Grundsteuerreform Ihlow setzt auf Aufkommensneutralität
Noch wird über die neuen Hebesätze in der Politik nicht diskutiert. Die Verwaltung will folgende aufkommensneutrale Hebesätze vorschlagen.
Ihlow - Langsam kristallisiert sich heraus, wie die Gemeinden ihre Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform anpassen. Auch wenn der neue Ihlower Hebesatz nicht Teil des am Mittwoch im Finanzausschuss vorgestellten Haushaltsplans war, hat Kämmerer Harm Ubben doch einige Hinweise auf die voraussichtliche Entwicklung gegeben.
Ziel der Verwaltung sei es, den Hebesatz so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen zum neuen Jahr nicht sinke und nicht steige, so Ubben. Ihlow wolle dem Gebot der Aufkommensneutralität folgen. Deshalb solle noch im Dezember eine gesonderte Hebesatzsatzung verabschiedet werden.
Hebesatz B ist bei 260 Prozent aufkommensneutral
Laut Ubben liegt der aufkommensneutrale Hebesatz in der Gemeinde Ihlow für die Grundsteuer B bei 260 Prozent. Bislang werden die Messbeträge der Immobilien mit einem Hebesatz von 380 Prozent bei der Grundsteuer A und 370 Prozent bei der Grundsteuer B multipliziert.
Das Finanzamt habe der Gemeinde nach der Neuberechnung der Werte für die Grundsteuer B eine Messbetragssumme in Höhe von 698.000 Euro mitgeteilt, berichtete Ubben. Mit einem Hebesatz von 260 Prozent käme die Gemeinde auf die auch in diesem Jahr eingenommenen gut 1,8 Millionen Euro bei der Grundsteuer B.
Hebesatz für Grundsteuer A wird wohl etwas steigen
Die Wohnbereiche der landwirtschaftlichen Anlagen wurden im Zuge der Reform der Grundsteuer B zugeschlagen. Bei der Grundsteuer A muss der Hebesatz nun etwas erhöht werden, um Aufkommensneutralität zu erzielen. Die bisher eingenommenen rund 200.000 Euro für die Grundsteuer A erzielt die Gemeinde Ihlow erst mit einem Hebesatz von 412 Prozent.
Für mehr als ein Drittel der Haushalte wird es teurer
Die Veränderungen für die einzelnen Haushalte können dabei nicht global benannt werden. Sie hängen im Wesentlichen vom jeweiligen neuen Messbetrag ab, der den Ihlowern vom Finanzamt in insgesamt 5815 Bescheiden mitgeteilt wurde.
Laut Ubben ist der Messbetrag bei 962 Bescheiden (das entspricht 16,5 Prozent aller Bescheide) in Ihlow um mehr als fünf Prozent gesunken. Ungefähr gleich geblieben ist der Messbetrag bei 932 Bescheiden (16 Prozent). Erhöht bis veranderthalbfacht hat er sich bei 1719 Bescheiden (29,6 Prozent). Verdoppelt hat sich der Betrag bei 788 Bescheiden (13,6 Prozent). Um das zwei- bis Dreifache erhöht bei 466 Bescheiden (8 Prozent), und mehr als verdreifacht bei 709 Bescheiden (12,2 Prozent). Die restlichen 239 Bescheide gehen auf Neuanlagen zurück.
Beispiele
Der Kämmerer verdeutlichte im Ausschuss die Entwicklung an einigen Beispielen. 1) Bei der Grundsteuer A führte er ein kleines Gehöft in Ihlowerhörn als Beispiel an. Der Messbetrag lag bislang bei 291,43, der Steuerbetrag bei 1107,43 Euro. Künftig muss das Gehöft bei beiden Steuerarten veranschlagt werden: mit einem Messbetrag von 188,38 bei der Grundsteuer A und mit einem Betrag von 87,31 bei der Grundsteuer B. Nach bisheriger Hebesatzregel würden für das Gehöft mit dem neuen Messbetrag 1038,89 Euro fällig werden – also weniger als bisher. Mit den aufkommensneutralen Hebesätzen von 412 Prozent (Grundsteuer A) und 260 Prozent (Grundsteuer B) müssten 1003,13 Euro gezahlt werden. Also noch etwas weniger. 2) Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Riepsterhammrich muss bisher mit einem Messbetrag von 760,18 jährlich 2888,60 Euro bezahlen. Der Messbetrag liegt künftig bei 407,44 für Grundsteuer A und 58,29 bei Grundsteuer B. Mit den bisherigen Hebesätzen und dem neuen Messbetrag würden 1763,95 Euro fällig. Mit den derzeit angedachten Hebesätzen für 2025 wären es 1830,65 Euro – in beiden Fällen weniger als bisher. 3) Ein Wohnhaus mit 86 Quadratmetern auf 1000 Quadratmetern Grundstück und einem bisherigen Messbetrag von 57,95 zahlte in diesem Jahr 214,42 Euro. Mit den neuen Messbetrag von 69,29 wären es mit dem aktuellen Hebesatz 256,37 Euro, also mehr. Mit dem angedachten Hebesatz von 260 Prozent noch 180,15 Euro, also weniger. 4) Ein Wohnhaus mit 155 Quadratmetern auf einem 3108 Quadratmeter großen Grundstück hatte bislang einen Messwert von 54,10 und einen Steuersatz von 200,17 Euro. Mit dem neuen Messbetrag von 155,54 und dem aktuellen Hebesatz wären es 575,50 Euro, mit dem angedachten Hebesatz 404,17 Euro. In beiden Fällen also deutlich mehr. 5) Ein Wohnhaus mit 90 Quadratmetern auf einem Grundstück von 3101 Quadratmetern und mit einer Halle von 660 Quadratmetern zahlt bisher bei einem Messbetrag von 195,00 jährlich 721,50 Euro. Der Messbetrag liegt künftig bei 476,71. Mit dem aktuellen Hebesatz würden 1763,83 Euro fällig. Mit dem reduzierten Hebesatz immerhin noch 1239,45 Euro – also deutlich mehr als jetzt.
Diese Zahlen allein ergeben jedoch nur das halbe Bild. Denn der Messbetrag muss mit dem Hebesatz multipliziert werden. Wenn dieser bei der Grundsteuer B nun im Verlauf der politischen Beratungen auf 260 Prozent festgesetzt würde, müssten laut Ubben nur diejenigen künftig mehr zahlen, deren neuer Messbetrag den bisherigen um mehr als 42 Prozent übersteigt.