Tempo 30 am Auricher Gymnasium  Ratsbeschluss liegt zur Prüfung in Hannover

| | 15.07.2025 19:38 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Nach dem tödlichen Unfall Ende Mai an der Von-Jhering-Straße ist eine Debatte über ein Tempolimit entbrannt. Foto: Romuald Banik
Nach dem tödlichen Unfall Ende Mai an der Von-Jhering-Straße ist eine Debatte über ein Tempolimit entbrannt. Foto: Romuald Banik
Artikel teilen:

Aurich wartet auf eine Entscheidung zu Tempo 30 vor dem Gymnasium. Das sind die Gründe, warum die Verwaltung diese Klärung für nötig hält. Und das sind die eigenen Vorschläge.

Aurich - Dass der Auricher Bürgermeister Horst Feddermann den Beschluss des Stadtrates zur Einführung eines Tempo-30-Bereichs vor dem Gymnasium Ulricianum rechtlich prüfen lässt, hat für einige Irritationen bei Eltern, Bürgern und beim ADFC gesorgt. Auf Nachfrage dieser Redaktion erläuterte die Stadtverwaltung, warum sie so vorgeht und was sie auf dem Abschnitt anstrebt.

Der Ratsbeschluss für Tempo 30 auf der vielbefahrenen Bundesstraße 72/210 fiel am 19. Juni, nach einem Dringlichkeitsantrag der CDU/FDP und Grünen. Die Verwaltung hatte zuvor von der Politik den Auftrag bekommen, mit hoher Dringlichkeit die Einführung von Tempo 30 zu prüfen. Doch dann zog der Rat die Entscheidung an sich.

Lücht: Gerne bereit, mit Zustimmung aus Hannover 30-Schilder aufzustellen

Laut Ordnungsamtsleiter Helmut Lücht lässt der Bürgermeister den Ratsbeschluss nun in fachlicher Hinsicht und von der Kommunalaufsicht hinsichtlich des Verfahrens prüfen. „Wir dürfen nur Anordnungen treffen, für die wir auch eine Rechtsgrundlage haben.“ Zwei Berichte seien nach der Ratssitzung vom Rathaus umgehend an den Landkreis gegangen, um schnell zu einem Ergebnis zu kommen. Der Landkreis prüfe die Sache und habe den Beschluss bereits an das niedersächsische Verkehrsministerium weitergeleitet. Denn dieses müsse bei jeder Tempo-30-Entscheidung für eine Bundesstraße zustimmen. Auch für eine Anordnung der Stadtverwaltung für Tempo 30 hätte der Landkreis prüfen und ein Okay im Ministerium einholen müssen, so Lücht.

Kurz zusammengefasst: Am Ende fällt die Entscheidung also in Hannover. Die Stadtverwaltung sei gerne bereit, umgehend 30-Schilder aufzustellen, sollte der Ratsbeschluss dort Anerkennung finden, so Lücht: „Wir wollen Tempo 30 nicht verhindern, wir suchen nur nach rechtssicheren Möglichkeiten.“ Wann auf Landesebene die Entscheidung falle, könne er derzeit aber nicht abschätzen. Auch die Einschätzung der Kommunalaufsicht zum Ratsbeschluss sei spannend, sagte Erste Stadträtin und Juristin Laura Vorwerk. Der politische Beschluss habe eine verkehrsbehördliche Anordnung ersetzt. Das sei „ziemlich einmalig“.

Ordnungsamtsleiter: Gesetz schreibt weiterhin Prüfung vor

Feddermann habe die Prüfung angestrengt, damit am Ende die gefundene Lösung rechtssicher sei und nicht angefochten werden kann, so Lücht weiter. Natürlich gebe es den Paragrafen 45 (9), 3.6 in der Straßenverkehrsordnung, der die Einführung von Tempo 30 vor Schulen und anderen sensiblen Punkten inzwischen auch auf Bundesstraßen erleichtere. Diese Vereinfachung beziehe sich aber ausschließlich auf den Satz 3, in dem es um den Verkehrsfluss gehe. Sicherheit werde dort über den Verkehrsfluss gestellt und die Anordnung eines Tempolimits vereinfacht. Der neue Zusatz bedeute aber nicht, dass die vorherigen zwei Bedingungen, die in Paragraf 45 (9) 1 und 2 aufgeführt sind, nicht mehr geprüft werden müssten. Auch nach der Änderung des Paragrafen habe die Verwaltung weiterhin zu klären, ob an der betreffenden Stelle eine Anordnung aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist und ob die Gefahrenlage von Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig erkannt werden kann, so Lücht. Dies habe die Verkehrskommission nach dem tödlichen Unfall Ende Mai noch einmal prüfen wollen.

