Grundsteuerreform Osteel hat sich einstimmig entschieden
Der Gemeinderat votierte für einen Grundsteuerhebesatz in Höhe von 480 (A) und 240 (B) Prozent. Die Vorschläge für Wirdum, Upgant-Schott, Leezdorf und Rechtsupweg liegen nun vor.
Osteel - Einstimmig war der Beschluss des Gemeinderates Osteel am Dienstag: Der neue Hebesatz für die Grundsteuer A liegt ab Januar bei 480 Prozent und für die Grundsteuer B bei 240 Prozent.
Brookmerlandweit liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A derzeit bei 470 Prozent und für die Grundsteuer B bei 420 Prozent. Im Zuge der Grundsteuerreform, deren Ergebnisse ab dem kommenden Jahr umgesetzt werden, wurden von den Eigentümern zunächst die Daten ihrer Immobilien an das Finanzamt gemeldet. In diesem Jahr bekamen die Eigentümer von dort dann neue Messbeträge mitgeteilt. Was diese finanziell für den Einzelnen bedeuten, lässt sich konkret erst sagen, wenn die Gemeinden auch ihren Hebesatz festgelegt haben.
Aufkommensneutralität ist ein Ziel
Nach Möglichkeit sollen die Gemeinden die Hebesätze aufkommensneutral festsetzen, das heißt: nach der Änderung in etwa genauso viel Geld aus den Grundsteuern einnehmen wie vorher. Da in vielen Fällen bei der Grundsteuer B die Messbeträge gestiegen sind, muss der Hebesatz also tendenziell gesenkt werden. Vorgeschrieben ist die Aufkommensneutralität allerdings nicht. Die Kommunen müssen lediglich berechnen und veröffentlichen, welcher Steuersatz aufkommensneutral wäre.
Kämmerer Stephan Weers erläuterte in Osteel, dass – vorbehaltlich möglicher einzelner Korrekturen von Messbescheiden durch das Finanzamt – der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B bei 230 Prozent liegen würde.In diesem Jahr hat Osteel bei Hebesätzen von 470 (A) und 420 Prozent (B) insgesamt rund 288.100 Euro eingenommen: 36.700 Euro durch die Grundsteuer A und 251.400 Euro durch die Grundsteuer B. Mit einem Hebesatz A von 475 Prozent und einem Hebesatz B von 234 Prozent wären laut den Unterlagen 293.200,00 Euro zu erzielen. Weers führte aber an, dass sich die Summe durch mögliche Widersprüche gegen den Bescheid vom Finanzamt möglicherweise noch verringern werde.
Politik: Veränderungen liegen an der Reform
In den vergangenen Jahren sei das Grundsteueraufkommen tendenziell immer leicht gestiegen. Beispielsweise durch Anbauten an Häuser, durch neue Siedlungsgebiete oder durch Nutzungsänderungen. Dies habe die Inflation ausgeglichen, die auch die Gemeinden bei ihren Ausgaben spüren. Nun zeichne sich aber ab, dass in den kommenden Jahren der Gesamtgrundsteuerbetrag nicht mehr nennenswert steigen werde, so Weers. Deshalb schlug die Verwaltung vor, die Hebesätze jeweils auf den nächsten Zehnerschritt anzuheben. Insgesamt bringt das im nächsten Jahr Mehreinnahmen für die Osteeler Gemeindekasse in Höhe von rund 6300 Euro.
Die Fraktionen ließen in ihren Reden erkennen, dass sie die Grundeigentümer nicht stärker belasten wollen. Dass es einige nun durchaus deutlicher treffen werde als nur mit ein paar Euro, liege aber nicht an der Osteeler Entscheidung über den Hebesatz, sondern an den individuellen Messbeträgen, die sich durch die bundesweite Reform verändert hätten, hieß es.
Vier Sitzungstermine stehen fest
Der Rat Marienhafe hat vergangene Woche als erstes Brookmerlander Gremium über neue Hebesätze abgestimmt. Dort liegt der Hebesatz für Grundsteuer A künftig bei 450 Prozent und für Grundsteuer B bei 320 Prozent.
