Mehrjährige Haftstrafen nach Missbrauch So lief die Urteilsverkündung gegen ein Ehepaar aus Südbrookmerland
Nach dem mehrfachen Missbrauch der damals neun Jahre alten Nichte müssen ein 34-jähriger Mann aus Südbrookmerland und seine 32-jährige Frau für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das sind die Details.
Aurich/Südbrookmerland - Die Geständnisse auf der einen Seite, auf der anderen Seite aber vor allem ausführliche Chatprotokolle, in denen sich die Angeklagten über die Taten ausgetauscht haben: Die Beweislage im Prozess gegen ein Ehepaar aus Südbrookmerland war – verglichen mit ähnlich gelagerten Verfahren – besonders. Am Ende stand für das Gericht fest, dass der 34-jährige Mann aus Südbrookmerland seine damals neunjährige Nichte mehrfach und teils schwer sexuell missbraucht hat. Außerdem hatte er kinderpornografische Dateien besessen. Seine 32-jährige Ehefrau hat nach Überzeugung des Gerichts dabei geholfen, indem sie das in der Nachbarschaft lebende Mädchen herübergerufen und bewusst mit ihrem Mann allein gelassen hat. In einem Fall hatte sie sogar ein Foto von der Tat gemacht und anschließend an ihren Mann geschickt. Nun wurden beide zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Außerdem wurde ein Schmerzensgeld verhängt und das Paar muss für die therapeutische Behandlung des Mädchens aufkommen.
Angeklagter räumte Taten ein
Der Mann hatte die Vorwürfe am zweiten Verhandlungstag im Wesentlichen eingeräumt. Er gab an, sich nur schwer an Abläufe und Einzelheiten erinnern zu können, sprach aber von insgesamt neun bis zehn Taten. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies er zurück. Seinen Angaben zufolge habe es mit „harmlosen Berührungen“ begonnen, die sich dann gesteigert hätten. Nach der ersten Tat habe er seiner Frau davon erzählt. Zunächst habe sie ihn beschimpft, später jedoch selbst dazu beigetragen, dass er die Übergriffe fortsetzte.
Die Ehefrau schilderte den Sachverhalt anders. Sie räumte ein, von den Taten gewusst und das Mädchen auch aktiv eingeladen zu haben. Dies habe sie jedoch nur aus Angst vor ihrem Mann getan, der sie geschlagen und mit Gewalt gegen ihre Familie bedroht habe. Die Aufnahme eines Fotos und der Whatsapp-Austausch über die Taten habe allein dazu gedient, Beweise gegen ihn zu sichern. Erst neun Monate später habe sie ihren Mann zu einer Selbstanzeige gedrängt – allerdings wegen des Besitzes von Kinderpornografie, nicht wegen des Missbrauchs.
Gericht glaubte Angaben der Ehefrau nicht
Das Gericht nahm der Frau die Darstellung, aus Angst gehandelt zu haben, nicht ab. Vielmehr habe sie sich durch die Unterstützung ihres Mannes bei seinen Taten etwas erkaufen wollen. Hatte sie die Nichte in die gemeinsame Wohnung gerufen, war er bereit, bei der gemeinsamen Tochter zu bleiben, während die Ehefrau ausging. Der Darstellung, dass sie von ihrem Mann massiv unter Druck gesetzt worden sei, hatte auch eine frühere Freundin der Angeklagten widersprochen.
Dass die Frau bereits früh von den Taten ihres Mannes wusste, davon ist das Gericht ebenfalls überzeugt. Bereits nach der ersten in der Anklageschrift genannten Tat hatte es ausweislich der Chatprotokolle einen Austausch darüber gegeben.
Schmerzensgeld und Behandlungskosten
Richter Bastian Witte schilderte während der Urteilsbegründung, wie schwer es für Richter Schöffen und andere Beteiligte gewesen sein muss, die Chatprotokolle zu lesen. „Das war erschütternd“, sagte er. Dass es derart ausführliche Chats und Zugleich ein Geständnis des Beschuldigten gebe, komme in solchen Verfahren nicht häufig vor. Dies habe man bei der Urteilsfindung berücksichtigt.
Gegen den 34-jährigen verhängte das Gericht eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft waren zuvor neun Jahre gefordert worden, während die Verteidigung keinen konkreten Antrag gestellt hatte. Die 32-jährige Ehefrau muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Für sie hatte die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft gefordert.
Darüber hinaus müssen die Angeklagten ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro an das Opfer zahlen und außerdem für die therapeutische Behandlung des Mädchens aufkommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mittels Revision angefochten werden.