Am 26. Mai 2025 verunglückte ein 16-Jähriger, als er im morgendlichen Schulverkehr an dieser Ampel die Von-Jhering-Straße überquerte und von einem Lastwagen erfasst wurde. Auch Mitte Juli brennen an der Stelle noch allabendlich Kerzen. Foto: Lasse Paulsen
Am 26. Mai 2025 verunglückte ein 16-Jähriger, als er im morgendlichen Schulverkehr an dieser Ampel die Von-Jhering-Straße überquerte und von einem Lastwagen erfasst wurde. Auch Mitte Juli brennen an der Stelle noch allabendlich Kerzen. Foto: Lasse Paulsen

Und auch der Stadtrat müsse diese Ermessensprüfung für seinen Beschluss vornehmen. „Man kann eine andere Auffassung als die Verwaltung vertreten, aber auch diese Begründung muss rechtssicher sein“, so Lücht. Daran, dass sie dies ist, habe die Verwaltung Zweifel - und sei deshalb auch in Sorge, dass das Ergebnis am Ende keinen Bestand haben könnte. Nach dem Auftrag des Verkehrsausschusses vom 11. Juni an die Verwaltung, Tempo 30 zu prüfen, habe die Verkehrskommission mit Vertretern von Stadt, Landkreis, Polizei und Landesstraßenbaubehörde vor der Ratssitzung nicht mehr tagen können, berichtete der Ordnungsamtsleiter.

Stadt findet Ampeln und Radwege eigentlich ausreichend

Weiterhin gelte aber: Es gebe im Bereich vor der Schule zwei Ampeln und diese zählten zu den sichersten Möglichkeiten, eine Straße zu überqueren. Die Geh- und Radwege seien an der Stelle breit genug. Ebenso die Furten an den Ampeln. Die Von-Jhering-Straße vor dem Gymnasium sei in den vergangenen Jahren kein Unfallschwerpunkt zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr oder wegen erhöhter Geschwindigkeit gewesen. Und sei es objektiv betrachtet, sogar nach dem tragischen tödlichen Unfall, immer noch nicht, sagte Lücht. Auch wenn die Verwaltung die Reaktionen und Emotionen nach dem Unfall natürlich verstehen könne. Die Einführung von Tempo 30 sei angesichts der Verkehrssituation nach Paragraf 95 (0) 1 und 2 aus seiner Sicht aber kaum zu begründen. Seit Jahren kreuzten Hunderte Schüler unfallfrei die Straße. Zwingend erforderlich erscheine Tempo 30 angesichts der Ampeln und der Nebenanlagen nicht. Für Verkehrsteilnehmer sei die Gefahrenlage dafür aber an sich gut zu erkennen.

Lücht will der Verkehrskommission nicht vorgreifen. Es müsse noch eine Verkehrserhebung stattfinden. Die Stadt habe aber bereits Vorschläge erarbeitet – jenseits von Tempo 30.

Ampelblitzer erscheint sinnvoll

Sie habe mit der Landesstraßenbaubehörde darüber gesprochen, eine Vorampel an der Einmündung des Krähennestergangs zu installieren. Wenn dort ein Autofahrer bei Gelb durchfahre, könne er immerhin vor der eigentlichen Ampel noch zum Stehen kommen, so Lücht.

Zudem habe die Stadt mit dem Landkreis über die Installation eines Ampelblitzers an der Ampel direkt vor der Schule gesprochen. Somit wäre es auch dort noch wahrscheinlicher, dass Autofahrer das Tempolimit und die Ampelfarbe ernst nehmen. Außerdem denke die Verwaltung darüber nach, den gemischten Beid-Richtungsverkehr im Bereich vor dem Ulricianum wieder aufzuheben. Dann müssten Radfahrer auf dem in Fahrtrichtung jeweils rechten Radweg fahren. Das sorge zwar für mehr Querungen, mache die Situation aber übersichtlicher, so Lücht.

Ähnliche Artikel

Inwieweit Vorwarnampeln auch in die andere Fahrtrichtung möglich seien, müsse geprüft werden. Auch müssten die Folgen von Entscheidungen durchdacht werden: Würde eine Vorampel am Krähennestergang dazu führen, dass Fußgänger und Radfahrer die Straße auf ganzer Breite zwischen beiden Ampeln überqueren? Dann wäre dadurch wenig gewonnen. Die Stadt prüfe die Situation – mit Blick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer und die Rechtslage.