Ab Januar  Auricher müssen mehr fürs Abwasser zahlen

| | 03.12.2025 12:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Abwasser wird im Belebungsbecken einer Kläranlage behandelt. Foto: DPA
Abwasser wird im Belebungsbecken einer Kläranlage behandelt. Foto: DPA
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Am Klärwerk und auch ins marode Kanalnetz muss seit Jahren und auch jetzt noch investiert werden. Deshalb steigt die Abwassergebühr zum vierten Mal in Folge.

Aurich - Seit knapp zehn Jahren wird Stück für Stück in das Auricher Klärwerk in Haxtum investiert. Als nächstes soll der zweite Faulturm gebaut werden, der wegen veränderter gesetzlicher Vorgaben und dem Wachstum der Stadt in den zurückliegenden Jahren nötig wurde. Zugleich saniert die Stadt laufend das Kanalnetz: In Kürze stehen einige große Projekte an, wie der Bau einer Abwasserleitung zwischen Brockzetel und Wiesens sowie die Erneuerung der maroden „Ringleitung West“ vom Pumpwerk „Dornumer Straße“ bis zur zentralen Kläranlage. Diese Leitungstrasse hat eine Gesamtlänge von sieben Kilometern.

Die Abwasserentsorgung ist gebührenfinanziert. Und diese Gebühren müssen jährlich neu kalkuliert werden. Anders als Steuern sind sie zweckgebunden und dienen dazu, kostendeckend zu arbeiten. Daher muss bei der Abwasserbeseitigung in Aurich erneut der Preis angehoben werden.

Im Jahr 2020 noch 1,10 Euro günstiger

Bei der zentralen Schmutzwasserkanalisation soll ab dem 1. Januar 2026 ein Kubikmeter Abwasser 3,80 Euro kosten. Das geht aus einer Beschlussvorlage hervor, die am 3. Dezember 2025 im Finanzausschuss beraten wird. Bemessen wird die Summe am Verbrauch an Frischwasser.

Damit steigt der Abwasserpreis zum vierten Mal in Folge. In diesem Jahr liegt er bei 3,45 Euro pro Kubikmeter, 2024 waren es 3,20 Euro pro Kubikmeter, 2023 waren es 2,90 Euro pro Kubikmeter und 2021 und 2022 lag der Kubikmeterpreis bei 2,70 Euro.

So wird die Gebühr kalkuliert

Laut der Beschlussvorlage geht die Verwaltung davon aus, dass die Abwasserbeseitigung in Aurich im nächsten Jahr insgesamt gut 8,2 Millionen Euro kosten wird. Da Einnahmen gegenzurechnen sind, müssen die Gebührenzahler insgesamt „nur“ 7,3 Millionen Euro aufbringen. Der Frischwasserverbrauch wird für 2026 auf 2,1 Millionen Kubikmeter geschätzt - allerdings ohne die Menge der Großeinleiter. Folglich sind pro Kubikmeter Abwasser, der in die Kanalisation eingeleitet wird, 3,80 Euro zu zahlen. Gegenüber der Vorjahresgebühr sind das 10 Prozent mehr. Schaut man bis 2022 zurück, beträgt die Steigerung gut 40 Prozent.

Das Klärwerk Haxtum wird seit Jahren modernisiert. Auf der Bauzeichnung ist zu sehen, wie das neue Gebäudeensemble auf dem Klärwerksgelände aussehen soll. Illustration: Born und Ermel/Stadt Aurich
Das Klärwerk Haxtum wird seit Jahren modernisiert. Auf der Bauzeichnung ist zu sehen, wie das neue Gebäudeensemble auf dem Klärwerksgelände aussehen soll. Illustration: Born und Ermel/Stadt Aurich

Die Verwaltung hat berechnet, was das für zwei durchschnittliche Haushaltsgrößen bedeuten würde. Bei einer Abwassermengen von 120 Kubikmetern bedeutet die Gebührenerhöhung eine Mehrbelastung von 42 Euro im Jahr beziehungsweise 3,50 Euro im Monat. Bei einem Verbrauch von 160 Kubikmetern Wasser müssten im nächsten Jahr insgesamt 56 Euro mehr bezahlt werden, also 4,70 Euro pro Monat.

Auch die Molkerei Rücker, die ihr Abwasser nach einer Vorklärung ins Kanalnetz einleitet, muss mehr bezahlen, und zwar nun 1,35 Euro pro Kubikmeter statt wie in diesem Jahr 1,16 Euro.

Abschreibungen treiben die Kosten

Als Gründe führt die Verwaltung neben den Investitionen selbst auch die gestiegenen Abschreibungen an. Je mehr investiert wird, desto höher sind diese ohnehin. Hinzu komme aber die Inflation, die nicht nur die Kosten der Abwasserbeseitigung selbst seit 2021 um rund 900.000 Euro in die Höhe getrieben habe. Allein auf diese Mehrkosten entfallen laut Kalkulation 43 Cent des Kubikmeterpreises. Weitere 19 Cent resultieren aus den Personalkostensteigerungen seit 2021.

Ganze 48 Cent des Kubikmeterpreises entfallen aber auf die Inflationsauswirkungen für die Abschreibungen. Durch die starke Inflation im Baugewerbe, so die Beschlussvorlage, sei von einem erheblich höheren Anlagenwert als dem Anschaffungswert auszugehen, der in der kalkulatorischen Abschreibung zu berücksichtigen sei. 2022 betrug die Preissteigerung etwas 15 Prozent, 2023 waren es 10 Prozent und 2024 noch 4 Prozent. Dadurch sei von 2021 bis 2024 eine Kostensteigerung von rund einer Millionen Euro allein bei den Abschreibungen zu verzeichnen gewesen.

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