Prozess vor Arbeitsgericht Emden  Juristischer Erfolg für Norder Ex-Geschäftsführer

| | 21.03.2025 17:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Verhandelt wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht Emden, das für ganz Ostfriesland zuständig ist. Foto: Aiko Recke
Verhandelt wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht Emden, das für ganz Ostfriesland zuständig ist. Foto: Aiko Recke
Artikel teilen:

Wolfgang Völz klagte gegen die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden vor dem Arbeitsgericht. Das hat jetzt eine Entscheidung getroffen.

Norden/Emden - Mindestens einen Teilerfolg hat der ehemalige Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden (WBN), Wolfgang Völz, jetzt vor dem Arbeitsgericht Emden erzielt. Richter Eike Calbow verkündete am Donnerstagnachmittag die Entscheidung des Rechtsstreits, der seit Frühjahr 2024 läuft. Wesentlicher Inhalt: Die außerordentlichen Kündigungen des Geschäftsführer-Verhältnisses aus dem Februar und März 2024 sind nach Auffassung des Arbeitsgerichts unwirksam. Wirksam war dagegen die ordentliche Kündigung zum 30. Juni 2024. Daher habe das Geschäftsführer-Verhältnis von Völz bis 30. Juni 2024 fortbestanden. Und: In der Folge lebte das Arbeitsverhältnis als technischer Leiter zum 1. Juli 2024 wieder auf, erklärte das Gericht.

Die ordentliche Kündigung seiner Geschäftsführer-Position zum 30. Juni sei wirksam gewesen, da diese erst nach Verstreichen eines langen Zeitraums angegriffen wurde, so das Gericht. Damit sei die weitergehende Forderung von Völz, dass das Geschäftsführer-Verhältnis unbefristet wieder aufzunehmen sei, abgewiesen.

Es ging um Kostenüberschreitung bei Auftrag

Völz war im Jahr 2024 fristlos gekündigt worden. Aus Sicht der Stadt Norden hatte er seine Kompetenzen überschritten. Er soll die Kosten für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Norder Wasserwerks deutlich überschritten haben, ohne den Aufsichtsrat der WBN darüber in Kenntnis zu setzen. Ursprünglich habe die Anlage laut Gericht 150.000 Euro kosten sollen. Stattdessen lag der Auftrag um 77 Prozent beziehungsweise 116.000 Euro über den ursprünglich genehmigten Kosten. Die Gegenseite bestreitet zwar nicht die Kostensteigerung, wohl aber die Kompetenzüberschreitung. Er habe in dem Rahmen frei verfügen können, das sei ein normaler Vorgang gewesen, sagte Völz in einer mündlichen Verhandlung Anfang März. Ob es tatsächlich eine Pflichtverletzung von Völz gegeben hat, habe man dahinstehen lassen, sagte Richter Calbow. Darauf komme es nicht an. Entscheidend sei, dass der Rat der Stadt Norden der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe die Weisung gegeben habe, den Geschäftsführer zu entlasten.

Da das Arbeitsverhältnis zwischen Völz und den Wirtschaftsbetrieben Norden nach Auffassung des Gerichts nun weiterbesteht, fragte Völz, der mit seiner Frau zur Urteilsverkündung nach Emden gekommen war: „Muss ich dann morgen wieder zur Arbeit?“ Darüber wird er sich zunächst von seinem Rechtsanwalt beraten lassen.

Kläger bewertet Entscheidung positiv

Er habe bereits mit seinem Anwalt gesprochen, sagte Völz am Freitag auf Anfrage dieser Redaktion. Jedoch liegen die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vor. „Das werden wir erst einmal abwarten und uns dann beraten“, sagte Völz. Insgesamt sehe er die Entscheidung des Arbeitsgerichts aber nach erster Einschätzung als positiv an.

Für die Einschätzung, dass Völz zwar nicht vollständig, aber doch überwiegend der Gewinner des Verfahrens ist, spricht die Kostenaufteilung, die das Gericht vorgenommen hat. Demnach muss Völz 29 Prozent der Kosten des Gerichtsverfahrens zahlen, die Wirtschaftsbetriebe Norden 71 Prozent.

Wolfgang Völz (rechts) mit seinem Anwalt Dr. Tobias Brors (links), der Interimsgeschäftsführer der Norder Wirtschaftsbetriebe Marcus Aukskel (hinten links) mit Anwalt Dr. Cord Imelmann vor der mündlichen Verhandlung im Arbeitsgericht Emden. Foto: Rebecca Kresse
Wolfgang Völz (rechts) mit seinem Anwalt Dr. Tobias Brors (links), der Interimsgeschäftsführer der Norder Wirtschaftsbetriebe Marcus Aukskel (hinten links) mit Anwalt Dr. Cord Imelmann vor der mündlichen Verhandlung im Arbeitsgericht Emden. Foto: Rebecca Kresse

Vertreter der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden oder deren Anwalt waren am Donnerstag nicht zur Urteilsverkündung in Emden erschienen. Die Stadt Norden teilte auf Anfrage dieser Redaktion mit, dass ihr aktuell noch kein Urteil in schriftlicher Form vorliege. Sobald eine Bewertung des Anwalts erfolge, könnten die Wirtschaftsbetriebe der Stadt eine entsprechende Stellungnahme abgeben, teilte eine Sprecherin mit. Eine Berufung gegen das Emder Urteil ist vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover möglich.

Ähnliche Artikel