Zentrale Sportstätte im Brookmerland Erste Arbeiten ausgeschrieben
Am 9. Januar soll Baurecht für die Zentrale Sportstätte am Tjücher Moortun geschaffen werden, ab März sollen die Bagger rollen. Die abendlichen Zeiten fürs Sporttreiben sollen begrenzt werden.
Brookmerland - Trotz der Weihnachtsschließung der Rathauses in Marienhafe vom 23. Dezember bis zum 1. Januar bleibt die Außenstelle zu den allgemeinen Öffnungszeiten am 27. und 30. Dezember zur Einsichtnahme in die Unterlagen zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans geöffnet. Dabei geht es um die ergänzende Ausweisung von Sonderbauflächen für Windkraftanlagen im Gebiet der Samtgemeinde. Die Unterlagen sind noch bis zum 17. Januar 2025 ausgelegt und auch über die Internetseite der Samtgemeinde einsehbar.
Einen bedeutenden Schritt weiter ist die Samtgemeinde inzwischen allerdings bei der 50. Flächennutzungsplanänderung, die die geplante neue Sportstätte am Tjücher Moortun betrifft. Die letzte Auslegung hat im August und September stattgefunden. Die erste Auslegung erfolgte im April/Mai 2022, die zweite im April/Mai 2024.
Vier Sitzungen direkt nacheinander
Nun soll am Donnerstag, 9. Januar, in gleich vier politischen Gremien das Baurecht für die neue Anlage beschlossen werden. Um 15.30 Uhr tagt zuerst nicht-öffentlich der Samtgemeindeausschuss, dann ab 16.30 Uhr der Samtgemeinderat in öffentlicher Sitzung. Diese beiden Gremien werden die 50. Änderung des Flächennutzungsplans beraten und einen Beschluss fassen. Das Projekt stößt bei der 13-köpfigen Ratsgruppe BWG/SEB, CDU, BfB auf Ablehnung. Relativ ohne Pause kommt im Anschluss um 18 Uhr der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Marienhafe zusammen, um über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0228 „Sportzentrum Tjücher Moortun“ zu sprechen. Um 19 Uhr folgt die öffentliche Sitzung des Gemeinderats Marienhafe, in der es ebenfalls um dieses Thema geht. Alle vier Sitzungen finden im Hotel zur Waage statt.
Zur Erinnerung: Nördlich des Baggersees und Naherholungsgebiets Tjücher Moortun soll bis Mitte 2026 eine sieben Hektar große Sportstätte mit Naturrasenfußballfeldern, Kunstrasenplatz und Leichtathletikanlagen entstehen.
Erste Tiefbauarbeiten sollen im März beginnen
Während die Politik sich auf die Abstimmungen vorbereitet und die 413 Seiten umfassenden Unterlagen durchgehen kann, hat die Verwaltung bereits die Tiefbauarbeiten ausgeschrieben. Die Entwässerungsanlagen sollen in diesem Frühjahr fertiggestellt werden.
Erdarbeiten zur Herstellung eines Regenrückhaltebeckens mit einer Sohlfläche von rund 1400 Quadratmetern und einer Tiefe von etwa 1,50 Meter sind zu verrichten. Zudem Erdarbeiten zur Herstellung und Unterhaltung von rund 400 Metern Entwässerungsgräben sowie die Verlegung von 340 Metern Druckrohrleitung und die Errichtung eines Drosselbauwerkes. Zudem müssen Betonrohrleitungen verlegt und eine Schmutzwasserpumpstation gebaut werden. Interessierte Unternehmen haben bis zum 21. Januar Zeit, Angebote einzureichen. Die Bauarbeiten sollen laut Ausschreibungsunterlagen in der Zeit zwischen dem 17. März und dem 31. Mai stattfinden.
Die zentrale Sportstätte am Tjücher Moortun ist in der Samtgemeinde immer noch umstritten. Die inzwischen 114 Seiten lange Abwägung der Einwendungen, die Teil der baurechtlichen Beschlüsse wird, zeugt davon.
