Finanzen in Südbrookmerland Neue Steuer ist beschlossene Sache
In Südbrookmerland wird ab 2026 eine neue Steuer eingeführt. Das hat die Politik am Dienstag beschlossen. Worum es geht und wer künftig zahlen muss.
Südbrookmerland - Wenn eine Gemeinde eine neue Steuer eingeführt wird, ist das für die Bürger selten ein Grund zur Freude. In diesem Fall dürfte sich aber auch der Ärger über den Beschluss der Politik in Grenzen halten. Der Grund: Zahlen müssen nicht die Einheimischen, sondern Gäste. Mit einstimmigem Ergebnis haben am Dienstagabend die Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie für Wirtschaftsförderung, Touristmus und Zukunftsentwicklung den Weg für die sogenannte Bettensteuer freigemacht. Die Hoffnung: Ab dem kommenden Jahr sollen so rund 125.000 Euro zusätzlich in die Gemeindekasse fließen.
Berthold Lübben (SPD) hätte sich gewünscht, dass es mit der neuen Steuer schon früher losgegangen wäre. Bereits 2023 hatte seine SPD/Linke-Gruppe im Gemeinderat einen entsprechenden Antrag gestellt. Nachdem die Verwaltung einen Satzungsentwurf ausgearbeitet hatte, stand das Thema im November vergangenen Jahres auf der Tagesordnung. Doch vor allem in der FWG-Fraktion zögerte man und schrieb der Verwaltung einen regelrechten Fragenkatalog ins Aufgabenheft. Die Einführung der Steuer wurde vertagt.
Schwerbehinderte müssen zahlen, ihre Begleiter nicht
Am Dienstag lieferte die Verwaltung die gewünschten Antworten. Es ging um die Art und Weise, wie die Steuer erhoben werden soll, die Höhe sowie Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Kinder und die Begleitpersonen Schwerbehinderter. Kämmerer Wilfried Müller verwies dabei beispielsweise auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Erhebung einer Übernachtungssteuer unlängst für rechtmäßig erklärt habe. Besteuert werde ein zusätzlicher Aufwand über den normalen Bedarf hinaus. Ein Grundsatz, der beispielsweise mit Blick auf Schwerbehinderte nicht ganz unwichtig ist. Während die Schwerbehinderten selbst nämlich zur Kasse gebeten werden, können deren Begleitpersonen von der Steuer befreit werden. Dabei wird unterstellt, dass die schwerbehinderten Personen Urlaub machen, während die Begleitpersonen gewissermaßen gezwungen seien, sie zu begleiten. Voraussetzung sei, dass die Begleitung zwingend erforderlich ist.
Nicht von der Steuer befreit sind hingegen Geschäftsreisende. Auch ihre Übernachtungen dürften laut Gesetzgeber besteuert werden, weshalb Wilfried Müller von Ausnahmen abriet. Das bedeutet: Auch Vermieter sogenannter Monteurswohnungen müssen künftig Steuern von ihren Gästen kassieren und an die Gemeinde abführen.
Diskutiert wurde am Dienstag noch darüber, ob die Steuer prozentual oder pauschal erhoben werden soll. Der Satzungsentwurf sieht einen Steuersatz von drei Prozent auf den Übernachtungspreis samt Mehrwertsteuer vor. Berechnet ein Vermieter beispielsweise einen Übernachtungspreis von 75 Euro plus Mehrwertsteuer, kämen 2,41 Euro Übernachtungssteuer hinzu. Der Großteil der Vermieter von Ferienunterkünften sei allerdings gar nicht mehrwertsteuerpflichtig. Hier würde die sich die Bettensteuer bei gleichem Übernachtungspreis auf 2,25 belaufen.
Mehr Aufwand für Vermieter
Für die Vermieter bedeutet die Einführung der Steuer künftig etwas mehr Arbeit. Sie müssen der Gemeinde vierteljährlich ihre Einnahmen durch die Vermietung von Ferienunterkünften mitteilen und erhalten dann entsprechende Steuerbescheide. Allzu groß werde der Aufwand für die Vermieter jedoch nicht sein, versprach Müller. Gegen die Einführung der Steuer sprach sich in der Sitzung am Dienstag niemand aus. Hier und da gab es noch Anmerkungen und kleinere Änderungswünsche. Letztlich waren sich die Ausschussmitglieder aber einig, dass die erwarteten 125.000 Euro, bei denen der personelle und organisatorische Aufwand bereits abgezogen wurden, eine wichtige Einnahme für die Gemeinde sein würden. Eine Unwägbarkeit gibt es aber: Bei der Summe handelt es sich um eine Hochrechnung, die wiederum auf einer Schätzung der Übernachtungszahlen beruht. Die Schätzung stammt vom des Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr (DWIF) und wurde in der Vergangenheit beispielsweise herangezogen, um die Wirtschaftlichkeit des Tourismus in der Gemeinde zu belegen. Durch die Erhebung der Steuer wird die Gemeinde künftig über tatsächliche Zahlen verfügen und – kleiner Nebeneffekt – die Schätzungen des DWIF überprüfen können. Was die Steuer betrifft, könnten die tatsächlichen Einnahmen am Ende allerdings auch deutlich über oder unter der Prognose liegen.
Abschließende Entscheidung steht noch aus
Ganz offiziell ist die Einführung der Steuer noch nicht. Die Zustimmung des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderates stehen noch aus. Mit Blick auf das einstimmige Abstimmungsergebnis am Dienstag gilt das aber als Formsache, sodass Gäste aller Voraussicht nach ab April kommenden Jahres zur Kasse gebeten werden können.