Nach Bedrohung  Zeugen fürchten sich vor dem Angeklagten

| | 11.09.2025 17:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unter anderem soll der Beschuldigte eine Frau mit einem Messer bedroht haben. Foto: Pexels
Unter anderem soll der Beschuldigte eine Frau mit einem Messer bedroht haben. Foto: Pexels
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Ein 36-jähriger Südbrookmerlander steht seit Donnerstag wegen diverser Bedrohungen, Beleidigungen und räuberischer Erpressung vor Gericht. Einige Zeugen sorgten sich wegen der Verhandlung.

Südbrookmerland/Aurich - Panische Angst scheinen einige Zeugen vor dem 36-jährigen Mann aus Südbrookmerland zu haben, der am Donnerstag auf der Anklagebank des Auricher Amtsgerichts saß. Und auch Richterin Sarah Buss war sich vorab nicht sicher, in welchem geistigen Zustand der Beschuldigte erscheinen würde und beorderte sicherheitshalber zwei Justizwachtmeister in den Sitzungssaal. Unter anderem dürften Art und Zahl der dem Mann zur Last gelegten Taten Gründe dafür gewesen sein.

Angeklagt ist der Mann wegen diverser Fälle von räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung. So soll er im November vergangenen Jahres sogar zu einem Messer gegriffen haben. Im Bereich des Ginsterweges sei er einer Frau begegnet, die dort mit ihrem Hund lief. Diese habe er dann mit einem Messer bedroht, das er auf Höhe des Kehlkopfes der Frau gehalten habe. In einem anderen Fall drohte er damit, eine Frau und ihre Kinder zu vergewaltigen und „mit einer Machete durchs Haus zu laufen“, wenn diese ihm nicht 3000 Euro zahlen würde. Einer anderen Frau drohte er, vor ihren Augen ihren Mann zu vergewaltigen. Gegenüber einem Mann drohte er damit, dessen Frau und Kind umzubringen. Hinzu kommt eine Reihe weiterer Bedrohungen und Beleidigungen gegen andere Zeugen, darunter auch Polizeibeamte.

Wobei das Gutachten helfen soll

Zehn Zeugen hatte das Gericht für die Verhandlung geladen, um zu klären, was an den Vorwürfen dran ist. Doch so weit kam es erst gar nicht. Schon nach der Verlesung der Anklage regte Rechtsanwalt Arno Saathoff nämlich an, einen Sachverständigen zu konsultieren. Der soll feststellen, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Er sei alkohol- und drogenabhängig. In der Regel werden derartige Gutachten in Auftrag gegeben, bevor es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Das Problem in diesem Fall: Saathoff und sein Mandant sind sich erst wenige Minuten vor Verhandlungsbeginn erstmals begegnet.

Sarah Buss wollte von dem Beschuldigten wissen, ob dieser überhaupt verhandlungsfähig war. Gut eine Stunde vor dem Termin habe er ein Bier getrunken, in der Nacht noch Kokain und Cannabis konsumiert, gab der Mann an. Dies wertete die Richterin mit Blick auf die Verhandlungsfähigkeit jedoch nicht als Nachteil. „Wenn Sie abhängig sind, sind Sie nüchtern gar nicht verhandlungsfähig“, befand sie. Wann er zuletzt vollkommen nüchtern und drogenfrei gewesen sei, wollte sie dann von dem Beschuldigten wissen. Der gab an, dies sei vermutlich im Alter von 12 oder 13 Jahren der Fall gewesen sei. In der Vergangenheit habe er sich bereits in eine Therapie begeben, diese aber vorzeitig abgebrochen.

Zeugin hofft auf Näherungsverbot

Und nun also das Gutachten. Dabei geht es, neben der Frage der Schuldfähigkeit, auch um eine mögliche Zurückstellung der Strafverfolgung. Die ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz. Unter gewissen Voraussetzungen kann von einer Vollstreckung der Strafe abgesehen werden, wenn sich der Verurteilte in eine Therapie begibt und diese auch zu Ende bringt.

Über die Tatvorwürfe verhandelt wurde also am Donnerstag nicht. Insbesondere für einige Zeugen, die bereits vor dem Saal warteten, war das eine Hiobsbotschaft. Ihnen musste Sarah Buss mitteilen, dass sie ein weiteres Mal kommen müssen, wenn das Gutachten fertig ist. Im Vorfeld der Verhandlung habe sie mit einigen Zeugen sprechen und deutlich machen müssen, was ihnen droht, wenn sie nicht zur Befragung erscheinen würden. Die Angst scheint insbesondere bei den mutmaßlich vom Angeklagten bedrohten Frauen groß. „Sie verbreiten Angst und Panik in diesem Landstrich“, verdeutlichte Sarah Buss dem 36-Jährigen die Situation. Und weiter: „Ich verhandele hier sonst nicht mit Justizwachtmeistern, aber ich wusste nicht, in welchem Zustand sie kommen und ob ich vielleicht selbst Angst haben muss.“ Sie riet dem Angeklagten zu Hause zu bleiben, wenn er künftig Alkohol und Drogen konsumiere.

Wie groß die Angst teilweise ist, wurde noch an einem anderen Beispiel deutlich. So ließ Sarah Buss den Angeklagten nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wissen, dass eine der Zeuginnen auf dem Weg in die Rechtsantragsstelle des Gerichts sei, um eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz zu beantragen. Das Ziel des Antrags: Dem Angeklagten soll verboten werden, sich der Frau bis auf einen bestimmten Abstand zu nähern. Der gab an, die Frau gar nicht zu kennen und deshalb nicht zu wissen, wie sie aussieht. Sarah Buss, die zwar über den Antrag auf das Näherungsverbot nicht zu entscheiden hat, gab eine pragmatische Antwort: „Klein, blond, mit Labrador. Wenn Sie so eine Frau sehen, halten Sie sich von ihr fern“, so die Richterin.

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