Prozess vor Landgericht Aurich  Verletzung durch Sexpraktik – Gericht sieht keine Vergewaltigung

| | 09.01.2025 18:10 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Nach Abwägung des Auricher Landgerichts wurde der Angeklagte nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Foto: DPA
Nach Abwägung des Auricher Landgerichts wurde der Angeklagte nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Foto: DPA
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Ein 30-jähriger Leezdorfer kam im mittlerweile dritten Prozess mit einer milderen Strafe davon. Dafür nannte das Landgericht Aurich bestimmte Gründe.

Aurich - Bewährung und Geldauflage statt Gefängnis für einen 30-jährigen Leezdorfer: Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte das Landgericht Aurich den Mann am Donnerstag zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Außerdem muss er 4000 Euro Geldauflage an den Verein „Frauen helfen Frauen“ in Stuttgart zahlen.

Die Strafe ist allerdings milder als bisher. Denn in einem ersten Prozess hatte das Amtsgericht Norden den Mann Ende 2020 noch wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Landgericht bestätigte die Strafe 2021, obwohl die Staatsanwaltschaft schon keine schwere Vergewaltigung mehr sah. Dagegen legte der 30-Jährige wiederum Revision ein und bekam vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg Recht. Deshalb wurde der Fall nun zum dritten Mal verhandelt, und zwar diesmal vor der 3. Kleinen Strafkammer des Auricher Landgerichts.

Erneut sagte die Frau, das mutmaßliche Opfer der Vergewaltigung, unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus, zum Schutz ihrer Intimsphäre. Deshalb wurden am Donnerstag auch die Plädoyers von Staatsanwältin Dr. Wahlers, Verteidiger Arno Saathoff und Nebenklage-Vertreter Dr. Ralf Kiehne hinter verschlossenen Türen gehalten. Was sie jeweils gefordert haben, ist daher nicht öffentlich bekannt. Die Urteilsverkündung aber war am Ende wieder öffentlich. Demnach hatten sich der Mann und die Frau als Kollegen kennengelernt. Am 24. Februar 2019 feierten und tranken sie zusammen, erst bei Freunden, dann in einer Disco in Südbrookmerland.

Frau litt vor allem unter psychischen Folgen

Später fuhren sie zu ihm, es habe einvernehmliche sexuelle Handlungen gegeben. Dann aber sei es zu einer besonderen Sexualpraktik gekommen. Dabei hätten die beiden irgendwann gemerkt, dass die Frau blutete. Sie riefen einen Rettungswagen. Die Frau musste notoperiert werden.

Später kam es zum Vorwurf der Vergewaltigung, gegen den sich der Angeklagte wehrte. Die Frau war außerdem in Behandlung, vor allem wegen psychischer Belastungen nach dem Vorfall.

Richterin Frederike Rath betonte, es habe nicht mit der notwendigen Sicherheit festgestellt werden können, dass die Frau die besondere Sexualpraktik nicht wollte.

Es handele sich um eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, daher gebe es erhöhte Anforderungen an die Beweislage.

Die Aussagen des Angeklagten seien „plausibel und konstant“ gewesen. Er habe die ungewöhnliche Sexpraktik eingeräumt und damit aufgehört, als die beiden das Blut bemerkten.

Richterin Rath wies zudem auf einige „Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten“ in den Schilderungen der Frau hin. Auch das Verletzungsbild unterstütze nicht vollständig ihre Schilderungen. Die Handyauswertung sei ebenfalls nicht ausreichend, um eine Sexualstraftat zu erhärten, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Letztlich sei die ursprünglich angeklagte Vergewaltigung daher nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, so Rath.

Allerdings sah die dreiköpfige 3. Kleine Strafkammer den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Der Angeklagte habe die schweren Verletzungen der Frau nicht beabsichtigt, sie aber billigend in Kauf genommen, erklärte Richterin Rath. Die Grenze der Fahrlässigkeit sei überschritten gewesen.

Angeklagter war reuig und geständig

Zugunsten des Leezdorfers führte die Richterin ins Feld, dass er den Notruf gewählt habe, sich geständig und reuig gezeigt und entschuldigt habe. Außerdem sei er durch den Alkohol enthemmt gewesen.

Zulasten des Angeklagten fiel ins Gewicht, dass die Heftigkeit der Sexpraktik die Frau in Lebensgefahr gebracht habe und die Tat weitreichende Folgen hatte, vor allem psychisch. So habe die Frau etwa ihren Job wechseln müssen. Die Genesung habe lange gedauert. Auch der Chefarzt der Frauenklinik der Auricher UEK, Dr. Helmut Reinhold, hatte als Zeuge berichtet, dass es sich um mehr handelte als um „normale Sexualität“. Er habe öfter mit Opfern von Sexualdelikten zu tun, so schwere Verletzungen habe er dabei aber selten gesehen, hatte er berichtet.

Ins Gefängnis muss der 30-jährige Leezdorfer nach dem neuen Urteil nicht mehr. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, da das Gericht eine positive Sozialprognose sieht. „Es ist Ihre erste Freiheitsstrafe und Sie stehen fest im Leben“, so die Richterin. Eine Revision gegen das nunmehr dritte Urteil in diesem Fall ist möglich.

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