Abstimmung über Grundsteuerhebesätze  Leezdorf unterbietet andere Gemeinden

| | 13.12.2024 10:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt neue Messbeträge festgesetzt. Die Gemeinden müssen nun auch die Hebesätze anpassen. Foto: DPA
Im Zuge der Grundsteuerreform hat das Finanzamt neue Messbeträge festgesetzt. Die Gemeinden müssen nun auch die Hebesätze anpassen. Foto: DPA
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Drei Gemeinden habe in dieser Woche ihre neuen Hebesätze festgelegt. Landwirtschaftliche Flächen waren dabei Thema. In Leezdorf stimmte die Mehrheit für einen niedrigeren Beitrag als vorgeschlagen.

Brookmerland - In dieser Woche haben drei Gemeinderäte im Brookmerland im Rahmen der Grundsteuerreform über die neuen Hebesätze für die Grundsteuern beschlossen.

In Wirdum fiel am Dienstag die Entscheidung ohne lange öffentliche Diskussion einstimmig: Der Hebesatz für die Grundsteuer A soll ab Januar bei 480 Prozent, der Hebesatz B bei 240 Prozent liegen. Mit diesen Zahlen sei das gleiche Steueraufkommen zu erwirtschaften wie in diesem Jahr. Der neue Satz sei also aufkommensneutral, hieß es.

Landwirtschaft schon Thema in Upgant-Schott

In Upgant-Schott hatte die Diskussion am Montag länger gedauert: Albert Janssen (BWG) fragte, ob der Hebesatz A nicht etwas nach unten korrigiert werden könne. Es gebe viele Landwirte, vor allem Witwen, die ihren Hof nicht mehr bewirtschaften und von einer schmalen Rente leben müssten. Bei ihnen würden das Haus und die Hofstelle schon im Zuge der Reform schon der Grundsteuer B statt wie bisher der Grundsteuer A zugeschlagen. In einigen Fällen – bei kleineren Grundstücken, werde sogar die landwirtschaftliche Fläche mit Grundsteuer B veranlagt. Wenn der Hebesatz nun steige, seien diese Haushalte besonders betroffen. Das gelte sogar wegen der landschaftlichen Struktur noch stärker für die ursprünglichen Upstreeken in Leezdorf und Rechtsupweg. Die Gemeinde dürfe solche Härtefälle nicht aus dem Blick verlieren. Unterstützung bekam Janssen von Hermann Rühaak (BfB). Es gebe viele Haushalte mit geringem Einkommen unter den früheren Kleinstlandwirten. Janssen schlug dann vor, den Hebesatz B leicht zu erhöhen, um den Hebesatz A absenken zu können.

Leezdorf: BWG/CDU stellten Änderungsantrag

Kämmerer Stephan Weers entgegnete, dass der Gesetzgeber das Verfahren im Sinne von mehr Steuergerechtigkeit so vorgeschrieben habe. Es sei nicht Sache der Gemeinde, da noch mal steuernd einzugreifen. Am Ende beschloss der Rat einstimmig den Vorschlag der Verwaltung. Der Hebesatz A liegt auch künftig bei 470 Prozent, der Hebesatz dann bei 280 Prozent.

Auch in Leezdorf kam die Diskussion über Nachteile für aktive und vor allem ehemalige Landwirte durch die Grundsteuerreform auf. MArio Toben stellte für die BWG/CDU einen Änderungsantrag. Die Grundsteuer A solle nicht - wie von der Verwaltung als aufkommensneutral errechnet – bei 600 Prozent liegen, sondern weiterhin bei 470 Prozent.

Heinrich Ubben: Steuersatz A kann deutlich runter, wenn B ganz leicht steigt

Heinrich Ubben (Moin) hatte im Vorfeld berechnet, wie der Hebesatz B nur leicht erhöht werden müsste, um den Hebesatz A deutlich senken zu können. Auch er argumentierte mit der Mehrbelastung für kleine Hofstelle, die Haushalte von Seniren besonders treffe. Zudem würden etliche Verpächter die Last an ihre Pächter weitergeben. Diese müssten höhere Erzeugerpreise verlangen, was dann wieder alle Bürger beim Einkaufen zu spüren bekämen. Statt an der Supermarktkasse mehr zu bezahlen, sei eine leichte Anhebung der Grundsteuer B vermutlich günstiger für viele, so Ubben. Hinzu komme, dass durch die Anhebung des Hebesatzes A – wie derzeit in vielen Kommunen praktiziert – der Landesdurchschnitt künstlich in die Höhe getrieben werde, nach dem sich die Schlüsselzuweisungen berechnen. Ubben schlug daher vor, den Hebesatz A auf 390 Prozent zu senken. Hebe man die Grundsteuer B von 220 Prozent auf 225 Prozent an, seien das für die Betroffenen wenige Euro im Jahr mehr, bei den landwirtschaftlichen Flächen aber eine merkliche Entlastung, so Ubben.

