Winterdienst Gemeinde kündigt Kontrollen der Räumpflicht an
Die Gemeinde Südbrookmerland hat angekündigt, in den nächsten Tagen verstärkt Kontrollen bezüglich der winterlichen Räumpflicht durchzuführen. Wer Geh- und Radwege nicht frei hält, dem drohen Strafen.
Südbrookmerland - Angesichts des Wetters erinnert die Südbrookmerlander Gemeindeverwaltung an die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer. Das geht aus einem Hinweis auf der Internetseite der Verwaltung hervor. Zeitgleich kündigt die Verwaltung verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt an.
Grundlage für den Winterdienst ist die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie die Straßenreinigungsverordnung vom 19. Juni 2025. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind Eigentümer von an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken verpflichtet, die Reinigung einschließlich des Winterdienstes durchzuführen, so die Verwaltung.
Das ist zu beachten
Bei Schneefall seien Fußgängerüberwege und Gehwege, einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer Breite unter 1,20 Metern, vollständig, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,20 Metern freizuhalten. Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss ein entsprechend breiter Streifen neben der Fahrbahn oder – falls dieser fehlt – am äußersten Fahrbahnrand geräumt werden.
Ist über Nacht nach 20 Uhr Schnee gefallen oder Glätte entstanden, muss werktags bis 7 Uhr, sonnabends bis 8 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt sein. Tagsüber besteht die Pflicht bis 20 Uhr. Während dieser Zeit muss ein verkehrssicherer Zustand gewährleistet sein. In den kommenden Tagen kündigt die Gemeindeverwaltung verstärkte Kontrollen durch den Außendienst des Ordnungsamtes an. Bei Verstößen können Verwarngelder verhängt werden.
Eingeschränkter Winterdienst durch Bauhof
Auch Straßenrinnen, Einlaufschächte und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten, so die Verwaltung. Geräumte Schnee- und Eismassen dürften den Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindern und seien nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück zu lagern. Bushaltestellen, Zugänge zu Fußgängerüberwegen und Brücken müssen stets freibleiben.
Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen, sodass sichere Gehwege gewährleistet sind. Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen kann. Zudem können im Schadensfall zivilrechtliche Ansprüche gegenüber den angrenzenden Eigentümern geltend gemacht werden.
Der Bauhof der Gemeinde führt nach eigenen Angaben einen eingeschränkten Winterdienst durch. Für Rückfragen steht das Ordnungsamt zur Verfügung.