420 statt 505 Prozent  Hebesatz A in der Stadt Aurich ohne viel Aufhebens gesenkt

| | 18.12.2024 14:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Kühe laufen vom Stall auf die Weide. Bei den Landwirten ändert sich durch die Grundsteuerreform derzeit einiges. Foto: DPA
Kühe laufen vom Stall auf die Weide. Bei den Landwirten ändert sich durch die Grundsteuerreform derzeit einiges. Foto: DPA
Artikel teilen:

Bei der Grundsteuerreform gab es in Aurich viel Bewegung beim Hebesatz A. Anfangs sah es nach 505 Prozent aus, dann nach 364 und nun nach 420. Das Finanzamt hatte immer wieder neue Zahlen geschickt.

Aurich - Die neuerliche Anpassung machte der Auricher Stadtrat ohne großes Aufheben. Nur wer in der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag die Ohren spitzte, bekam es mit: Der Hebesatz für die Grundsteuer A auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke wurde deutlich unter den eigentlich als aufkommensneutral berechneten Wert gesenkt. Nach den Berechnungen der Kämmerei wäre für den Hebesatz A, der derzeit bei 420 Prozent liegt, künftig mit den im Rahmen der Grundsteuerreform überarbeiteten Sätzen ein Hebesatz von 505 Prozent nötig. Nur dann könnte die klamme Stadt weiterhin knapp 300.000 Euro pro Jahr aus der Grundsteuer A einnehmen. Die Kämmerei hatte noch weitere Hebesätze durchgerechnet, mit denen die Einnahmen um knapp 30.000 Euro hätten gesteigert werden können.

Zwei deutliche Korrekturen der Messbeträge durch das Finanzamt

Der Finanzausschuss wollte aber keine weiteren Belastungen der Bürger und stimmte Anfang Dezember für den aufkommensneutralen Satz. In der Zwischenzeit hatte sich nämlich bei den vom Finanzamt mitgeteilten Messbeträgen einiges getan. Der aufkommensneutrale Hebesatz lag zu der Zeit bei 368 Prozent.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses kurz vor der Ratssitzung am Donnerstag hatte sich dann der Wind erneut gedreht, denn das Finanzamt hatte noch einmal neue Zahlen mitgeteilt.

Im Ratsinfosystem der Stadt Aurich ist auch Tage später noch die Beschlussvorlage eingestellt, in der der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 505 Prozent festgelegt wird. Der Stadtrat hat sich jedoch für einen Hebesatz für die Grundsteuer A von 420 Prozent ausgesprochen. Die Ursache für die kurzfristige Änderung waren laut Arnold Gossel (CDU) die neuen Zahlen, die das Finanzamt mitgeteilt hatte. Die CDU habe dann beantragt, den Hebesatz A für land- und forstwirtschaftliche Flächen beim bisherigen Wert zu belassen.

Schon durch die Neueinordnung der Wohnimmobilien ändert sich etwas

Anfangs habe es so ausgesehen, als müsse der Hebesatz A auf 505 Prozent steigen, um aufkommensneutral bleiben zu können, so Gossel. Dann seien aber gerade für den Hebesatz A ganz andere Messbetragssummen vom Finanzamt mitgeteilt worden. Kurz vor der Sitzung habe die Stadt erneut andere Zahlen erhalten. „Da derzeit alles noch so volatil ist, haben wir beantragt, dass der Hebesatz erst einmal bei 420 Prozent bleibt“, so Gossel. Damit werde aller Voraussicht nach auch im nächsten Jahr das bisherige Steueraufkommen erreicht. Und falls das Aufkommen etwas darunter liegen sollte, müsse man auch bedenken, dass sich die Flächen für die Berechnung verringert hätten, so Gossel.