In drei Brookmerlander Gemeinden wird in der kommenden Woche im Zuge der Grundsteuerreform über die Höhe der neuen Hebesätze abgestimmt. Der Gemeinderat Upgant-Schott tagt am Montag, 9. Dezember, um 18 Uhr im Ellernhus am Oberdreescher Weg. Der Gemeinderat Wirdum trifft sich am Dienstag, 10. Dezember, um 18 Uhr im Gemeindezentrum Wirdum. Und in Leezdorf beginnt die Sitzung am Mittwoch um 18 Uhr im Vereinsheim des SV Leezdorf. Im Vorfeld tagt jeweils nicht-öffentlich der Verwaltungsausschuss der jeweiligen Gemeinde.
Für den Rat Rechtsupweg ist eine Sitzung am 16. Dezember um 18 Uhr in der Gaststätte „Zur Alten Schmiede“ angesetzt. Bislang wurden durch die Grundsteuer A 7300 Euro und durch die Grundsteuer B 266.600 Euro für die Gemeindekasse eingenommen. Der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B läge nach Berechnung der Verwaltung bei 234 Prozent. Bei der Grundsteuer A wären 541 Prozent aufkommensneutral. Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher, dass die Hebesätze zum 1. Januar 2025 auf 550 Prozent (A) und 240 Prozent (B) festgesetzt werden.
Vorschläge für andere Gemeinden sind abrufbar
Im Ratsinformationssystem des Brookmerlandes, abrufbar über die Internetseite der Samtgemeinde, sind die vorgeschlagenen Sätze und die Berechnung für die Gemeinden zu finden.
Das Aufkommen bei der Grundsteuer A ist in den meisten Gemeinden deutlich kleiner als bei der Grundsteuer B. In Upgant-Schott kamen bei der Grundsteuer A bislang rund 43.700 Euro und bei der Grundsteuer B bisher rund 535.000 Euro zusammen. Um diesen Betrag auch im kommenden Jahr für die Gemeindekasse zu haben, müsste im Rahmen der Grundsteuerreform der Hebesatz A auf 461 Prozent und der Hebesatz B auf 277,05 Prozent festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt nun vor, den Hebesatz A auf 470 Prozent und den Hebesatz B auf 280 Prozent festzusetzen. So kämen insgesamt in Upgant-Schott 4568 Euro mehr in die Kasse als bisher.
In Leezdorf ist für die Grundsteuer A der höchste Satz angesetzt
In Wirdum wurden durch die Grundsteuer A in diesem Jahr 44.400 Euro eingenommen, Hinzu kommen 129.600 Euro durch die Grundsteuer B. Um diese Summe auch im nächsten Jahr für die Gemeinde zur Verfügung zu haben, müsste der Hebesatz B künftig bei 274 Prozent liegen. Bei der Grundsteuer A läge er bei 535 Prozent. Die Verwaltung schlägt nun vor, den Hebesatz A auf 540 Prozent und den Hebesatz B auf 280 Prozent festzulegen. Somit würden 3146 Euro mehr für die Gemeinde reinkommen.
In Leezdorf kamen in diesem Jahr 16.100 Euro durch die Grundsteuer A zusammen und 225.000 Euro durch die Grundsteuer B. Um diese Beträge weiterhin zu erhalten, müsste die Gemeinde den Hebesatz B auf 213 Prozent festlegen. Bei der Grundsteuer A müsste der aufkommensneutrale Hebesatz bei 592 Prozent liegen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet nun: 600 Prozent bei der Grundsteuer A und 220 Prozent bei der Grundsteuer B. Es kämen dann 5170 Euro mehr in die Kasse als bislang.
Nicht solche Ausreißer wie in Südbrookmerland
Laut Weers sind die Veränderungen für die Bürger hochindividuell, je nach Messbetrag. Die zentrale Lage von Marienhafe spiegele sich aber durchaus im brookmerlandweit höchsten Satz bei der Grundsteuer B (320 Prozent) wider. Während in Südbrookmerland ein Gewerbebetrieb nach Angaben der Gemeinde nun rund 42 Mal so viel bezahlen soll wie bisher, gebe es solche Ausreißer im Brookmerland nicht, so Weers. Es komme aber vor, dass Eigentümer nun beispielsweise das Dreifache zahlen müssten. Andere Brookmerlander wiederum profitierten von der Reform.