So verschieden sind die Hebesätze im Brookmerland

Bisher gelten in der Samtgemeinde in der Regel in allen Gemeinden die gleichen Hebesätze. Derzeit 470 Prozent bei der Grundsteuer A und 420 Prozent bei der Grundsteuer B.

Im Zuge der Grundsteuerreform werden in allen Gemeinden, je nach den neuen Messbeträgen, die das Finanzamt ermittelt hat, und dem bisherigen Steueraufkommen der Gemeinde, die Hebesätze möglichst so angepasst, dass die Gemeinden bei beiden Steuern jeweils weiterhin die gleichen Einnahmen wie in diesem Jahr hat.

So sehen die Messbeträge im Brookmerland nun aus.

Leezdorf:

A: 420 Prozent, B: 220 Prozent

Der Vorschlag der Verwaltung war: A: 600 Prozent, B: 220 Prozent

Marienhafe:

A: 450, B: 320

Osteel:

A: 480, B: 240

Upgant-Schott:

A: 470 Prozent, B: 280 Prozent

Wirdum:

A: 480 Prozent, B 240 Prozent

Rechtsupweg:

Vorgeschlagen sind von der Verwaltung: A: 550 Prozent, B: 240 Prozent.

Die Sitzung findet am Montag, 16. Dezember, um 18 Uhr statt.

Dabei hatte er die aufkommensneutralen Zielsummen zugrundegelegt, nämlich insgesamt 242.694 Euro. Die Verwaltung hatte in allen Gemeinden allerdings vorgeschlagen, auf den nächsten Zehnerwert aufzurunden. Das würde 248.173 Euro erheben. Ubben hatte diese Anhebung in seiner Rechnung weggelassen.

Gemeindedirektor spricht von Ungerechtigkeit auf mehreren Ebenen

Gemeindedirektor Gerhard Ihmels wehrte sich gegen beide Änderungsanträge. Zum einen sei es nicht die Aufgabe der Gemeinden, die vom Gesetzgeber angestrebte Aufkommensneutralität der beiden verschiedenen Steuern zu vermischen. Zum anderen würden die Grundsteuer-A-Zahler auf Kosten der Grundsteuer-B-Zahler entlastet. Genau solche Ungerechtigkeiten sollten durch die Reform eigentlich besitigt werden. Zum Dritten gerate auch der Ausgleichmechanismus, den die Samtgemeinde intern erarbeitet hat, aus den Fugen. Zähneknirschend habe der Rat in Marienhafe eine Grundsteuer B in Höhe von 320 Prozent beschlossen, so Ihmels. Auch da hätten die Ratsleute ja sagen können: Wir nehmen nun freiwillig weniger ein. Viertens warne er die Gemeinde Leezdorf dringend davor, die eigenen Einnahmen zu beschneiden. Auch 5000 Euro seien bei den Leistungen für Vereine und die Beetpflege viel Geld.

Neuer Vorschlag nach Sitzungsunterbrechung

Ubben beantragte eine Sitzungsunterbrechung. BWG/CDU und Moin/Frau Schmidt zogen ihre Anträge zurück und stellten zusammen einen neuen Antrag: Die Festsetzung auf 420 Prozent bei der Grundsteuer A und auf 220 Prozent bei B. Damit ist das künftige Steueraufkommen in Leezdorf genauso hoch wie in diesem Jahr – also gut 5000 Euro niedriger als offenbar im Haushalt eingeplant. Mit 6 zu 5 Stimmen setzten die beiden Gruppen sich durch.

Riesebeck wirkte nach sehr Sitzung bestürzt. Es seien in nächster Zeit keine Steigerungen der Einnahmen für die Gemeinde durch Neubewertungen von Immobilien zu erwarten. Diese seien nun alle frisch bewertet. Sollte es Widersprüche gegen Bescheide geben, werde also eher weniger in die Kasse kommen. Zugleich stiegen die Ausgaben der Gemeinde durch Tarifsteigerungen und die Inflation. „Ich finde, das sind verantwortungslose Steuergeschenke“, so die Bürgermeisterin.

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