Sozialleistung im Kreis Aurich  Viele Bürgergeld-Haushalte von Mietkosten-Absenkung betroffen

| | 30.06.2025 17:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Günstigeren Wohnraum gibt es in Aurich vor allem noch in größeren Blocks.Foto: Romuald Banik
Günstigeren Wohnraum gibt es in Aurich vor allem noch in größeren Blocks.Foto: Romuald Banik
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Wenn die Wohnung aus Sicht der Behörde zu groß und teuer ist, werden die Kosten nicht mehr ganz übernommen – trotz angespannten Wohnungsmarktes. Es gibt aber auch zahlreiche Ausnahmen.

Aurich - Von den rund 6250 sogenannten Bedarfsgemeinschaften von Bürgergeld-Empfängern im Landkreis Aurich sind rund 1100 von einer Absenkung der anerkannten Miete betroffen. Das heißt: Diese Gemeinschaften, meist Familien, bekommen nicht die volle Miete vom Staat bezahlt, weil die Kosten von der Behörde als unangemessen hoch angesehen werden. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Wohnung größer ist als in den gesetzlichen Vorgaben vorgesehen.

Aus Sicht von Kritikern dieser Regelung ist es aber vielen Bürgergeld-Empfängern kaum möglich, auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine günstigere Bleibe zu finden.

Dementsprechend sind aktuell auch 44 Widersprüche und sieben Klagen aus dem Jahr 2025 zum Thema anhängig, berichtete der Leiter des Kreis-Jobcenters, Holger Kleen, jüngst im Sozialausschuss.

Es gibt auch zahlreiche Ausnahmen

Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, in denen die Behörde von einer Absenkungs-Aufforderung absieht, etwa weil der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht umziehen kann. Und so hat das Auricher Kreis-Jobcenter in weiteren 1800 Fällen werden höhere Beträge als eigentlich vorgesehen gewährt und somit derzeit von einer Absenkung abgesehen, erklärte Kleen.

Die Grünen-Fraktion hatte mehrere Fragen zum Thema Kosten der Unterkunft gestellt. Auch, ob Fälle bekannt seien, in denen es wegen der Absenkung der anerkannten Miete zu Wohnungslosigkeit gekommen sei. Dem Jobcenter sei kein solcher Fall bekannt, antwortete Kleen darauf.

Er betonte zugleich: Eine dauerhafte Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten sei nicht vorgesehen, da dies die gesetzlichen Vorschriften unterlaufen würde. Grundsätzlich könne eine darlehensweise Übernahme von Mietschulden nur dann erfolgen, wenn die laufenden Unterkunftskosten „abstrakt angemessen“ seien.

Zahlungen richten sich nach Wohngeld-Tabelle

Derzeit richten sich die Zahlungen nach einer Wohngeldtabelle, die auch auf der Internetseite des Landkreises Aurich einsehbar ist. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 85 Quadratmeter-Wohnung in der Stadt Aurich werden zum Beispiel bis zu 668,80 Euro als Bruttokaltmiete als „angemessen“ anerkannt. Für die Heizkosten gibt es ebenfalls eine Tabelle.

Gleichwohl soll eine eigene Arbeitsgruppe ein „schlüssiges Konzept“ ausarbeiten, um regional „angemessene“ Kosten der Unterkunft zu bestimmen.

Schon 2024 hatten Linken-Kreistagsabgeordnete Blanka Seelgen (Aurich) und die Arbeitsloseninitiative Aurich gefordert, die Kostensenkungsverfahren auszusetzen und die Angemessenheitsgrenzen zu erhöhen. Die Auricher Kreisverwaltung hatte betont, die Absenkungen genau abzuwägen und zu prüfen.

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