Drogen gefunden  Verurteilt und erneut erwischt

| | 10.11.2025 19:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Unter anderem wegen des gewerbsmäßigen Handelns mit Cannabis wurde der Mann verurteilt. Foto: DPA
Unter anderem wegen des gewerbsmäßigen Handelns mit Cannabis wurde der Mann verurteilt. Foto: DPA
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Ein junger Mann aus Moordorf steht erneut vor Gericht, nachdem bei ihm wieder Drogen gefunden wurden. Welche Folgen das für seine Bewährungsstrafe hat, entschied sich vor dem Landgericht Aurich.

Moordorf - Wenn Ermittler zur Durchsuchung einer Wohnung anrücken, ist das für die Bewohner unangenehm. Wenn sie dann noch Drogen finden, wird es zum Problem. Dass es dafür obendrein noch besonders ungünstige Zeitpunkte gibt, musste nun ein 20-jähriger Mann aus Moordorf erfahren, der auf der Anklagebank im Auricher Landgericht saß.

Im Sommer war der junge Familienvater am Auricher Amtsgericht unter anderem wegen gewerbsmäßigen Handelns mit Drogen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Zuvor waren bei ihm größere Mengen Cannabis sowie andere Betäubungsmittel gefunden worden. Das Gericht war seinerzeit davon überzeugt, dass er gemeinsam mit seiner Partnerin gewerbsmäßig damit gehandelt hat. Der Verdacht: Der Mann hat die Taten begangen, um seine eigene Drogenabhängigkeit zu finanzieren. Darüber hinaus hatte er in Moordorf eine andere Person geschlagen und dabei verletzt. Die Strafe, in die mehrere vorangegangene Strafen einbezogen wurden: zwei Jahre auf Bewährung.

Kurz nach dem Urteil rückten die Ermittler an

Gegen das Urteil legte der 20-Jährige drei Tage nach Verkündung Berufung ein, sodass sich die zweite große Strafkammer des Landgerichts mit dem Fall beschäftigte. Die Vorsitzende Richterin hatte zudem den Sachverständigen Wolfgang Trabert damit beauftragt, ein Gutachten zur Drogensucht des Mannes zu erstellen. Dabei ging es unter anderem um die mögliche Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt. Richterin Dorothee Bröker wies allerdings darauf hin, dass zwar die Haftstrafe der Vorinstanz zur Bewährung ausgesetzt wurde, dies aber nicht zwingend auch für die Unterbringung in der Entziehungsanstalt gelten müsse.

Zum Tragen kam dieser Hinweis allerdings ohnehin nicht mehr. Denn der Sachverständige hatte das Gericht vorab über eine Aussage des Angeklagten informiert. Demnach hatte es bei dem 20-Jährigen eine weitere Durchsuchung gegeben. Auch diesmal wurden wieder Drogen gefunden – ausgerechnet zwei Tage nach der Verurteilung und einen Tag bevor er Berufung eingelegt hatte. Auf die warf die neue Entwicklung nun natürlich ein ganz neues Licht. Ebenso auf die Tatsache, dass der Beschuldigte einige Wochen vor der Berufungsverhandlung auf eigene Faust eine Therapie angefangen hatte. Die Aussicht, wegen der gefundenen Drogen bei der jüngsten Durchsuchung erneut verurteilt zu werden, könnte ihn dazu bewogen haben.

Richterin: „Zwei Jahre sind ein Geschenk“

Was die Berufung betrifft, könnte das vorrangige Ziel gewesen sein, eine Strafe von deutlich unter zwei Jahren zu erreichen, um gemeinsam mit einer neuen Verurteilung eine Gesamtstrafe von ebenfalls höchstens zwei Jahren zu erhalten. Liegt die Strafe über dieser Marke, ist nämlich eine neuerliche Bewährung ausgeschlossen.

Doch Richterin Bröker machte dem Angeklagten diesbezüglich wenig Hoffnung. „Die zwei Jahre sind ein Geschenk“, sagte sie mit Blick auf die erste Verurteilung. Sie glaube nach vorläufiger Bewertung der Aktenlage nicht, dass am Ende einer Berufungsverhandlung eine Strafe herauskommen werde, die darunter liegt.

Der Beschuldigte beriet sich daraufhin mit seinem Verteidiger, der ihm die Situation erklärt haben dürfte. Ohne Aussicht auf einen signifikanten Erfolg seiner Berufung zog er diese zurück, wodurch das Urteil rechtskräftig wurde. Kommt es im Verfahren, das auf die jüngste Durchsuchung folgen dürfte, zu einer weiteren Verurteilung, droht dem Mann eine Haftstrafe.

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