Nach Missbrauch der Nichte Ehepaar wehrt sich gegen Urteil
Das Südbrookmerlander Ehepaar, das wegen des mehrfachen sexuellen Missbrauchs der eigenen Nichte zu Haftstrafen verurteilt wurde, wehrt sich gegen die Entscheidung des Gerichts.
Südbrookmerland/Aurich Nachdem sie unter anderem wegen des sexuellen Missbrauchs der eigenen Nichte, beziehungsweise wegen der Beihilfe dazu, zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, gehen ein 34-jähriger Mann aus Südbrookmerland und seine 32 Jahre alte Ehefrau gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Das bestätigte ein Sprecher des Auricher Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion. Demnach haben beide Angeklagten Revision eingelegt.
Die Entscheidung des Gerichts
Wie berichtet, war der Mann zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der die in der Nachbarschaft lebende, damals neun Jahre alte Nichte mehrfach und teils schwer sexuell missbraucht hat. Außerdem war das Gericht davon überzeugt, dass seine Frau die Taten dadurch ermöglichte, dass sie das Mädchen in die Wohnung von ihr und ihrem Mann bat. Obwohl sie von den Taten ihres Mannes gewusst habe, habe sie ihn mit dem Mädchen allein gelassen. Der hatte im Zuge des Prozesses zudem ausgesagt, dass ihn seine Frau teilweise zu den Taten ermuntert habe. Die Frau war am Donnerstag vergangener Woche zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Im Zuge der Beweisaufnahme hatten beide Angeklagte einen wesentlichen Teil der ihnen zur Last gelegten Vorwürfe eingeräumt. Die vom Gericht verhängten Strafen lagen deutlich unter dem, was die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Die hielt für den Mann eine neunjährige und für die Frau eine siebenjährige Gefängnisstrafe für angemessen.
So geht es nun weiter
Im weiteren Verlauf des Verfahrens muss nun zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Dann müssen die Verteidiger die Revision begründen und darlegen, an welcher Stelle sie Rechtsfehler festgestellt haben. Die sind die Voraussetzung dafür, dass die Revision zugelassen wird. Zuständig dafür ist dann der Bundesgerichtshof.
Ob auch die Auricher Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, konnte der Sprecher des Gerichts zunächst nicht sagen.