Streit um Notfallversorgung  Das sagt die Gemeinde zur Moordorfer Rettungswache

| | 07.10.2025 18:11 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Fahrzeug des Rettungsdienstes des Landkreises Aurich.Foto: Romuald Banik
Ein Fahrzeug des Rettungsdienstes des Landkreises Aurich.Foto: Romuald Banik
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Im Streit um die Erweiterung der Moordorfer Rettungswache spielt die Südbrookmerlander Gemeindeverwaltung den Ball zurück an den Landkreis Aurich. Hintergrund des Ärgers sind Entwässerungsfragen.

Moordorf - Der Streit um die Erweiterung der Rettungswache in Moordorf bleibt verfahren. Während Christian Poppen von der Immobilienfirma, der das Gebäude gehört, auf eine schnelle Lösung drängt, verweist die Gemeinde Südbrookmerland auf rechtliche Vorgaben, wasserwirtschaftliche Zuständigkeiten und fehlende Unterlagen. In einer aktuellen Stellungnahme betont das Rathaus, dass es die Erweiterung und den Erhalt des Standortes ausdrücklich befürworte. Daher habe man bereits diverse Alternativen vorgeschlagen, die „aus Sicht des Bauherren und der Rettungswache als nicht wirtschaftlich“ erachtet worden seien. Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht.

Seit Monaten verhandeln Gemeinde, Landkreis und Bauherr über die geplante Vergrößerung der Rettungswache an der Ringstraße/Ekelser Straße. Ein Gutachter hatte bei einer regelmäßigen Überprüfung festgestellt, dass der Standort Moordorf für die Sicherstellung der Notfallversorgung aufgestockt werden muss. Künftig sollen zwei Rettungswagen rund um die Uhr in Moordorf stationiert werden. Bislang werden nur tagsüber zwei Fahrzeuge vorgehalten, nachts ist ein Rettungswagen vor Ort. Dafür werden zusätzliche Räume und ein zweiter wettergeschützter Fahrzeugstellplatz benötigt. Die bauliche Erweiterung selbst gilt als unproblematisch – wäre da nicht die Frage, wohin mit dem Regenwasser.

Gemeinde: Regeln gelten überall im Landkreis

Die Entwässerung des bereits stark versiegelten Grundstücks ist seit Beginn der Planungen der zentrale Streitpunkt. Die Gemeinde hatte eine Ausnahme von einer bestehenden Veränderungssperre gewährt, die es überhaupt erst ermöglicht, einen Bauantrag zu stellen. Dafür muss jedoch das Entwässerungskonzept neu geregelt werden. Die Gemeindeverwaltung legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Darstellung, dass nicht sie für diese Auflagen verantwortlich sei, sondern eine erfolgte Anhebung der Bemessungsgrundlagen für Entwässerungskonzepte. Diese neuen Vorgaben seien für alle Kommunen im Landkreis Aurich gleich. Es handelt sich demnach nicht um eine Sonderregelung für Moordorf, sondern um allgemeine Vorgaben, die auch für andere Bauvorhaben verbindlich sind. Christian Poppen von der Immobilienfirma schlug als Lösung vor, ein Regenrückhaltebecken auf einem anderen, ihm gehörenden Grundstück am Wickenweg anzulegen. Die Fläche liegt etwas abseits, lässt sich aber über vorhandene Gräben leicht anbinden. Der Unternehmer bot an, das Becken größer zu dimensionieren, um damit auch die Entwässerung des gesamten Baugebietes zu verbessern. Aus seiner Sicht wäre dies eine pragmatische und wirtschaftliche Lösung. Die Gemeindeverwaltung schließt jedoch eine vollständig externe Regenrückhaltung derzeit aus. Gründe nennt sie dafür – auch auf Nachfrage – nicht. „Eine 100-prozentige externe Retention wird für den Vorgang ,Rettungswache‘ derzeit ausgeschlossen“, heißt es nur.

Stattdessen beruft sie sich auf eine nicht näher benannte fachliche Einschätzung, wonach 70 Prozent der Rückhaltung außerhalb und 30 Prozent auf dem Grundstück der Rettungswache erfolgen sollen. Details würden im Rahmen der Bauleitplanung noch ermittelt. Die technische Bewertung der Entwässerung liege ohnehin bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Aurich, nicht bei der Gemeinde. Wie berichtet, hatte die Untere Wasserbehörde Anfragen unserer Redaktion unbeantwortet gelassen und auf die Gemeinde verwiesen. Die spielt den Ball nun zurück ins Auricher Kreishaus. Die Frage, ob die Entwässerung aus technischer Sicht komplett über das Grundstück am Wickenweg abgewickelt werden könnte, scheint also niemand klar beantworten zu wollen. Dabei könnte genau darin die Lösung des Streits liegen und zudem eine Verbesserung der Entwässerungssituation in dem gesamten Gebiet erfolgen. In ihrer Stellungnahme weist die Verwaltung zugleich darauf hin, dass die Entscheidung über eine Baugenehmigung nicht im Rathaus, sondern beim Landkreis liege. Die Gemeinde werde lediglich beteiligt. Dennoch habe man sich bemüht, zwischen den Beteiligten zu vermitteln. Bürgermeister Thomas Erdwiens habe mehrfach Gespräche geführt und Alternativen angeregt. Diese seien jedoch von der Immobilienfirma und dem Rettungsdienst als nicht wirtschaftlich bewertet worden. Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts sei aber nicht Gegenstand der bau- oder wasserrechtlichen Prüfung, betont die Verwaltung. Sie liege allein beim Antragsteller.

Unterlagen für Entscheidung fehlen

Offen bleibt weiterhin, wann das Verfahren abgeschlossen werden kann. Nach Angaben der Gemeinde fehlen bislang Teile des Entwässerungskonzepts, das Voraussetzung für die weitere Bearbeitung sei. Erst wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen, kann der Landkreis entscheiden. Sollte die Untere Wasserbehörde zu dem Schluss kommen, dass die geplante Entwässerung den rechtlichen Vorgaben entspricht, könnte die Baugenehmigung im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden.

Der Landkreis Aurich bestätigte bereits, dass der Standort für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen von großer Bedeutung ist. Aktuell arbeitet der Rettungsdienst mit einem Provisorium, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Langfristig soll die Wache jedoch ausgebaut werden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Von Moordorf aus wird die Notfallversorgung für die Gemeinde Südbrookmerland sowie auch für Teile von Ihlow, Hinte und der Stadt Aurich sichergestellt.

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