Gerichts-Prozess in Norden  Brookmerlander betrieben zwei Cannabis-Plantagen

| | 06.03.2025 17:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Cannabispflanzen wie diese wurden 2022 in Marienhafe und Osteel im großen Stil angebaut. Foto: DPA
Cannabispflanzen wie diese wurden 2022 in Marienhafe und Osteel im großen Stil angebaut. Foto: DPA
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Zuerst sollte der Stoff einem Kranken gegen Schmerzen helfen. Doch dann wurde ein Geschäft daraus. Am Ende erhielten zwei Männer und eine Frau Bewährungsstrafen – eine Seniorin wurde freigesprochen.

Norden/Brookmerland - Weil sie zwei Cannabis-Plantagen in Marienhafe und Osteel betrieben haben, wurden zwei Männer und eine Frau jetzt vom Amtsgericht Norden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Ein 47-Jähriger und eine 49-jährige aus Osteel sowie ein 31-Jähriger aus Marienhafe wurden wegen Handeltreibens mit Cannabisprodukten verurteilt. Die 68-jährige Mutter des 31-Jährigen wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

Laut Anklage ereigneten sich die Taten im Spätsommer und Herbst 2022. Bei einer Durchsuchung Anfang Dezember wurden die zwei Cannabis-Farmen in Marienhafe und in Osteel dann entdeckt. Gefunden wurde von der Polizei einschlägiges Material wie Lampen, Lüfter und eine Waage.

Im Nebengebäude eines Wohnhauses im Marienhafer Ortskern wurden bei der Durchsuchung 25 rund 30 Zentimeter hohe Cannabis-Pflanzen gefunden. Die Menge des konsumfähigen Cannabis lag laut Anklage bei 625 Gramm. Die Mutter des 31-Jährigen soll ihre Räume dafür zur Verfügung gestellt haben.

Viele Pflanzen bereits abgeerntet

Bei der Durchsuchung eines Gebäudes in Osteel wurden dann sogar 94 Pflanzen gefunden, die bereits 60 bis 100 Zentimeter hoch gewachsen waren. Viele Pflanzen fanden sich aber bereits abgeschnitten im Garten. Das konsumfähige Cannabis lag laut Anklage in Osteel bei 2350 Gramm. In einem Karton im Keller fanden sich weitere 1359 Gramm getrocknete Cannabis-Pflanzen.

Im Haus wurden in einer aufklappbaren Sitzgelegenheit außerdem 14.080 Euro gefunden, teilweise war das Geld eingeschweißt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft stammte es aus dem Drogenhandel.

Dem Urteil war eine Verständigung, im Volksmund auch „Deal“ genannt, zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Heißt: Gegen ein Geständnis konnten die vier Angeklagten mildere Strafen in einem klar umrissenen Rahmen erwarten.

Cannabis sollte Schmerzen des Vaters lindern

Gemäß dieser Vereinbarung zeigten sich die Angeklagten dann auch geständig. Der 31-Jährige erklärte, er habe das Cannabis zunächst für private Zwecke angebaut, nämlich um die Schmerzen seines schwer erkrankten Vaters zu lindern. Nach dem Tod des Vaters habe er die Plantage aber weiterbetrieben, räumte der Mann vor Gericht ein.

Die Mutter des 31-Jährigen wusste laut ihrem Verteidiger, dass oben in dem Nebengebäude Cannabis angebaut wurde. „Ihr war es aber schlicht und ergreifend egal“, so der Rechtsanwalt.

Zwei Polizeibeamte berichteten als Zeugen von den Durchsuchungsmaßnahmen Anfang Dezember 2022 in Marienhafe und Osteel. Nach der Durchsuchung in Marienhafe habe man einen anonymen Anruf erhalten, dass man „am falschen Ort“ gesucht habe, es folgte ein Hinweis auf die Anschrift in Osteel.

Dort umstellte man dann mit zahlreichen Polizeikräften das Gebäude. Eine Person habe noch versucht, zu flüchten, doch ohne Erfolg, berichtete ein Polizeibeamter. Vor Ort habe der 47-Jährige bereits berichtet, dass er in finanziellen Nöten sei.

Der Staatsanwalt sah am Ende die Vorwürfe bestätigt. „Das Ganze ergibt ein stimmiges Bild“, sagte er in seinem Plädoyer. Es liege zudem nahe, dass die gefundenen 14.000 Euro aus dem Drogenhandel stammten.

Zugute hielt er den vier Angeklagten, dass sie allesamt nicht vorbestraft und zudem geständig waren. Außerdem sei der Tatzeitraum schon eine Weile her und der Wirkstoffgehalt des angebauten Cannabis sehr gering. „Das war ganz schlechte Qualität, die Sie hier gezüchtet haben“, so der Staatsanwalt.

Er forderte für den 31-Jährigen zwei Jahre Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldauflage, für den 47-Jährigen eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldauflage und für die 49-Jährige ein Jahr und drei Monate Haft auf Bewährung und 900 Euro Geldauflage.

Für die 68-jährige Frau hielt der Anklagevertreter eine Geldstrafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro) für angemessen.

Verteidiger: Angeklagter war in finanzieller Krise

Der Verteidiger des 31-Jährigen dagegen hielt eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung für ausreichend. Er wies darauf hin, dass man mit einer hohen Geldauflage vor allem die Familie mit Kindern treffe. „Das war Psychoterror, was die erlitten haben“, so der Anwalt. 300 Euro Geldauflage seien ausreichend.

Der Verteidiger des 47-Jährigen betonte, sein Mandant habe sich damals in einer persönlichen Krise mit finanziellen Problemen befunden. „Er hat einmal in seinem Leben eine falsche Entscheidung getroffen. Das Verfahren war ihm Lehre genug.“ Eine Geldauflage sei nicht notwendig.

Der Verteidiger der 49-Jährigen hob hervor, dass seine Mandantin auf die 14.000 Euro verzichtet habe, obwohl nicht ganz sicher sei, dass das Geld aus dem Drogenhandel stamme. Sie sei „eigentlich eine biedere Hausfrau“. Ein Jahr Haft auf Bewährung sei ausreichend.

Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Norden. Foto: Aiko Recke
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Norden. Foto: Aiko Recke

Und der Verteidiger der 68-Jährigen betonte: „Sie hat in ihrem gesamten Leben nichts mit der Polizei zu tun gehabt.“ Ihr schwer erkrankter Ehemann habe das Cannabis gegen Schmerzen gebraucht. Und laut Bundesgerichtshof reiche ein reines „Gewährenlassen“ nicht für eine Verurteilung wegen Beihilfe aus. „Es gab keine aktive Unterstützung von ihr“, so der Anwalt, der daher einen Freispruch forderte.

Das Schöffengericht um Richter Frank Meyer lag mit seinem Urteil am Ende weitgehend zwischen den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung. Bei der 68-Jährigen teilte es die Einschätzung der Verteidigung und sprach die Frau frei. Von Geldauflagen sah das Gericht bei allen Verurteilten ab.

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