Streit um Einblick ins Handy Brookmerlander soll Kumpel bedroht und geschlagen haben
Ein 29-Jähriger stand vor Gericht, weil er einen Rechtsupweger gezwungen haben soll, ihm Einblick in dessen Handy zu geben. Warum der Prozess trotzdem mit einem Freispruch endete.
Brookmerland - Die Liste der Vorwürfe war lang, die Verhandlung vor dem Norder Amtsgericht jedoch kurz. Einem inzwischen 29-Jährigen aus Upgant-Schott wurde vorgeworfen, einen Bekannten geschlagen, bedroht, beraubt und zeitweise der Freiheit beraubt zu haben.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger Klaas Kempe verwies auf das psychiatrische Gutachten von Dr. Egbert Held. Dieses bescheinigte dem Angeklagten Schuldunfähigkeit.
Vorwurf: Autofahrt mit Drohung und Schlägen
Doch von Anfang an: Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, am Abend des 24. März 2022 einen Bekannten aus Rechtsupweg zunächst mit dem Auto abgeholt zu haben. In dem Wagen saß noch ein weiterer Mann. Der Rechtsupweger sei davon ausgegangen, dass man sich treffe, herumfahre, rauche und er dann wieder nach Hause gefahren werde, berichtete der Staatsanwalt. Der Angeklagte sei jedoch am dem Haus vorbeigefahren, habe beschleunigt und dann die Herausgabe des Handys und der Pin des Rechtsupwegers gefordert. Der Grund: Der 29-Jährige habe gemutmaßt, dass der Rechtsupweger sich seine eigene Pin angeeignet habe und auf seinen Namen Sachen bestellt habe.
Der Rechtsupweger habe das Handy nicht herausgegeben, woraufhin der Angeklagte ihm mehrere Schläge verpasst habe, so die Anklage. Der Rechtsupweger habe dann bei einem kurzen Halt aus dem Auto flüchten können. Der Angeklagte habe ihn aber verfolgt, eingeholt und mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert. Er habe gedroht, den Rechtsupweger fertigzumachen und stundenlang festzuhalten. Zwischen Loppersum und Wirdum habe der Angeklagte dann angehalten und erneut die Herausgabe des Smartphones verlangt. Diesmal habe der Rechtsupweger sein Telefon überreicht. Nach der Durchsuchung des Geräts habe der Angeklagte ihn nach Hause gebracht. Der Geschädigte habe Nasenbluten gehabt und Schmerzen von den Schlägen, so der Staatsanwalt.
Wahnvorstellungen nach Drogenkonsum
Zeugen waren am Mittwoch nicht geladen. Der Sachverhalt wurde im Detail nicht weiter aufgeklärt. Richterin Roll verlas Auszüge des psychiatrischen Gutachtens, das im Juli angefertigt worden war, und das die Vorwürfe wohl implizit bestätigte. Darin hieß es, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt ausgeprägte Wahnvorstellungen gehabt habe. Nach der Einnahme verschiedener Drogen, die er seit der Jugend sporadisch und ab 2021 verstärkt konsumiert habe, habe sich eine paranoide Wahrnehmungsstörung beim Angeklagten entwickelt. Er verkenne dann die Realität, höre Stimmen und habe ein subjektives Bedrohungsempfinden, führte der Gutachter aus. Die drogenindizierte Psychose mit Wahnvorstellungen halte auch ohne weiteren Suchtmittelkonsum an.
Der Psychiater kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund der zur Tatzeit fehlenden Einsichtsfähigkeit nicht schuldfähig sei. Er empfahl aber, dass der 29-Jährige für zwei Jahre im monatlichen Rhythmus eine Therapie machen solle. Der Staatsanwalt sprach sich angesichts dieser Einschätzung für einen Freispruch aus, ebenso der Verteidiger. Und auch das Gericht kam zu diesem Urteil. Eine Therapie wurde nicht zur Auflage gemacht. Die Kosten des Verfahrens übernimmt die Staatskasse – der Staatsanwalt erklärte bereits Rechtsmittelverzicht.
Der Geschädigte hatte noch ein sogenanntes Adhäsionsverfahren angestrengt, um im Rahmen des Strafprozesses Schmerzensgeldforderungen geltend zu machen. Dieses Verfahren hat sich mit dem Urteil nun erledigt. Der Rechtsupweger bleibt auf den damit verbundenen Kosten sitzen.