Veranstaltung Auricher Stadtfest – schärfere Regeln für mehr Sicherheit
Die Sicherheitsvorkehrungen sind so hoch wie nie. Dabei werden ohnehin geltende Verbote räumlich und zeitlich ausgeweitet. So sehen die Regeln im Detail aus.
Aurich Die Sicherheitsvorkehrungen beim Auricher Stadtfest am 15. und 16. August werden in diesem Jahr so umfassend sein wie noch nie zuvor. Der Landkreis und die Stadt Aurich haben Allgemeinverfügungen erlassen – und innerhalb des Innenstadtrings ein Waffen- und Cannabisverbot für diese Tage verhängt. Der Innenstadtring ist der Bereich zwischen den Straßen Fischteichweg, Julianenburger Straße, Von-Jhering-Straße und Große Mühlenwallstraße.
Anwohner müssen sich zeitweise auf komplette Blockade einstellen
Die Zufahrten zur Fußgängerzone und zum Marktplatz werden während der Veranstaltung gesperrt. Zum Einsatz kommen Poller und überfahrbare Durchfahrtssperren. Die überfahrbaren Durchfahrtssperren befinden sich in der Norderstraße, Wallstraße, Kirchstraße und Burgstraße. Am Freitag sind im Zeitraum zwischen 12 Uhr mittags und 3 Uhr nachts sowie am Sonnabend im Zeitraum von 10 Uhr bis 3.30 Uhr keine Zu- oder Abfahrten möglich – auch nicht für Anlieger oder Lieferverkehre. Anwohner und Gewerbetreibende werden gebeten, ihre Fahrten entsprechend im Voraus zu planen.
Für einen reibungslosen und sicheren Verlauf des Flohmarktes am Sonnabend wird der südliche Abschnitt der Straße Georgswall in der Zeit von 5 bis 15 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Der nördliche Teil bleibt befahrbar.
Waffenverbot gilt nun im gesamten Innenstadtring
Laut der Allgemeinverfügung des Landkreises ist im Laufe des Festes mit mehr als 50.000 Besuchern zu rechnen. „Bei dieser hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern bei gleichzeitig hohem Alkoholkonsum ist mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Konflikte zwischen einzelnen Besucherinnen und Besuchern stattfinden werden“, heißt es in der Verfügung. Die leichte Verfügbarkeit unmittelbar zur Verfügung stehender Waffen oder gefährlicher Gegenstände erhöhe dabei das Risiko für das Leben und die Gesundheit erheblich. Der Kreis führt dabei nicht nur abstrakte Argumente an. Die Zahl der Rohheitsdelikte sei laut Polizeistatistik von acht beim Auricher Stadtfest 2023 auf 18 beim Stadtfest 2024 gestiegen. „Besonders auffällig ist der Anstieg bei den polizeilich aufgenommenen gefährlichen Körperverletzungen von null auf neun Sachverhalte.“
Hinzu komme, dass derzeit „vor dem Hintergrund diverser Vorfälle bei Volksfesten oder vergleichbaren Veranstaltungen“ auch ein höheres Gefahrenpotenzial vorhanden sei als in der Vergangenheit. Deshalb werde das ohnehin bestehende Waffenverbot im Stadtfestbereich diesmal auch auf die Bereiche ausgeweitet, wo besonders viele Menschen unterwegs sind. Besucher strömten von mehreren Seiten in den Innenstadtring hinein, sodass die Zugänge voll und unübersichtlicher würden.
Schusswaffen, Messer und etliche Werkzeuge müssen draußen bleiben
Verboten sind Waffen und Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter, Schusswaffen aller Art inklusive Schreckschusswaffen sowie Taschenmesser. Als gefährliche Gegenstände sind unter anderem Feuerwerkskörper, Taser, Schleudern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, die Handlungsfähigkeit herabsetzende Sprays, Scheren, Äxte, Macheten, Hämmer, Schraubendreher und Meißel, Brecheisen, Kubotans, Zangen, die Schläger von verschiedenen Sportarten, Bögen und Pfeile sowie Armbrüste und Handschuhe mit harten Füllungen verboten. Ebenso geregelt sind in der Allgemeinverfügung auch Ausnahmen, beispielsweise für Ordnungskräfte oder auch für Handwerker im Einsatz. Auch für die Wohnungen im Innenstadtbereich gibt es Ausnahmen.
Cannabisverbot wegen des Jugendschutzes
Die Stadt weitet für die Zeit von Freitag, 12 Uhr, bis Sonntag, 6 Uhr, zeitlich und räumlich das ohnehin bis 20 Uhr in der Fußgängerzone geltende Cannabisverbot aus. Als Grund nennt die Stadt die Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen. In deren „unmittelbaren Gegenwart“ sei der Konsum zwar gesetzlich verboten, allerdings sei diese Formulierung kaum zu definieren und vom Gesetzgeber in Bezug auf Volksfeste auch nicht konkretisiert worden. „Ein Zugangsverbot für Minderjährige wäre ein wesentlich erheblicherer Eingriff in die Rechte der Feiernden“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Das zeitweilige Konsumverbot erscheine daher als angemessenere Vorgehensweise.
Um im Bedarfsfall schnell auf Verstöße gegen sämtliche Auflagen reagieren zu können, wird die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund in dem genannten Zeitraum auf dem Auricher Marktplatz zudem eine temporäre Kameraüberwachung einrichten.