Vorwurf der versuchten Vergewaltigung  Streit zwischen Eheleuten vor Gericht

| | 16.12.2024 18:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Beim Streit eines Paares in Wittmund gingen Teller zu Bruch. Was sonst noch passiert ist, muss das Landgericht Aurich nun klären. Foto: DPA
Beim Streit eines Paares in Wittmund gingen Teller zu Bruch. Was sonst noch passiert ist, muss das Landgericht Aurich nun klären. Foto: DPA
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Eine Frau sagt, ihr Mann habe sie vergewaltigen wollen. Sie floh aus der Wittmunder Wohnung. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Aurich - Zerbrochene Teller auf dem Boden, eine zerdepperte Fernbedienung, eine Frau mit Schnitten an Hand und Arm, die vor ein Auto rennt und sagt, ihr frisch angetrauter Mann habe sie geschlagen. Was hinter all dem steckt, was sich in der Nacht vom 26. auf den 27. August in der Stadt Wittmund ereignet hat, muss das Landgericht Aurich gerade klären. Es geht um den Vorwurf der versuchten Vergewaltigung und der Körperverletzung.

Der 33-jährige Angeklagte berichtete, dass er auf Wunsch seiner Mutter, die gerne Enkel hätte, einer Verheiratung zugestimmt habe. Die Familie habe in der Türkei in der entfernteren Verwandtschaft eine Frau für ihn gefunden. Sie habe der Eheschließung zugestimmt und sei im August in Deutschland angekommen, wo sie zunächst bei einem Onkel in Hannover untergekommen sei. Dort habe auch die Eheschließung nach islamischem Recht stattgefunden. Anschließend kam das Paar mit dem Zug nach Wittmund, um in der Wohnung des Angeklagten zu wohnen.

Anklageschrift: Messer in Hüfthöhe an Körper gedrückt

In der ersten Nacht seien sie im gleichen Zimmer eingeschlafen, am Morgen habe er seine Frau aber im Wohnzimmer vorgefunden, berichtete der Angeklagte. In der zweiten Nacht hätten sie getrennte Zimmer gehabt. Und in der dritten Nacht sei er abends nach Hause gekommen, habe Essen mitgebracht und dann habe seine Frau gut anderthalb Stunden mit ihren Eltern telefoniert und anschließend sehr niedergeschlagen gewirkt. Dass seine Angetraute erst 17 Jahre alt ist, habe er nicht gewusst, beteuerte der Angeklagte. Er sei davon ausgegangen, dass sie volljährig ist.

Laut Anklageschrift soll es am dritten Abend der Ehe zu einem heftigen Streit gekommen sein. Der 33-Jährige soll zum wiederholten Mal Geschlechtsverkehr von seiner Frau eingefordert haben. An diesem Abend habe er ihr an den Hals gegriffen und sie in eine Ecke gedrängt, sie außerdem an den Haaren gezogen und ihr ins Gesicht gespuckt. Sie habe sich mehrfach losreißen können. Er habe dann nach einem Teller und einem Küchenmesser gegriffen und den Teller drohend erhoben. Den habe die 17-Jährige dann wegschlagen können. Dann habe er sie aber am Rücken gepackt und ihr das Messer in Hüfthöhe an den Körper gedrückt. Die Zeugin habe sich bedroht gefühlt, habe sich aber auf den Balkon retten können. Dort habe sie um Hilfe gerufen. Der Angeklagte soll sie dann laut Anklageschrift an den Haaren ins Zimmer zurückgezogen haben, dabei sei sie gestürzt, auf die Scherben der Teller gefallen und habe sich verletzt. Dann habe sie sich befreien und aus der Wohnung flüchten können. Sie habe ein Auto angehalten, der Fahrer habe die Polizei verständigt, während der Angeklagte noch hinter ihnen hergelaufen sei.

