Regenwassergebühr in Aurich Gegner formieren sich – auch bei der AWG
Nicht nur die CDU/FDP will die Einführung einer Regenwassergebühr in Aurich wieder kippen. Auch die AWG will den Beschluss rückgängig machen. Das sind ihre Gründe.
Aurich - Der Fahrplan, den die Stadt Aurich nun zur Einführung einer Regenwassergebühr vorgelegt hat, hat gleich zwei Gegenanträge auf den Plan gerufen. Neben der CDU/FDP, die andere Mehrheiten im Stadtrat sieht und den Beschluss nach sechs Monaten quasi rückgängig machen will, hat auch die AWG schon einen Antrag mit dem gleichen Ziel eingereicht.
Auch die Wählergruppe fordert einen Stopp der Vorbereitungen und die Aufhebung des Beschlusses für die Regenwassergebühr. Richard Rokicki führt vor allem zwei Argumente an: Die Gebühr belaste Bürger wie Gewerbetreibende zusätzlich. Und: Die Einführung der Gebühr mit allen Kalkulationen und ebenso die spätere Pflege des Datenbestandes verursache unverhältnismäßig hohe Kosten. Es sei nicht absehbar, wie viel am Ende für den Stadthaushalt überhaupt übrig bleibe.
AWG bezweifelt, dass am Ende Geld übrig bliebe
450.000 bis 500.000 Euro solle nach der letzten Schätzung die Einführung der Gebühr kosten. Es zeige sich immer wieder, dass solche Ansätze nicht zu halten seien, argumentiert Richard Rokicki in dem Antrag. Die AWG rechne mit wesentlich höheren Einführungskosten.
Zudem müsse im Rathaus eine Stelle für die Datenpflege und Sachbearbeitung geschaffen werden. Das schmälere die zu erwartenden Einnahmen wiederum um 70.000 bis 80.000 Euro. Und diese eine Stelle werde angesichts der Aufgabenfülle und der Größe der Stadt mit 21 Ortsteilen aus Sicht der AWG nicht ausreichen.
Zweifel hat die AWG auch daran, dass die ermittelten Werte gerichtsfest sind. Die Gebühren seien nach dem Umfang der Inanspruchnahme des Regenwasserkanals zu bemessen. Zugleich solle aber auch eine Gebührenreduktion beispielsweise durch den Einsatz von Rasengittersteinen oder Dachbegrünung möglich sein. Die Gründe für diese „Abschläge“ müssten von den Eigentümern nachgewiesen werden. Für die Verwaltung sei die tatsächliche Inanspruchnahme des Regenwasserkanals nur mit hohem Aufwand nachweisbar und ermittelbar. Entsprechend fürchte die AWG, dass Bescheide angesichts der eher weichen Faktoren anfechtbar seien.
Entsprechend stehe das Kosten-Nutzenverhältnis bei der Gebühr aus Sicht der AWG in keinem vertretbaren Verhältnis. Der Rat fordere angesichts der Haushaltslage eigentlich eine Aufgabenkritik und eine Straffung der Verwaltung - keine neue Bürokratie, so Rokicki.
Da die Grundsteuern gerade erhöht wurden, würden die Auricher - vom Hauseigentümer über den Mieter bis zum Gewerbetreibenden - durch die Regenwassergebühr zusätzlich belastet, so die AWG. Das treffe in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation die Menschen stark. Vermieter und Gewerbetreibende würden sie Kosten weitergeben, sodass am Ende jeder betroffen sei.
AWG: Umgekehrte Senkung nicht zu erwarten
Eigentlich soll die Beseitigung des Regenwassers durch Gebühren nach dem Verursacherprinzip finanziert werden. Wer große Flächen versiegelt, muss entsprechend mehr bezahlen. Bislang werden die Kosten aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen - es zahlt also jeder Auricher Steuerzahler ohne Differenzierung nach dem eigenen Beitrag.
Die AWG hält es für unrealistisch, dass Auricher mit geringem Einkommen und einem gewissen Maß an Versiegelung auf ihrem Grundstück dort Umbauten vornehmen werden und beispielsweise in Rasengittersteine investieren können, um die Gebühr zu reduzieren. Dieser gewünschte Effekt werde beim Bestand überwiegend ausbleiben.
Die AWG halte es aber auch für unrealistisch, dass die Einnahmen, die durch eine Regenwassergebühr im Stadthaushalt auflaufen, dazu führen, dass nach der Einführung auf allgemeines Steueraufkommen verzichtet würde. Es sei aus seiner Sicht nicht zu erwarten, dass der dann eingenommene Betrag beim Grundsteueraufkommen abgezogen werde und die Hebesätze angepasst würden, so Rokicki.
Verwaltung: Vorbereitung dauert mindestens anderthalb Jahre
Der erste Schritt zur eigentlich geplanten Einführung der Gebühr ist die Vorbereitung einer Ausschreibung. Diese Vorbereitung würde laut Verwaltung wohl 15.00 bis 20.000 Euro kosten.
Ein Sachverständiger muss demnach beauftragt werden, ein Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung zu erstellen. Das danach für die tatsächliche Einführung beauftragte Unternehmen müsse eine Satzung mit einem schlüssigen Gebührenmodell entwickeln. Außerdem müsste es die Flächendaten erheben und mit den Eigentümern dazu in Kontakt treten. Die Gebührenhöhe müsste kalkuliert werden, denn die Regenwassergebühr soll in etwa die Kosten einspielen, die die Stadt für die Regenwasserbeseitigung hat. Zudem müsse es ein Vorgehen entwickeln, wie künftig Änderungen an der Versiegelungsfläche auf den Grundstücken erfasst werden könnten. Die Verwaltung geht davon aus, dass eine Regenwassergebühr frühestens zum 1. Juli 2027 erhoben werden könnte.