Mit der Grundsteuerreform sind bei Höfen die Grundstücksteile mit Wohneinheiten aus der Grundsteuer A herausgelöst und nun der Grundsteuer B zugeordnet worden. Das verringere natürlich auch die Summe, die bei der Grundsteuer A in der Stadtkasse ankommen könne, so Gossel. Im Grunde müsse dies beim Grundsteuer-B-Aufkommen aufgeschlagen werden, damit die Aufkommensneutralität erfüllt ist. Auch weitere Flächen werden der Grundsteuer B zugeordnet, wie kleinere Flächen von Resthöfen. Wenn beispielsweise jemand auf einer kleinen Weide an seinem Grundstück eine Streuobstwiese angelegt habe, werde diese nun auch der Grundsteuer B zugeschlagen – nicht mehr A.

Überprüfung der Umstellung noch möglich

„Das Problem ist, dass diese Gesetze in der Großstadt gemacht werden“, so Gossel. Da sei es eben nicht üblich, dass jemand ein großes Grundstück mit großem Garten besitzt und nun bei Grundsteuer B durchaus einiges mehr zahlen muss.

Diese Fragen sind auch in einigen Gemeinden im Brookmerland schon diskutiert worden. In Leezdorf hat der Gemeinderat mit den Stimmen von BWG/CDU und Moin/Frau Schmidt mehrheitlich beschlossen, dass die Landwirte beim Hebesatz A entlastet werden sollen.

Der Landwirtschaftliche Hauptverein (LHV) habe sich in Sachen Grundsteuer mit einem Brief zu Wort gemeldet, so Gossel. „Das hat uns die Augen geöffnet.“ Darin wird ebenfalls auf die neue Bewertung der Wohnimmobilien der Landwirte Bezug genommen. Für diesen Teil des Eigentums müsse also tendenziell deutlich mehr gezahlt werden.

LHV-Steuerberatung: „fallspezifische und teilweise gegenläufige Ergebnisse“

Außerdem sei mit der Reform eine Besonderheit der Küstengemeinden gestrichen worden. Bislang habe es in einigen Gemeinden einen Abschlag für erschwerte Bodenbearbeitung gegeben. Dadurch sei die Ertragsmesszahl und in der Folge auch die Einheitswerte reduziert worden. Das entfalle nun. eigentlich müssten diese beiden Faktoren bei der Festsetzung des Hebesatzes A in den Gemeinden berücksichtigt werden, so der LHV.

Die Steuerberatung des Landwirtschaftlichen Hauptvereins sieht sich derzeit überhaupt nicht in der Lage, eine Einschätzung abzugeben, was sich für die Landwirte durch die Reform alles ändert. Unsere Redaktion hatte sich in der vergangenen Woche nach den häufigsten Beratungsfragen, Widerspruchsgründe und die Folgen der Reform für Resthöfe und aktive Höfe erkundigt. Geschäftsführer Matthias Baumann teilte daraufhin mit: „Es wird dermaßen viele, fallspezifische und teilweise gegenläufige Ergebnisse der tatsächlichen Auswirkungen bei den Veranlagungen zur Grundsteuer geben, dass wir dazu im Moment keine seriösen Aussagen treffen können.“

Anpassungen sind möglich

Aufgabe der Gemeinderäte ist es derzeit, ihre Hebesätze so zu berechnen, dass das Steueraufkommen der Gemeinde sich nicht deutlich verändert. In Aurich fiel die Entscheidung nun für einen Wert von 420 Prozent bei der Grundsteuer A und 364 Prozent bei der Grundsteuer B.

Und was, wenn die ursprünglich mitgeteilten Zahlen des Finanzamtes am Ende doch stimmen? Anfänglich war eine neue Messbetragssumme für die Stadt Aurich von 58.443 ermittelt worden. Sie hätte mit dem Hebesatz von 505 Prozent multipliziert werden müssen, damit die Stadt auf die bisher erhaltenen Einnahmen in Höhe von knapp 300.000 Euro kommt. Würde man diese Messbetragssumme nur mit 420 Prozent multiplizieren, kämen rund 245.5000 Euro rein. Immerhin 50.000 Euro weniger.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden sich, bedingt durch Widerspruchsverfahren, die Messbetragssummen ohnehin noch verändern. Deshalb ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass bis Mitte 2025 Gemeinden bei stark abweichenden Steuereinnahmen ihre Hebesatzsatzung noch einmal überarbeiten können. Und das habe man auch in Aurich im Blick, so Gossel.

Ähnliche Artikel