Neue Steuer steht Gäste in Südbrookmerland müssen ab April zahlen
Jetzt ist es amtlich: Ab April kommenden Jahres müssen Gäste in Südbrookmerland für Übernachtungen eine zusätzliche Steuer zahlen. Das sind die Details.
Südbrookmerland -Jetzt ist es amtlich: Die Gemeinde Südbrookmerland führt eine Übernachtungssteuer ein. In seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Gemeinderat den entsprechenden Satzungsentwurf ohne weitere Aussprache beschlossen. Das Votum fiel einstimmig bei einer Enthaltung. Bereits vor einigen Wochen hatten die zuständigen Fachausschüsse dem Vorhaben zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Einführung der sogenannten Bettensteuer, die ab April kommenden Jahres erhoben werden soll.
Zahlen müssen die Steuer nicht die Einheimischen, sondern Gäste, die in der Gemeinde übernachten. Der erwartete finanzielle Effekt: Rund 125.000 Euro soll die neue Abgabe pro Jahr in die Gemeindekasse bringen. Diese Summe ist bereits bereinigt um den Verwaltungsaufwand, der durch Erhebung und Kontrolle entsteht. Grundlage der Prognose ist eine Schätzung des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts für Fremdenverkehr (DWIF), das regelmäßig Kennzahlen zur touristischen Nutzung in deutschen Kommunen erhebt. Deshalb unterliegen die geschätzten Einnahmen noch einigen Unwägbarkeiten und können durchaus höher, aber auch niedriger ausfallen. Künftig wird Südbrookmerland durch die Steuer eigene Daten gewinnen und so Rückschlüsse auf die tatsächliche Auslastung ziehen können.
Dieser Steuersatz wurde festgelegt
Die Steuer beträgt drei Prozent des Übernachtungspreises inklusive Mehrwertsteuer. Für eine Nacht zu 75 Euro inklusive Umsatzsteuer ergibt das eine Steuer von 2,41 Euro. Bei Betrieben, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, wären es 2,25 Euro. Die Steuer wird vom Gast bezahlt, aber vom Vermieter eingezogen und vierteljährlich an die Gemeinde abgeführt. Dafür müssen die Anbieter ihre Einnahmen aus der Vermietung regelmäßig an die Gemeindeverwaltung melden.
Nicht nur Urlauber, sondern auch Geschäftsreisende sind von der Steuer betroffen. Eine Ausnahme für beruflich veranlasste Übernachtungen sieht die Satzung nicht vor – und ist laut Kämmerer Wilfried Müller auch nicht geboten. Die Rechtslage erlaubt die Besteuerung dieser Aufenthalte, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Zulässigkeit solcher kommunalen Abgaben bestätigt. Müller verwies darauf, dass die Steuer einen Mehraufwand des Gastes erfasse, der über die grundlegenden Lebensbedürfnisse hinausgehe – unabhängig davon, ob die Reise privat oder beruflich motiviert sei.
Es gibt nur wenige Ausnahmen
Dennoch sind Ausnahmeregelungen vorgesehen – allerdings nur in engen Grenzen. So sind Kinder von der Steuer befreit, ebenso die zwingend notwendige Begleitperson eines schwerbehinderten Gastes, wenn dies durch ein entsprechendes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis belegt ist. Schwerbehinderte selbst müssen hingegen zahlen, da sie – so die Begründung der Verwaltung – in der Regel freiwillig reisen und damit in den Genuss der touristischen Leistung kommen. Bei Begleitpersonen werde hingegen unterstellt, dass sie ausschließlich zur Unterstützung mitreisen.
Die Idee, eine solche Steuer einzuführen, ist nicht neu. Bereits im Jahr 2023 hatte die Gruppe SPD/Linke im Gemeinderat einen entsprechenden Antrag gestellt. Doch zunächst kam es nicht zur Umsetzung. Vor allem aus der FWG-Fraktion wurden umfangreiche Rückfragen gestellt. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, einen detaillierten Satzungsentwurf zu erarbeiten und juristische sowie praktische Fragen zu klären. Im November vergangenen Jahres lag die Vorlage dann erstmals zur Beratung vor. Doch erst in der Sitzung der Fachausschüsse Anfang Juni konnte die Politik sich auf einen konkreten Beschluss verständigen. Mit dem jetzt erfolgten Ratsvotum ist der letzte formale Schritt abgeschlossen.
Die Einführung der Steuer bringt auch administrative Veränderungen mit sich. Für die Gemeinde bedeutet das zusätzliche Aufgaben, etwa bei der Prüfung der gemeldeten Zahlen, der Erstellung der Bescheide und der Überwachung der Zahlungseingänge. Gleichzeitig wird mit den Einnahmen kalkuliert, um langfristig Spielräume im Haushalt zu schaffen – etwa für Investitionen in touristische Infrastruktur.
Die Resonanz in der Politik war weitgehend positiv. Zwar gab es vereinzelt Änderungswünsche, etwa zur Formulierung einzelner Paragrafen oder zur Abgrenzung der Ausnahmen. Grundsätzliche Ablehnung äußerte aber keiner der Beteiligten. Und so steht nun fest: Ab April müssen Gäste die Steuer zahlen. Nach dem ersten Jahr soll dann Bilanz gezogen und festgestellt werden, inwieweit sich die Steuer für die Gemeinde lohnt.