Aufgeheizte Stimmung  Dorffest-Besuch in Münkeboe endete in Handschellen

| | 15.04.2025 16:33 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ähnlich wie in diesem Beispielbild sollten dem Angeklagten Handschellen angelegt werden. Dagegen wehrte er sich. Foto: Boris Roessler/DPA
Ähnlich wie in diesem Beispielbild sollten dem Angeklagten Handschellen angelegt werden. Dagegen wehrte er sich. Foto: Boris Roessler/DPA
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Für einen 39-jährigen Südbrookmerlander endete der Besuch des Münkeboer Dorffestes in Handschellen. Dabei habe er nur helfen wollen. Nun landete der Fall vor Gericht. So ging die Sache aus.

Südbrookmerland - Es muss eine aufgeheizte Stimmung gewesen sein: Schreie, Angst und körperliche Gewalt hatten den Besuch eines Ehepaares aus Uthwerdum beim Münkeboer Dorffest im vergangenen Jahr überschattet. Und dabei, so beteuert der 39-jährige Familienvater, habe er nur einem Bekannten helfen wollen, nachdem er ihn in einer Notlage wähnte. Am Montag hatte das Geschehen ein juristisches Nachspiel, das für ihn mit einem Freispruch endete. Für einen Mitarbeiter des eingesetzten Sicherheitsdienstes könnte das Ganze jedoch noch Folgen nach sich ziehen.

Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Angeklagt war der Uthwerdumer wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Er habe sich, so die Anklage, gegen das Anlegen von Handschellen gewehrt. Aber der Reihe nach: Eigentlich hatten der 39-Jährige Uthwerdumer und seine Frau das Dorffest gegen 1.10 Uhr verlassen wollen. Doch auf dem Weg zu ihren Fahrrädern sahen sie einen Bekannten, der von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes festgehalten wurde. Er habe auf dem Boden gelegen und sich nicht mehr gerührt, so der 39-Jährige. „Ich dachte, er wäre bewusstlos.“ Daraufhin habe er den Sicherheitsdienst gebeten, nach dem Mann zu sehen. Dieser habe jedoch abgelehnt und dem 39-Jährigen stattdessen die Worte „Verpiss dich“ entgegnet. Dies habe er aus Sorge um den am Boden liegenden jedoch nicht getan und habe stattdessen selbst nach ihm sehen wollen. Im nächsten Moment habe er sich dann selbst auf dem Boden liegend wiedergefunden – attackiert von zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes. Gegen diesen Angriff habe er sich zur Wehr gesetzt, indem er seine Arme unter der Brust verschränkt habe, um zu verhindern, dass ihm diese auf dem Rücken gefesselt werden. Das Vorgehen des Sicherheitsdienstes beschrieb der Uthwerdumer als äußerst rabiat. Mehrfach seien ihm Finger in die Augen gedrückt worden.

Im Laufe des Geschehens kamen zwei Beamte der Auricher Polizei dazu. Sie waren wegen des zuerst am Boden liegenden Mannes gerufen worden. Wie die beiden Beamten im Zeugenstand sagten, hätten sie aber zunächst das Gerangel zwischen dem Uthwerdumer und dem Sicherheitsdienst wahrgenommen und seien eingeschritten. Sie hätten dem 39-Jährigen Handschellen anlegen wollen, doch der habe weiter seine Hände vor der Brust verschränkt und sich dagegen gewehrt. Angriffsbewegungen des Mannes gegen die Beamten habe es keine gegeben. Dennoch wurde sein Verhalten als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gewertet und es gab eine Anzeige.

Polizeibeamte entlasten den Angeklagten

Gegen den daraus resultierenden Strafbefehl, in dem eine Strafe von 35 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt wurde, legte er Einspruch ein. Seine Argumentation: Er habe sich gegen das rabiate Verhalten des Sicherheitsdienstes zur Wehr setzen wollen und nicht wahrgenommen, dass zwischenzeitlich die Polizei vor Ort war. Dies habe er erst bemerkt, als er von der Rücken- in die Bauchlage gebracht worden war.

Am Auricher Amtsgericht ging es am Montag vor allem um die Frage, ob der 39-Jährige hätte wahrnehmen können, dass sich sein Widerstand inzwischen nicht mehr gegen den Sicherheitsdienst, sondern gegen die Polizei richtete. In dieser Frage kam es vor allem auf die Aussagen der eingesetzten Polizeibeamten an. Und die entlasteten den Uthwerdumer. Ihrer Erinnerung zufolge seien sie wegen der eskalierten Lage sofort eingeschritten, ohne sich verbal als Polizeibeamte zu erkennen zu geben. Zwar hätten beide ihre Einsatzuniform getragen. Es sei aber nicht auszuschließen, dass der am Boden liegende diese nicht gesehen habe. Im Nachgang des Geschehens habe sich der Mann durchaus kooperativ gezeigt und sei, von einigen Diskussionen über den Polizeieinsatz abgesehen, im Wesentlichen ruhig geblieben.

Lob für Polizeibeamte

Seitens der Staatsanwaltschaft wurden die Beamten für ihre Aussage gelobt. „Die Polizei belastet niemanden falsch.“ Verteidiger Holger Klattenberg fand es „bemerkenswert erfreulich“, dass die Beamten eingeräumt hätten, im „Sofortvollzug“ gehandelt zu haben, ohne mitzuteilen, dass die Polizei vor Ort sei. Natürlich müssten sich Beamte durchsetzen können, aber in diesem Fall hätten sie „den Falschen am Wickel“ gehabt.

Für den Uthwerdumer endete die Sache mit einem Freispruch. Für mindestens einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes könnte das Ganze aber noch ein Nachspiel haben. Dem Vernehmen nach ist wegen des Vorfalls auch gegen ihn ein Verfahren anhängig. Dabei dürfte es um die Frage gehen, ob er sich so verhalten hat, wie von dem Uthwerdumer geschildert und ob dies verhältnismäßig war.

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