Angeklagter: Frau fing einfach an zu schreien

Der Angeklagte stellte die Situation anders dar. Als seine Frau nach dem letzten Telefonat mit den Eltern so niedergeschlagen gewesen sei, habe er ihre Hand berührt und gesagt, dass sie mit dem Geschlechtsverkehr auch noch einige Tage oder Wochen oder ein Jahr warten könnten. Sie solle schlafen gehen. Am nächsten Tag sehe alles schon wieder besser aus. Dann habe sie angefangen zu schreien, Teller und die Fernbedienung zerschlagen und sei auf den Balkon gegangen, wo sie weiter um Hilfe geschrien habe. Er habe sie dann gefragt, weshalb sie denn Hilfe brauche, die Wohnungstür sei offen, sie könne und solle gehen. Er sei dann auf dem Balkon gewesen und habe gar nicht gemerkt, wie sie die Wohnung verlassen habe. Er habe die Taschenlampe ihres Handys in der Dunkelheit gesehen, dann gemerkt, dass sie wahrscheinlich seins mitgenommen habe und sei daher hinter ihr hergelaufen. Dann habe er gesehen, wie sie zu einem fremden Mann ins Auto steigt und sich Sorgen gemacht. Deshalb sei er ihr nachgelaufen und habe dann auch die Polizei gerufen. Er habe seiner Frau nichts getan, beteuerte der Angeklagte mehrfach.

Nach den Schnittwunden seiner Frau gefragt, sagte er, dass sie unversehrt die Wohnung verlassen habe und sich die Schnitte wohl mit einer Kaffeetasse, die sie mitgenommen habe, selbst zugefügt habe. Dort, wo sie ins Auto gestiegen sei, habe er am nächsten Tag die Scherben der Tasse entdeckt.

Frau wird von eigener Familie mit dem Tod bedroht

Seine Frau sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Sie war per Video in die Verhandlung geschaltet, denn sie weilt derzeit an unbekanntem Ort in einem Frauenhaus. Dies scheint den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Bastian Witte zufolge vor allem an ihrer Familie zu liegen, die ihr mit dem Tod gedroht habe. Denn die Familie des Angeklagten hatte sich die Ehezusage 14.000 Euro kosten lassen. Geld, das sie nun zurückhaben möchte. Deswegen – so mutmaßte der Angeklagte – habe seine Frau ihn auch wohl schlecht dastehen lassen wollen und die Vorwürfe erhoben.

Als Zeuge sagte der Fahrer aus, der die Frau aufgelesen hatte. Sie habe gesagt, dass ihr Mann sie geschlagen habe und sie von ihrer Familie getrennt sei. Eine Person sei angerannt gekommen und sei dem Auto auch nachgelaufen, berichtete der 30-Jährige. Er habe die Person in der Dunkelheit aber nicht genau sehen können. Außerdem habe die Frau berichtet, dass sie erst ein paar Tage in Deutschland und 17 Jahre alt sei. Der Konflikt mit ihrem Mann hätte sich um Geschlechtsverkehr gedreht, den sie abgelehnt habe, weil sie krank sei, erzählte der Zeuge.

Videos von einzelnen Szenen des Streits

Der Angeklagte hatte im Laufe des Streits mehrfach zum Handy gegriffen und Aufnahmen von der Wohnung und am nächsten Tag auch von der Stelle gemacht, wo die Tasse zu Bruch gegangen war. Zu sehen sind zahlreiche Scherben auf dem Boden, Teile der Fernbedienung. Er kommentiert die Situation, während im Hintergrund eine aufgeregte Frau zu hören ist. Laut Dolmetscher sagt er unter anderem, dass die Tür der Wohnung offen ist. Zudem ist das deutsche Wort Anzeige zu verstehen.

Eine Polizistin, die das Material ausgewertet und auch mit der 17-Jährigen gesprochen hat, berichtete, dass der Angeklagte sich mehrfach nach seiner Frau erkundigt habe und ihr am nächsten Morgen etwas zu essen bringen wollte. Er habe auch ihre Sachen vorbeigebracht, die sie aus Angst davor, getrakt zu werden, aber nicht habe behalten wollen. Unter den Dateien, die im Gericht angesehen wurden, war auch ein kurzer Chat der 17-Jährigen mit einem anderen Mann. Dort ging es darum, ob dieser ein Haus hat, dass er gut aussieht und ob er sie heiraten wolle.

Der Prozess vor der 1. Großen Jugendkammer wird am Donnerstag mit der Betrachtung von Fotos fortgesetzt. Verteidiger Michael Schmidt beantragte die Aussetzung der Haft für seinen Mandaten. Dieser war schon mal wegen Handels mit Betäubungsmitteln für rund zweieinhalb Jahren in Haft. Nun sah das Gericht Flucht- und Verdunklungsgefahr. Laut Schmidt hat sein Mandant sich nach dem Abend des Streits selbst mehrfach bei der Polizei gemeldet. Zudem habe er einen festen Wohnsitzt und einen Aushilfsjob in Aussicht. Über den Antrag wird in den nächsten Tagen entschieden.

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