Zu viele Vorstrafen  Angeklagter muss nach Schlag in Moordorf ins Gefängnis

| | 29.01.2026 17:28 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Angeklagte verpasste seinem Opfer einen Faustschlag gegen den Kopf. Foto: Pixabay
Der Angeklagte verpasste seinem Opfer einen Faustschlag gegen den Kopf. Foto: Pixabay
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Ein Jahr und zehn Monate muss ein 29-Jähriger ins Gefängnis, nachdem er einen Bekannten geschlagen und ihm Fahrrad und Laptop gestohlen hat. Warum er sich vergeblich gegen das Urteil wehrte.

Aurich/Moordorf - Diesen Weg hätte sich der 29-Jährige sparen können – und das Geld gleich mit. Am Donnerstag wollte er am Auricher Landgericht mit einer Berufung die gegen ihn verhängte Gefängnisstrafe kippen. Doch noch bevor das Verfahren richtig Fahrt aufnahm, war es im Grunde schon beendet. Das Ergebnis ist eindeutig: Die ursprüngliche Entscheidung bleibt bestehen, der Mann muss für ein Jahr und zehn Monate ins Gefängnis.

Zurück zum April 2024 in Moordorf: Auf dem Gelände der Grundschule treffen sich mehrere Bekannte, unter ihnen der Angeklagte. Sie trinken Bier, die Stimmung wirkt zunächst unauffällig. Dann stößt ein weiterer Mann dazu. Zwischen ihm und dem später Angeklagten bricht ein Streit auf, der sich rasch zuspitzt: Der 29-Jährige fordert 450 Euro, die der Neuankömmling ihm angeblich schulden soll. Dieser bestreitet die Forderung entschieden und behauptet, längst gezahlt zu haben. Nur wenige Sekunden später fliegt die Faust – der Angeklagte schlägt dem Mann ins Gesicht und verletzt ihn.

E-Bike für 100 Euro verkauft

Das Opfer flüchtet panisch und lässt in der Eile ein E-Bike sowie einen Rucksack mit einem Laptop zurück. Diese Gegenstände nimmt der 29-Jährige an sich. Während er den Rucksack samt Laptop später auf Anweisung der Polizei bei der Dienststelle abgibt, ist das E-Bike zu diesem Zeitpunkt längst verkauft – zum Schnäppchenpreis von 100 Euro. Der tatsächliche Wert liegt laut Gericht allerdings bei 1100 Euro. Das Amtsgericht Aurich verurteilte den damals noch in Marienhafe lebenden Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung und Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 1100 Euro an – dem Wert des verkauften Fahrrads.

Zahlreiche Vorstrafen und kaum Kooperation

Vor dem Landgericht wollte der Mann nun erreichen, dass er die Haftstrafe nicht antreten muss. Doch die Ausgangslage war denkbar ungünstig. Insgesamt 19 Vorstrafen stehen in seinem Register, darunter mehrere einschlägige Delikte. Zum Tatzeitpunkt stand er unter laufender Bewährung. Und keine einzige der im Rahmen der Bewährungsauflagen geforderten Urinproben war drogenfrei. Auch sonst zeigte die Bilanz wenig Bereitschaft zur Kooperation: Die Zusammenarbeit mit einem Gewaltberater verlief laut Gericht schleppend, der Bericht der Bewährungshelferin fiel ebenfalls negativ aus, und der Beschuldigte verweigerte dem gerichtlich bestellten Sachverständigen, dem Psychiater Dr. Egbert Held, offenbar ebenfalls die Zusammenarbeit.

Vor diesem Hintergrund machte der Vorsitzende Richter Dreyer schon zu Beginn der Verhandlung deutlich, wie gering er die Erfolgsaussichten einschätzt. Die Verteidigung setzte dennoch an, einzelne Aspekte zu relativieren. Der Angeklagte habe seinen Fokus auf den Erhalt seines Arbeitsplatzes gelegt, was die Termine mit dem Gewaltberater erschwert habe – räumlich wie zeitlich. Schließlich lebt der Mann inzwischen in Cuxhaven. Was den Drogenkonsum betrifft, nehme er mittlerweile „nur“ noch Cannabis zu sich, und die rechtlichen Rahmenbedingungen hätten sich hierzu ja verändert. Den Faustschlag wiederum habe sein Mandant aus Frustration geführt, nicht um seiner Geldforderung Nachdruck zu verleihen.

Richter mit deutlicher Einschätzung

Das Gericht zeigte sich davon offensichtlich unbeeindruckt. Richter Dreyer riet der Verteidigung offen, mit dem Angeklagten über eine Rücknahme der Berufung zu sprechen. Nach einer rund zehnminütigen Unterbrechung kehrte der Mann in den Saal zurück – und tat genau das: Er zog seine Berufung zurück. Damit war der Termin beendet.

Für den Angeklagten brachte der Tag am Landgericht damit letztlich nur zwei Dinge: eine Anreise von Cuxhaven nach Aurich und zusätzliche Verfahrens- sowie Anwaltskosten. Die Haftstrafe, gegen die er sich ursprünglich wehren wollte, wird er nun antreten müssen.

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