Gewalt an Schule  25-Jähriger soll Jugendlichen an IGS verprügelt haben

| | 10.12.2025 14:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Angeklagte soll den Jugendlichen mehrfach mit der Faust geschlagen haben. Foto: Pixabay
Der Angeklagte soll den Jugendlichen mehrfach mit der Faust geschlagen haben. Foto: Pixabay
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Ein 25-jähriger Mann aus Südbrookmerland soll an der IGS in Moorhusen einen 14-Jährigen verprügelt haben. Hintergrund des Vorfalls soll eine angebliche Vergewaltigung sein. Was bisher bekannt ist.

Moorhusen - Es dürften dramatische Szenen gewesen sein, die sich Mitte März dieses Jahres auf den Fluren der IGS in Moorhusen abgespielt haben. Ein Jugendlicher wird nichts ahnend durch eine Mitschülerin aus dem Unterricht geholt und vor dem Klassenraum mehrfach von einem Erwachsenen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Lehrer gehen dazwischen und fordern den Mann auf, das Gebäude zu verlassen. Der weigert sich zunächst, will auf die Polizei warten, und geht erst, als diese eintrifft. So sehen jedenfalls die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den 25-jährigen Mann aus Südbrookmerland aus. Am Mittwoch wurde am Auricher Amtsgericht wegen der Anschuldigungen gegen den Mann und eine 32-jährige mutmaßliche Mittäterin verhandelt.

Manches von dem, was dem 25-Jährigen und seiner 32-jährigen Bekannten vorgeworfen wird, ist unstreitig. So räumte der Beschuldigte in seiner Aussage ein, zur IGS gefahren zu sein. Dort habe er das spätere Opfer wegen einer angeblichen Vergewaltigung zur Rede stellen wollen. Den Jugendlichen zu schlagen, habe er nicht vorgehabt. Jedoch habe dieser ihn dann angegriffen und dabei am Auge verletzt. Daraufhin, so der Angeklagte, habe er dem 14-Jährigen zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Daraufhin sei der Jugendliche zu Boden gegangen. Dann seien auch schon die ersten Lehrkräfte gekommen.

Anwalt: Vergewaltigung hat es nicht gegeben

Die 32-jährige Mitangeklagte äußerte sich im Gerichtssaal nicht, ließ aber eine Erklärung über ihren Rechtsanwalt abgeben. Ihr wird vorgeworfen, den Jugendlichen geschubst zu haben, wodurch dieser zu Boden gegangen sei. Jedoch wurde dieser Vorwurf weder durch die Schilderungen des mutmaßlichen Opfers noch des Angeklagten bestätigt. Beide sagten einhellig aus, dass die Frau in keiner Weise gewalttätig gewesen sei.

Doch was hat es mit dem Auslöser des Vorfalls – der angeblichen Vergewaltigung – auf sich? Rechtsanwalt Joachim Müller erklärte für seine Mandantin, dass diese einen Anruf erhalten habe, in dem von einer angeblichen Vergewaltigung ihrer Tochter berichtet wurde. Als Täter wurde offenbar der 14-jährige Jugendliche benannt. Später, so Müller, habe sich herausgestellt, dass es diese Vergewaltigung nicht gegeben hat und der tatsächliche Vorfall „deutlich weniger schwerwiegend“ gewesen sei. Der Jugendliche bestätigte in seiner Aussage Teile der Anklage, widersprach aber auch in einigen Punkten. So gab er, anders als bei seiner polizeilichen Vernehmung, an, nicht von dem 25-Jährigen getreten worden zu sein, als er am Boden lag. Allerdings sprach der Jugendliche von drei Faustschlägen, die ihn getroffen hätten. Der Beschuldigte will hingegen nur zweimal zugeschlagen haben.

Lehrerin ging als erste dazwischen

Ebenfalls befragt wurde am Mittwoch die Lehrerin, die als erste dazwischengegangen war. Sie und einige Kollegen seien durch plötzlichen Lärm auf den Vorfall aufmerksam geworden. Von den Schlägen selbst habe sie nichts mehr mitbekommen. Als sie eintraf, habe der Jugendliche am Boden gelegen, der 25-Jährige und seine 32-jährige Begleiterin hätten sich über ihn gebeugt und versucht, ihn zum Mitkommen zu bewegen. Sie habe die Situation als bedrohlich wahrgenommen, so die 43-Jährige. Dann seien weitere Kollegen hinzugekommen. Die Lehrerin, die nach eigenen Angaben zur erweiterten Schulleitung gehört, habe daraufhin vom Hausrecht Gebrauch machen und den 25-jährigen der Schule verweisen wollen. Dieser Aufforderung sei er aber zunächst nicht nachgekommen. Erst als mehrere männliche Kollegen hinzugerufen wurden, sei er gegangen.

Ein Urteil gab es am Mittwoch noch nicht. Seitens der Verteidigung wurde eine weitere Zeugin benannt, die am Mittwoch allerdings nicht vor Ort war. Deshalb soll der Prozess am 7. Januar fortgesetzt werden. Weil dadurch gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden, muss die Verhandlung formal von vorne beginnen. Alle Beteiligten stimmten aber zu, die bisherigen Zeugenaussagen dann verlesen zu lassen und sie nicht erneut zu vernehmen.

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