Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Aurich Zahl der Vormundschaften weiter auf hohem Niveau
Die Eltern im Ausland oder im Gefängnis: Amtsvormünder tragen eine hohe Verantwortung für mehrere hundert Kinder und Jugendliche im Kreis Aurich. Sie müssen weitreichende Entscheidungen treffen.
Aurich - Von der routinemäßigen U-Untersuchung über die OP oder Impfung bis hin zur Wahl der weiterführenden Schule: Sie leisten Unterschriften, treffen mitunter wichtige Entscheidungen für insgesamt mehrere Hundert Minderjährige im Landkreis Aurich. Die sogenannten Vormünder, die zum Beispiel für unbegleitete Flüchtlingskinder zuständig sind. Auch gibt es Fälle, wo die Erziehungsberechtigten im Gefängnis sitzen. Und auch viele Pflegekinder haben einen sogenannten Amtsvormund.
Über das Themenfeld und die damit verbundenen Herausforderungen berichtete jetzt Behrend Janssen vom Amt für Jugend und Soziales im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Aurich. Er machte auch auf die Fragen aufmerksam, die betroffene Kinder und Jugendliche, die sogenannten „Mündel“, oft stellen. Etwa: „Warum brauche ich überhaupt einen Vormund?“
Die Mitarbeiter des Jugendamts haben es bisweilen mit komplexen Fällen und besonderen Konstellationen zu tun. „Da kann es auch mal vorkommen, dass wir gegen ein anderes Amt klagen“, berichtete Janssen.
Die Amtsvormünder begleiten ihre „Mündel“ oftmals von der Geburt bis zur Volljährigkeit. „Für die Kinder ist es oft schwierig zu verstehen, was wir eigentlich machen.“
Konflikte auch mit Pflegeeltern
Janssen betonte, dass es sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt. „Das sind nicht immer einfache Entscheidungen.“ So gebe es durchaus auch Konflikte, etwa mit Pflegeeltern, die anderer Auffassung sind.
Ein komplizierter Bereich sei auch die Vermögenssorge. „Wir haben durchaus Kinder dazwischen, die haben große Summen zur Verfügung“, berichtete Janssen. Das könnten in Einzelfällen bisweilen Barvermögen von 50.000 bis 70.000 Euro sein, die zum Beispiel aus Erbschaften stammen. „Dann stehen wir vor der Frage: Was machen wir mit dem Geld?“
Im besten Fall sollen die Vormünder ihre „Mündel“ einmal im Monat treffen. Doch das ist angesichts der Arbeitsbelastung nicht immer machbar. Insgesamt betreuen neun Kollegen jeweils 42 bis 45 Kinder und Jugendliche, so Janssen.
Seit dem traurigen Fall „Kevin“, als 2006 in Bremen ein zweijähriger Junge tot im Kühlschrank seines drogenabhängigen Ziehvaters gefunden wurde, gibt es eine gesetzliche Obergrenze von 50 Fällen, die ein Vormund betreuen darf. Denn im damaligen Fall hatte das Bremer Jugendamt die Vormundschaft inne.
Deutlicher Ansteig durch unbegleitete Flüchtlingskinder
Einen deutlichen Anstieg neuer Vormundschaften gab es im Zuge der Flüchtlingskrise 2015/16. „Damals hatten wir weit über 200 Neufälle und mussten drei neue Kollegen einstellen“, erinnert sich Janssen.
Angesichts wieder gestiegener Flüchtlingszahlen gab es auch 2023 wieder 163 neue Fälle, 2024 waren es 107 weitere. „Es legt sich so langsam wieder. Aber die Kollegen schwimmen an der Fallgrenze“, sagte Janssen.
Insgesamt zählt der Landkreis Aurich derzeit rund 350 Fälle. Die Zahl der beendeten Fälle auf Grund von Volljährigkeit oder Rückübertragung der elterlichen Sorge hält sich in den meisten Jahren relativ in Waage.
Gesucht werden außerdem auch ehrenamtliche Vormünder, um mehr persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen mit weniger Behördencharakter zu ermöglichen. Janssen berichtete zudem, dass rund 80 bis 90 Pflegeeltern im Landkreis Aurich die Vormundschaft für ihre Pflegekinder übernommen haben.
Missbrauch soll ausgeschlossen werden
Kreistagsabgeordnete Gila Altmann (Grüne) erkundigte sich, wie man möglichen Missbrauch, etwa in Vermögensfragen, ausschließen könne. Jugendamtsmitarbeiter Behrend Janssen verwies auf regelmäßige Rechenschaftspflichten, aber auch auf die Aufsicht der Familiengerichte.
Allerdings gebe es leider auch schlimme Fälle wie den des gesetzlichen Betreuers, der kürzlich wegen sexuellen Missbrauchs vom Landgericht Aurich zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Rentner aus Hage war als Vormund für sechs Minderjährige in der Jugendhilfe tätig.