betrachtung richtet sich also nur auf die Landkreise Aurich und Wittmund sowie Emden.

CDU warnt vor Zerschneidung: Landkreisgrenzen als Orientierung

Die CDU sieht durch ihren Vorschlag die Landkreisgrenzen weitestgehend gewahrt – das stärke Zuständigkeiten und Orientierung. Wo dies nicht möglich sei, würden gewachsene Strukturen in den Vordergrund gestellt, so Buschmann. Ostfriesland sei keine Rechenfläche, sondern ein Raum gewachsener Verbindungen. Entsprechend seien nun auch die Inseln zugeordnet worden.

Die stellvertretende Auricher CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Saskia Buschmann ist Mitglied im Innenausschuss in Hannover. Foto: Romuald Banik
Die stellvertretende Auricher CDU-Kreisvorsitzende und Landtagsabgeordnete Saskia Buschmann ist Mitglied im Innenausschuss in Hannover. Foto: Romuald Banik
Großefehn bleibe mit dem Landkreis Aurich verbunden – „auch aus Bürgernähe-Gründen, denn vor Ort gibt es berechtigte Sorgen vor längeren Wegen und weniger Vertrautheit mit der Kreispolitik bei einer Zuordnung in einen anderen Landkreis“, so Buschmann. So argumentiert auch die Gemeinde Großefehn. Gehörte sie zum Wahlkreis Leer/Borkum müsste sie sich mit teils anders strukturierten Gemeinden im Landkreis Leer abstimmen – beispielsweise mit Weener und Borkum.

Kritik aus Kreisverband: Ostfriesland darf nicht zerschnitten werden

Die Diskussion um die Wahlkreisreform trifft Ostfriesland nach Meinung der CDU besonders. Wahlkreisgrenzen entschieden darüber, ob ein Wahlkreis zusammenpasst, ob Wege kurz bleiben und ob regionale Zusammenhänge respektiert werden. Ostfriesland dürfe nicht künstlich zerschnitten werden. Der Kreisverbandsvorsitzende der CDU, Dr. Joachim Kleen, betont: „Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten erreichen können. Dafür müssen Wahlkreise die politische Lebenswirklichkeit widerspiegeln – nicht abstrakte Rechenmodelle oder parteitaktische Zuschnitte.“ Er kritisiert das Vorgehen der Landesregierung: „Die rot-grüne Landesregierung geht hier aus zweifelhaften Gründen über gewachsene Strukturen hinweg und schafft einen Zuschnitt, der für die Menschen vor Ort kaum erklärbar und nur schwer nachvollziehbar ist.“ Gewachsene Strukturen dürften nur dort verändert werden, wo es zwingend erforderlich sei. Sonst drohten Akzeptanzverlust und Vertrauensschaden für demokratische Prozesse.

Landkreise und Gemeinden müssten vor der Festlegung gehört werden, so Buschmann. „Eine Wahlkreisreform muss rechtssicher, transparent, plausibel und bürgernah sein – und sie muss Ostfriesland zusammenhalten, statt zu zerreißen.“

Entscheidung im Landtag soll im März fallen

Trotz der Anhörung fordert Buschmann Tempo bei der Entscheidung. Denn in einigen Wahlkreisen würden demnächst die ersten Weichen für die Landtagswahl im Herbst 2027 gelegt.

Eigentlich sollte die Reform der Wahlkreise für die künftigen Landtagswahlen schon im Dezember beschlossen werden. Doch wegen neuer statistischer Berechnungen wurde dies verschoben. Die SPD/Grüne will an ihrem Modell der 90 Wahlkreise festhalten – auch wenn absehbar ist, dass vier Wahlkreise gegen die 15-Prozent-Grenze verstoßen werden. Unter anderem Wilhelmshaven soll aber ein eigener – deutlich zu kleiner – Wahlkreis bleiben, weil sich die städtische Struktur dort deutlich von den ländlich geprägten Nachbargemeinden unterscheide. Derzeit ist vorgesehen, dass nach der Diskussion im Innenausschuss der Landtag Anfang März über die künftigen Wahlkreiszuschnitte beschließt.

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