30-Jähriger ging in Revision  Schwere Vergewaltigung erneut vor Gericht

| | 14.12.2024 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Verhandelt wird vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
Verhandelt wird vor dem Landgericht in Aurich. Foto: Romuald Banik
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Ein Leezdorfer wurde bereits im Jahr 2020 verurteilt, ging in Berufung und dann in Revision. Seine Partnerin war damals fast verblutet.

Aurich/Leezdorf - Es war eigentlich nur eine kurze Affäre mit bösem Ausgang. Doch die juristische Auseinandersetzung dauert nun seit fast sechs Jahren an.

Ein Leezdorfer muss sich derzeit vor dem Auricher Landgericht verantworten. Er ist wegen schwerer Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung angeklagt. Das Amtsgericht Norden hatte ihn im Dezember 2020 zu drei Jahren Haft verurteilt. Dagegen hatte der heute 30-Jährige Berufung eingelegt. Das Landgericht Aurich verurteilte ihn im August 2021 erneut zu drei Jahren Haft. In dieser Instanz war die Staatsanwaltschaft allerdings nicht mehr davon überzeugt, dass man die sexuellen Handlungen zwischen dem Leezdorfer und einer Auricherin als schwere Vergewaltigung bewerten könne. Da die Frau lebensgefährlich verletzt worden war und der Angeklagte dies billigend in Kauf genommen hätte, gehe es aber um schwere Körperverletzung, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe zu ahnden sei. Das Gericht bewertete die Sache anders und verurteilte den Leezdorfer wegen Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung erneut zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Dagegen legte der 30-Jährige Revision ein und bekam vor dem Oberlandesgericht Oldenburg Recht. Der Fall wird nun also erneut vor dem Landgericht Aurich verhandelt – von einer anderen Kammer.

Angeklagter will vorsichtig gewesen sein

Es geht also wieder fast von vorne los. Was war überhaupt passiert? Der Angeklagte räumte am Donnerstag ein, mit der Frau im Januar 2019 eine kurze Affäre gehabt zu haben. Im Februar sei der Kontakt noch einmal aufgeflammt, beide seien zusammen in die Disco gegangen, hätten gefeiert und getrunken. Dann seien sie am frühen Morgen von einer Bekannten zu ihm nach Hause gefahren worden, in sein Zimmer gegangen und hätten miteinander geschlafen. Schon im Vorfeld sei die Sprache manchmal auf andere Sexualpraktiken gekommen. Eine habe die Frau abgelehnt, einer anderen gegenüber habe sie sich offen gezeigt. Diese hätten sie dann ausprobiert.

Dabei sei der Angeklagte nach eigenen Angaben sehr vorsichtig und langsam vorgegangen, habe Bodylotion als Gleitmittel benutzt. Als er den Eindruck gehabt habe, dass alles in Ordnung sei, habe er die Sache aber offenbar falsch eingeschätzt und zu stark agiert. Als er gemerkt habe, dass seine Partnerin blutet, habe er aufgehört und den Rettungswagen rufen wollen. Das habe sie zunächst nicht gewollt und gefragt, ob er sie nicht mit dem Auto zum Krankenhaus fahren könne. Das sei aber wegen seiner Alkoholisierung nicht möglich gewesen. Er habe im Laufe der Nacht etwa eine halbe Flasche Rum getrunken gehabt. Er habe die Rettung gerufen, beide seien nach unten gegangen. Da sei die Frau schon leicht benommen gewesen. Er sei nicht mit ins Krankenhaus gefahren, habe am Tag aber mehrfach versucht, sie anzurufen. Das Handy sei aber ausgeschaltet gewesen. Später habe er von der Polizei erfahren, dass er der Vergewaltigung beschuldigt werde. Da sei er aus allen Wolken gefallen.

Notoperation rettete Leben der Frau

Vor dem Amtsgericht und im Landgerichtsprozess hatte die Frau bislang unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Das war auch am Donnerstag wieder der Fall. Nach etwa 90 Minuten wurde ihre Befragung unterbrochen und wird am zweiten Prozesstag noch fortgesetzt.

Über die Schwere der Verletzungen haben bislang nur die Aussagen von Sanitätern und vom Chefarzt der Auricher Frauenklinik, Dr. Helmut Reinhold, in den bisherigen Verhandlungen Aufschluss gegeben. Reinhold hatte dort berichtet, dass die Verletzung beinahe tödlich war, die Frau nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Er habe öfter mit Opfern von Sexualdelikten zu tun, so schwere Verletzungen habe er dabei aber selten gesehen. „Mit normalem Sexualverhalten hat das nichts zu tun“, lautete seine Einschätzung damals.

Die Frau hält am Vorwurf der Vergewaltigung fest. Und das möchte der Angeklagte nicht auf sich sitzen lassen. Der Versuch eines Täter-Opfer-Ausgleichs sei in der Vergangenheit schon genau daran gescheitert, berichtete Verteidiger Arno Saathoff. Die Frau habe eine Summe gefordert, die sehr hoch sei. Und nach einer angemessenen Zahlung, zu der sein Mandant durchaus bereit sei, müsse die Frau von diesem Vorwurf ablassen.

Staatsanwalt fragte nach Absprachen

In der neuerlichen Berufungsverhandlung ging es am Donnerstag mehrfach um die Frage, welche Absprachen und Vorkehrungen die beiden getroffen hatten, inwieweit beiden mögliche Risiken bewusst waren, wie viel Erfahrung beide Seiten mit der Praktik hatten und wie der Angeklagte auf mögliche Schmerzensanzeichen reagiert hat.

Als Zeugen wurden die Fahrerin gehört, die das Paar am fraglichen Morgen beim Angeklagten abgesetzt hatte. Sie berichtete, dass beide durchaus alkoholisiert gewesen seien, die Frau im Auto auch sehr müde gewirkt habe. Sie habe die ganze Fahrt über kein Wort gesagt. Körperlichen Kontakt zwischen den beiden habe sie im Rückspiegel nicht gesehen. Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass die Frau nicht mit zu dem Angeklagten wollte.

Auch die Mutter des Angeklagten, die im gleichen Haus wohnt, sagte aus. Sie war gerade aufgestanden, als ihr Sohn mit der Frau heimkam. Sie habe dann noch kurz in ihrem Zimmer gewartet, habe die beiden lachen und die Treppe heraufgehen hören. Jemand sei dabei gestolpert, sodass sie noch gefragt habe, ob alles in Ordnung sei. Das habe ihr Sohn – oben an der Treppe stehend – bejaht. Sie sei wenige Minuten später zur Arbeit aufgebrochen und habe erst am Nachmittag von ihrem Sohn erfahren, dass er den Rettungswagen rufen musste, weil die Frau stark am Unterleib geblutet habe.

Der Prozess wird am 19. Dezember um 9 Uhr fortgesetzt.

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