Plädoyers gehalten  Urteil in Missbrauchsprozess gegen Ehepaar erwartet

| | 30.09.2025 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Angeklagte wird in Handschellen zu den Gerichtsterminen geführt. Foto: Holger Janssen
Der Angeklagte wird in Handschellen zu den Gerichtsterminen geführt. Foto: Holger Janssen
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Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs der eigenen Nichte wird für Donnerstag ein Urteil erwartet. Am Dienstag wurde zudem ein Brief der Beschuldigten an ihren ebenfalls angeklagten Mann verlesen.

Südbrookmerland/Aurich - Am Auricher Landgericht ist am Dienstag der Prozess gegen ein Ehepaar aus Südbrookmerland fortgesetzt worden, dem vorgeworfen wird, seine damals neunjährige Nichte mehrfach sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Laut Anklage soll die 32-jährige Frau das in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft lebende Mädchen in die eigene Wohnung bestellt haben – im Auftrag ihres 34-jährigen Ehemannes, der die Neunjährige dann missbrauchte. Im Prozess am Dienstag wurden die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der beiden Verteidiger gehalten.

Der Mann hatte die Vorwürfe am zweiten Verhandlungstag im Wesentlichen eingeräumt. Er gab an, sich nur schwer an Abläufe und Einzelheiten erinnern zu können, sprach aber von insgesamt neun bis zehn Taten. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies er zurück. Seinen Angaben zufolge habe es mit „harmlosen Berührungen“ begonnen, die sich dann gesteigert hätten. Nach der ersten Tat habe er seiner Frau davon erzählt. Zunächst habe sie ihn beschimpft, später jedoch selbst dazu beigetragen, dass er die Übergriffe fortsetzte.

Zeugin berichtet von Gewalt

Die Ehefrau schilderte den Sachverhalt anders. Sie räumte ein, von den Taten gewusst und das Mädchen auch aktiv eingeladen zu haben. Dies habe sie jedoch nur aus Angst vor ihrem Mann getan, der sie geschlagen und mit Gewalt gegen ihre Familie bedroht habe. Die Aufnahme eines Fotos und der Whatsapp-Austausch über die Taten habe allein dazu gedient, Beweise gegen ihn zu sichern. Erst neun Monate später habe sie ihren Mann zu einer Selbstanzeige gedrängt – allerdings wegen des Besitzes von Kinderpornografie, nicht wegen des Missbrauchs.

Am Dienstag war eine frühere Freundin der Angeklagten als Zeugin geladen. Von ihr wollte das Gericht wissen, ob an den Schilderungen der Frau zur Gewalttätigkeit ihres Mannes etwas dran ist. Die Zeugin berichtete zwar von einer Ohrfeige und einem Tritt in den Bauch. Den Eindruck, dass der Mann die Frau unter Druck gesetzt habe, habe sie jedoch nicht.

Nebenklage stellt besonderen Antrag

Seitens der Nebenklage wurde außerdem ein sogenannter Adhäsionsantrag gestellt. Vereinfacht gesagt geht es dabei darum, den Verfahrensbeteiligten einen Zivilprozess zu ersparen, in dem es beispielsweise um Schmerzensgeld gehen könnte. Wird dem Antrag zugestimmt, kann darüber auch im Strafprozess entschieden werden.

Der Verteidiger des 34-Jährigen signalisierte im Hinblick auf ein Schmerzensgeld die Zustimmung seines Mandanten. Dieses war im Antrag mit einer Summe „nicht unter 10.000 Euro“ beziffert worden. Das letzte Wort hat diesbezüglich aber das Gericht.

Brief der Beschuldigten an ihren Mann verlesen

Verlesen wurde außerdem ein Brief der Angeklagten. Diesen hatte sie offenbar im Gefängnis geschrieben und an ihren ebenfalls inhaftierten Mann geschickt. Darin teilte sie ihm mit, wie sehr sie ihn geliebt habe und das sie nie wieder heiraten werde. Was das mit dem Verfahren zu tun hat? In ihrer Einlassung hatte die Frau angegeben, regelmäßig von ihrem Mann geschlagen worden zu sein und ihn nur aus Angst vor weiterer Gewalt bei seinen Taten unterstützt zu haben. Die deutlichen Liebesbekundungen in dem Brief könnten diese Darstellung in Teilen entkräften.

Staatsanwaltschaft, Nebenklage und die beiden Verteidiger hielten am Dienstag außerdem ihre Schlussvorträge. Weil ein Teil der Hauptverhandlung, nämlich die Befragung des mutmaßlichen Opfers, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, musste dies auch bei den Plädoyers so sein. Somit ist nicht öffentlich bekannt, welches Strafmaß seitens der Ankläger gefordert wurde und wie die Verteidigung darauf reagierte. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag, 2. Oktober, geplant.

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