Drogen-Konsum  Auricher Polizei kann Jugendliche durch Ansprache kaum noch erreichen

| | 24.03.2025 15:23 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Joint wird in direkter Nähe zu einem Polizeifahrzeug geraucht. Was früher sehr unvorsichtig gewesen wäre, ist heute für Erwachsene grundsätzlich legal. Foto: DPA
Ein Joint wird in direkter Nähe zu einem Polizeifahrzeug geraucht. Was früher sehr unvorsichtig gewesen wäre, ist heute für Erwachsene grundsätzlich legal. Foto: DPA
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Durch neue Vorgaben zur Vernehmung sind mahnende Worte zum Drogenkonsum kaum möglich. Und noch andere Dinge gehen verloren.

Aurich - Eigentlich sollte die Reform der Gesetzgebung zum Cannabis-Konsum die Polizei und die Gerichte entlasten. Aber zumindest bei der Polizei Aurich-Wittmund ist die Begeisterung über die neuen Regeln sehr überschaubar. Denn die Ermittler machen sich Sorgen über die Auswirkungen auf Jugendliche.

Auch Alkohol sei bei Jugendlichen in Ostfriesland immer noch ein starkes Thema. Aber nicht mehr das Einzige. „Wir haben eine irre Problemstellung mit Cannabis“, sagte Inspektionsleiter Stephan Zwerg kürzlich gegenüber unserer Zeitung. Der Eindruck, der bei jungen Menschen erweckt worden sei: Das kann ja nicht so schlimm sein, wenn es zum Teil legalisiert ist.

Dabei sei der Suchtfaktor ein ganz anderer als beim Alkohol. Die Polizei stelle zudem fest, dass die Wirkstoffkonzentration seit der Teillegalisierung des Besitzes tendenziell gestiegen sei. Nicht selten werde synthetisches Tetrahydrocannabinol (THC) zugesetzt, berichtete Michael Pape vom Kommissariat in Norden. Damit steige auch das Suchtpotenzial.

„Substanzen auf Markt, die uns Sorgen machen“

Zwerg räumte vor ein paar Wochen ein, dass auch die alten Regeln nicht gut funktioniert haben. Nach dem Regierungswechsel sei nun fraglich, ob und wie lange die Neuregelung aus dem vergangenen Jahr Bestand hat. Viele zu kontrollierende neue Vorschriften machten die Arbeit der Beamten jedenfalls nicht leichter.

Er hätte es hilfreicher gefunden, eine grundsätzliche Einstellungspraxis bei kleineren Delikten einzuführen, eine Entkriminalisierung der kleinen Kiffer-Szene. Dafür aber eine klare Kante gegenüber der Händler-Szene zu setzen, sagte Zwerg. „Sodass wir als Polizei ein bisschen entlastet werden und uns um die größere Ebene auch kümmern können. Da hat sich überhaupt gar nichts verändert. Die Konsumenten hier müssen immer noch illegal einkaufen. Hier kommen Substanzen gerade auf den Markt, die uns echt Sorgen machen. Kokain ist wieder auf dem Vormarsch, auch synthetische Drogen. Wichtig ist, dass wir die jungen Menschen stark machen. Stark gegen Alkohol, stark gegen Drogen.“

Polizei: Befragung hat oft schon Eindruck gemacht

Ziel des Jugendstrafrechts ist nicht in erster Linie, die Jugendlichen zu bestrafen, sondern sie zum Nachdenken über ihre Tat zu bewegen und eine Wiederholung oder weitere Straftaten zu verhindern. Seit einigen Jahren fällt laut Pape ein wichtiger Faktor weg. Weil es neue Vorgaben zur polizeilichen Vernehmung von Jugendlichen gebe, entfalle der Aspekt der Mahnung immer mehr.

Früher habe es oft schon bleibenden Eindruck hinterlassen, wenn ein Jugendlicher von einem erfahrenen Beamten befragt worden sei. Das gelte auch für andere Delikte wie Gewalttaten. Zudem sei in solchen Gesprächen früher oft auf die Gefahren von Drogen für die Gesundheit und auf Hilfsangebote hingewiesen worden. Manchmal hätten die Jugendlichen auch erzählt, wo sie ihre Drogen kaufen.

Pädagogisches Einwirken stark erschwert

Inzwischen gebe es hohe Hürden bei der Vernehmung, so Zwerg. Vor der ersten Beschuldigtenvernehmung muss eine Prognoseentscheidung getroffen werden, ob es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung handelt. Ein Pflichtverteidiger wird beispielsweise automatisch bestellt, wenn eine Verurteilung zu einer Jugendstrafe von mehr als einem Jahr zu erwarten ist, Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehungen drohen oder der Jugendliche selbst nicht in der Lage ist, sich angemessen zu verteidigen.

Bevor ein Pflichtverteidiger eintreffe, müsse die Polizei einem Jugendlichen raten zu schweigen – selbst wenn dieser freiweg gestehen wollte. Und ein Pflichtverteidiger werde in der Regel dazu raten, sich relativ bedeckt zu halten. So gingen auch wichtige Erkenntnisse verloren – beispielsweise über die Herkunft von Drogen, die Dealer belasten könnten.

Sei der Vorwurf nicht so gravierend, komme es zudem immer öfter vor, dass Jugendliche nicht persönlich bei der Polizei erscheinen. Dann gehe die Akte nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft – ohne, dass die Polizei ausführlicheren Kontakt zum Verdächtigten hatte. „Das ist nicht befriedigend“, sagte Zwerg. Die Polizei müsse bei dem Thema sehr am Ball bleiben.

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