Einer der Gegner des Projekts sind die Nabu-Verbände Niedersachsen und Ostfriesland, die zuletzt einen Anwalt mit dem Verfassen der Einwendungen beauftragt hatten. Auch mehrere Bürger haben sich mit Argumenten gemeldet.
Die Samtgemeinde hat mehrere Gutachten in den vergangenen Monaten noch überarbeiten lassen. Darunter den Umweltbericht, der nun beispielsweise auch eine Visualisierung der Flutlichtanlagen und ihrer Leuchtkegel enthält. Auch das „Fachgutachten über die Lichtimmissionen von künstlichen Lichtquellen auf die Anwohner, Fahrzeugführer und die Natur“ wurde aktualisiert. Und auch das Bodengutachten trägt ein neues Datum.
Unter anderem hatte der Nabu Bedenken wegen drohender Lichtverschmutzung durch Flutlichtanlagen angemeldet. Durch das Licht würden unter anderem die am Tjücher Moortun beobachteten Fledermausarten in mehreren Verhaltensweisen gestört.
Flutlicht nur an wenigen Tagen im Jahr
Die Samtgemeinde widerspricht in ihrer Abwägung und argumentiert mit Vermeidungsmaßnahmen. Nur die mittleren beiden Spielfelder, also das Kunstrasenspielfeld und ein östlich angrenzendes Naturrasenspielfeld, erhielten überhaupt eine Flutlichtanlage. Die Leichtathletikanlage sei nicht mit Beleuchtung geplant. Die Flutlichter werden laut Abwägung so ausgerichtet, dass sie den südlichen Gehölzrand am Tjücher Moortun nicht beleuchten. Und noch wichtiger: Es soll nur dort beleuchtet werden, wo auch wirklich gespielt wird. Laut Verwaltung müsste das Flutlicht nur selten eingeschaltet werden – nämlich nur an wenigen Tagen im Frühjahr und Herbst. Die Nutzungszeiten der Sportstätte seien für die Trainingszeiten wochentags auf bis maximal 21 Uhr begrenzt. Wettkampfspiele finden nach Angaben der Verwaltung bis zu zehnmal im Jahr statt. Sie könnten bis 22 Uhr dauern. Am Wochenende finden sie allerdings tagsüber, und entsprechend ohne Flutlicht, statt. Eine reale Lichtbelastung durch die Sportstättennutzung ergebe sich also für die abends und nachts fliegenden Fledermausarten nur an wenigen Tagen im Frühjahr und Herbst, wo die Aktivität der Tiere zum Teil bereits zurückgefahren sei.
Um die Auswirkungen des Sportstättenbetriebs auf jagende und balzende Fledermäuse zu überprüfen, sei ein einjähriges Monitoring nach Inbetriebnahme geplant. Werde ein Rückgang der Aktivität erkennbar, sollen weitere Vermeidungsmaßnahmen geprüft werden.
Die Samtgemeinde führt zudem an, dass es etliche Fledermausarten gebe, die sich nur in wenigen Bereichen wie am Quartier lichtscheu zeigen, sehr wohl aber im Kegel von Lampen jagen. In der Abwägung heißt es vonseiten der Samtgemeinde, dass auch die Beleuchtung von Verkehrsflächen durch ein Lichtmanagementsystem mit Anwesenheitserkennung an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden soll. Die Betriebsdauer werde auf die notwendige Zeit begrenzt.
Verwaltung: Schutzwand eher schädlich
Eine Schutzwandlösung, um das Naherholungsgebiet gegen den Lichtschein abzuschotten, lehnt die Samtgemeinde ab – mit Verweis auf den Schutz der Fledermäuse. Eine Wand würde entlang des Gehölzrandes „für jagende Fledermäuse auch von Nachteil sein“, heißt es. Als Schutz vor Lichteinwirkung müsste diese entsprechend hoch sein und wohl auch nah an den Gehölzen stehen. „Dort könnte sie als wahrnehmbares Hindernis möglicherweise die Jagdstrecken und auch Balzquartiere entlang der Gehölzreihen stören, die Tiere würden den Gehölzrand dann unter Umständen aufgrund der Sichtschutzwand meiden“, so die Argumentation.
Der Nabu hatte schon im Oktober angekündigt, eine Klage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr auszuschließen.