Soziale Hilfsangebote in Aurich Neuausrichtung der Obdachlosenbetreuung geplant
Im DRK-Übernachtungsheim in Aurich gab es 2024 rund 2500 Übernachtungen. Doch Stadt und Kreis wollen ein neues Angebot schaffen.
Aurich - Ein neues Konzept für die Obdachlosenbetreuung wollen der Landkreis Aurich und die Stadt Aurich gemeinsam entwickeln. Die bisherigen Vereinbarungen zur Finanzierung des DRK-Übernachtungsheims in der Auricher Zingelstraße sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Das haben sowohl der Auricher Kreistag als auch der Stadtrat mit großer Mehrheit entschieden.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) betreibt das Übernachtungsheim für Obdachlose und Nichtsesshafte seit September 1991 in der Zingelstraße 3 in Aurich. Es wurde seinerzeit eingerichtet, nachdem die Wohnungsnot Anfang der 1990er-Jahre auch in Aurich stark gestiegen war.
Verschiedene Arten von Obdachlosigkeit
Nun wird in Niedersachsen zwischen sogenannter freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit unterschieden. Demnach sind „freiwillig“ Obdachlose „Umherreisende“, die ohne gesicherte Lebensgrundlage umherziehen. Die Betreuung dieser Menschen fällt in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers, hier also des Landkreises Aurich.
„Unfreiwillige“ Obdachlosigkeit liegt vor, wenn Betroffene ungewollt ohne Unterkunft sind. Zuständig für die Unterbringung sind die Städte und Gemeinden. Auf dieser Grundlage beteiligen sich bislang sowohl der Landkreis als auch die Stadt Aurich an den Kosten des Übernachtungsheims. Beide stellen jeweils einen Zuschuss von 99.000 Euro zur Verfügung.
2024 gab es im DRK-Obdachlosenheim 2500 Übernachtungen
Bei einer Evaluierung wurde jetzt festgestellt, dass es im genutzten Gebäude in der Auricher Zingelstraße nur begrenzte Platzkapazitäten ohne Erweiterungsmöglichkeiten gibt. Die Aufnahme von Frauen erfolgt in externen Einrichtungen. Ein erheblicher Anteil der aufgenommenen Personen stammt nicht aus dem Bereich der Stadt Aurich, sondern aus Umlandgemeinden. Und: Die Zahl der durchreisenden nichtsesshaften Personen ist kaum noch relevant.
Insgesamt gab es den Angaben zufolge im Jahr 2024 genau 2502 Übernachtungen, davon in 1162 Fällen durch Betroffene aus der Stadt Aurich, in 324 Fällen aus der JVA Meppen, in 225 Fällen aus Riepe, in 142 Fällen aus Wittmund, in 131 Fällen aus Großefehn, in 92 Fällen aus Hannover, in 83 Fällen aus Norderney, in 69 Fällen aus der JVA Lingen und in 63 Fällen aus Südbrookmerland/Victorbur. Nur ein kleiner Teil seien „Umherreisende“.
Erste Gespräche zwischen Landkreis, Stadt und DRK
In der Beschlussvorlage von Landkreis und Stadt hieß es daher: „Die Entwicklungen machen eine grundlegende Neuausrichtung der Unterstützungsangebote für obdachlose und nichtsesshafte Menschen erforderlich.“ Darüber seien bereits Gespräche zwischen Landkreis, Stadt und DRK-Kreisverband geführt worden.
Wegen der deutlich zurückgegangenen Zahl an durchreisenden und im Landkreis ankommenden „nichtsesshaften“ Personen sei eine Fortführung des Übernachtungsheims in der bisherigen Form „nicht mehr sachgerecht“.
Kündigung der bestehenden Vereinbarung
Ziel müsse es vielmehr sein, bedarfsgerechte und differenzierte Angebote für obdachlose und nichtsesshafte Menschen zu entwickeln. Um nun neue Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, sei eine fristgerechte Kündigung der bestehenden Vereinbarung erforderlich. Aktuell laufen den Angaben zufolge bereits weitere Gespräche der beteiligten Partner, um ein zukunftsfähiges Nachfolgeangebot sicherzustellen.