Streit vor Gericht  Bräutigam nach Hochzeitsfeier verurteilt

| | 02.09.2025 17:22 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Unter anderem wegen des Hochzeitsessens gab es Streit zwischen Wirt und Brautpaar. Foto: Pixabay
Unter anderem wegen des Hochzeitsessens gab es Streit zwischen Wirt und Brautpaar. Foto: Pixabay
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Weil er die Rechnung für seine Hochzeitsfeier nicht zahlte, wurde ein 51-jähriger Südbrookmerlander zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Beendet ist der Streit damit aber nicht.

Südbrookmerland/Aurich - Am Ende glaubte das Gericht dem Saalbetreiber mehr als dem säumigen Bräutigam: Ein 51-jähriger Mann aus Südbrookmerland ist am vergangenen Donnerstag vom Amtsgericht Aurich wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Informationen unserer Redaktion wurde dagegen bereits Berufung eingelegt, sodass sich nun voraussichtlich das Landgericht Aurich erneut mit dem Fall befassen wird.

Im Kern des Streits stand eine Hochzeitsfeier im November vergangenen Jahres, die der Mann mit rund 40 Gästen in einer Gaststätte in Südbrookmerland ausgerichtet hatte. Dafür hätte das Paar laut Vereinbarung 4000 Euro zahlen sollen, so der Wirt. Von dieser Summe habe er bislang lediglich 1600 Euro erhalten. Eine vom Bräutigam behauptete Anzahlung von 500 Euro habe er nie bekommen, auch die dazu vorgelegte Quittung sei nicht von ihm unterschrieben. Der Wirt erstattete Anzeige.

Experte: Preis ist unwirtschaftlich

Der Angeklagte stellte die Vorgänge gänzlich anders dar. Ihm zufolge sei mit dem Wirt ein Preis von 2300 Euro vereinbart worden. Bei 40 Gästen würde dies einen Preis von 57,50 pro Person bedeuten. Für eine Hochzeitsfeier mit Büffet und Getränkepauschale gilt ein solcher Preis Branchenkennern zufolge allerdings als nicht wirtschaftlich. Tatsächlich seien es nach Angaben des Wirtes zudem noch deutlich mehr Gäste gewesen, was den Pro-Kopf-Preis weiter senken würde. Das Fest selbst sei dann enttäuschend verlaufen, behauptete der Angeklagte: Das Büffet sei viel zu klein ausgefallen, viele Gäste seien nicht satt geworden. Außerdem habe es – entgegen der Absprache – Schweinefleisch gegeben, obwohl einige muslimische Gäste eingeladen gewesen seien. Auch den zugesagten Service am Tisch habe es nicht gegeben, man habe sich die Getränke selbst am Tresen holen müssen.

Was das Schweinefleisch betrifft, räumt der Gastronom gegenüber dieser Zeitung einen Fehler ein. Es habe eine Falschlieferung gegeben. Als diese auffiel, habe er jedoch umgehend angeboten, Alternativen ohne Schweinefleisch zu servieren. Weil aber noch genügend Fisch und Geflügel auf dem Büffet vorhanden gewesen seien, habe das Brautpaar dies als unnötig abgelehnt. Was die Bedienung am Tisch angeht, widerspricht der Gastronom den Aussagen des Beschuldigten. Es sei sehr wohl am Tisch bedient worden. Dies lasse sich beispielsweise durch die erfassten Arbeitszeiten des Servicepersonals belegen. In der Beweisaufnahme prallten die Darstellungen der Beteiligten immer wieder aufeinander. Während der Angeklagte berichtete, der Wirt habe die Rechnung mehrfach willkürlich erhöht – zunächst auf 2600 Euro, dann auf 3700 Euro, schließlich auf 4700 Euro, wie es auch in der Anklageschrift stand –, blieb der Gastronom bei seiner Version: Es habe nie eine niedrigere Pauschale gegeben, und die Beträge hätten sich ausschließlich aus der vereinbarten Kalkulation ergeben. Einen Fehler räumte der Wirt jedoch ein: Zunächst habe er für alle Gäste den vollen Preis angesetzt. Da aber auch einige Kinder mitgefeiert hätten, für die ein günstigerer Preis gilt, wurde die Gesamtsumme um 700 Euro auf die genannten 4000 Euro reduziert.

Auch die geladenen Zeugen boten kein einheitliches Bild. Einige Gäste bestätigten die Kritik des Ehepaars: Das Essen sei knapp gewesen, der Service unzureichend.

Widersprüchliche Aussagen der Zeugen

Andere wiederum, darunter mehrere Servicekräfte, sprachen von einer harmonischen Feier bis in die frühen Morgenstunden – inklusive Mitternachtskaffee. Eine Zeugin erklärte sogar, bei ihr habe sich niemand beschwert, auch nicht über das Schweinefleisch. Vielmehr sei das Buffet schnell verzehrt worden, was sie als Zeichen dafür wertete, dass es den Gästen geschmeckt habe. Die widersprüchlichen Aussagen machten dem Gericht die Bewertung nicht leicht. Am Ende folgte Richter Meyer dennoch der Darstellung des Gastronomen. Ihm glaubte Strafrichter Meyer mehr als dem nach Informationen unserer Redaktion bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten. Zehn Monate Haft sind die Folge. Vorausgesetzt es bleibt dabei. Eine Berufungsverhandlung am Auricher Landgericht ist nach dem eingelegten Rechtsmittel wahrscheinlich. Erst danach dürfte feststehen, ob der Beschuldigte die Strafe antreten muss. Darüber hinaus läuft nach Worten des Gastronomen auch noch ein zivilrechtliches Verfahren.

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