Geständnis vor Gericht Unternehmer ist Zeitzünder-Brandstifter von Moordorf
Ein 47-jähriger Unternehmer hat gestanden, mithilfe eines Zeitzünders sein Wohnhaus in Moordorf in Brand gesetzt zu haben. Was er zu der Tat sagte und welche Strafe ihn erwartet.
Moordorf/Aurich - Er hat gestanden: Mit einem selbstgebauten Zeitzünder hat ein Unternehmer sein Haus in Moordorf in Brand gesetzt, nachdem er keine Genehmigung für den beabsichtigten Neubau bekommen hat. Das räumte der 47-Jährige am Dienstag vor Gericht ein.
Durch sein Geständnis entging er einer Gefängnisstrafe, zu der er im Mai in der Vorinstanz verurteilt worden war. In der Verhandlung am Dienstag erklärte er, was ihn zu der Tat bewogen hat.
So ging der Brandstifter bei der Tat vor
Der Fall: Im Dezember 2022 ging der frühere Südbrookmerlander zu seinem seit Jahren unbewohnten Haus in der Nähe des Moorweges in Moordorf. Dort schloss er eine elektrische Herdplatte an eine programmierte Zeitschaltuhr an und deponierte verschiedene brennbare Materialien wie Grillanzünder, Papier und brennende Flüssigkeiten auf der Herdplatte, bevor er das Haus wieder verließ. Das Ziel: Sobald die Herdplatte über die Zeitschaltuhr eingeschaltet wurde, sollte das Material Feuer fangen und das Haus in Brand setzen. Der Beschuldigte fuhr im Anschluss mit seiner Familie in den Urlaub. Doch sein Plan ging nur teilweise auf. Zwar kam es tatsächlich zum Brand, dieser zündete jedoch nicht durch. Vermutlich aufgrund von Sauerstoffmangel erloschen die Flammen von selbst, bevor das Feuer von jemandem bemerkt wurde. Der Schaden war zwar groß, die Spuren und der vorbereitete Zeitzünder blieben aber erhalten. Schnell war klar, dass es sich um Brandstiftung gehandelt hatte. Auf die Spur des Hauseigentümers kamen die Ermittler unter anderem wegen dessen Tochter. Ihr gegenüber hatte der Mann nämlich eine sogenannte Brandrede gehalten. Davon sprechen die Ermittler, wenn ein Täter ankündigt, ein Feuer zu legen.
Viele Indizien sprachen gegen den Firmenchef
In der Verhandlung am Auricher Amtsgericht hatte der 47-Jährige die Tat noch vehement bestritten. Weil jedoch zahlreiche Indizien gegen ihn sprachen, wurde er dennoch verurteilt. Nicht wegen der Brandstiftung selbst, sondern wegen Versicherungsbetruges. Während die Gebäudeversicherung die Zahlung wegen der laufenden Ermittlungen noch zurückgehalten hatte, zahlte die Hausratversicherung insgesamt rund 52.000 Euro an den Mann aus. Für zwei Jahre und neun Monate sollte er deshalb ins Gefängnis. Dagegen wehrte er sich mit einer Berufung und es kam zum erneuten Prozess am Dienstag am Auricher Landgericht. Für den waren ursprünglich zwei Verhandlungstage angesetzt – doch dazu kam es nicht. Am Ende dauerte die Verhandlung gerade einmal eine Stunde.
Gleich zu Beginn informierte Richter Malte Sanders die Anwesenden darüber, dass es im Vorfeld Gespräche über eine sogenannte Verständigung gegeben hatte. Diese hatte Verteidiger Ralf Giese bereits am Amtsgericht ins Spiel gebracht – jedoch ohne Erfolg. Diesmal wollte sich die Staatsanwaltschaft zwar erneut nicht auf einen sogenannten Deal einlassen. Das Gericht stellte jedoch in Aussicht, dass im Falle eines Geständnisses und einer vollständigen Rückzahlung der zu unrecht erhaltenen Versicherungssumme eine Bewährungsstrafe denkbar wäre.
Kurzum räumte der Unternehmer die Tat ein. Er habe das Haus zusammen mit einer bereits erteilten Umbaugenehmigung erhalten. Diese habe dann aber plötzlich nicht mehr gegolten, sodass er einen neuen Bauantrag habe stellen müssen. Das Verfahren zog sich, mehrfach habe er Ablehnungsbescheide erhalten. Weil er immer neue Unterlagen habe einreichen müssen, sei das Ganze ins Geld gegangen. Im Bekanntenkreis habe er dann mehrfach gehört, dass er „die Scheiße einfach in Brand stecken“ solle, so der Angeklagte wörtlich. Der Entschluss dazu sei ihm schwer gefallen, irgendwann habe er aber keinen anderen Ausweg mehr gesehen. „Das war dumm“, kommentierte der Mann sein Handeln.
Teil der Versicherungssumme bereits zurückgezahlt
Mit seiner Aussage gelang es dem Unternehmer, das Gericht davon zu überzeugen, die vom Amtsgericht verhängte Strafe so weit zu reduzieren, dass diese zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Ein weiterer Grund: Zwischenzeitlich hat der Mann mit 35.000 Euro einen Großteil des zu Unrecht erhaltenen Geldes an die Versicherung zurückgezahlt.
„Sie haben einen schweren Fehler gemacht“, so Richter Sanders in Richtung des Angeklagten. Dieser habe sich jedoch reuig gezeigt und bereits einen Gutteil des Schadens wieder gutgemacht. Weil er außerdem nicht vorbestraft sei, sei eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung tat- und schuldangemessen. Verteidiger Ralf Giese hatte zudem versucht, die Rückzahlung des restlichen Versicherungsgeldes als Bewährungsauflage durchzusetzen. Ein Kniff, mit dem er seinen Mandanten offenbar vor einer weiteren Geldauflage bewahren wollte. Doch das war mit dem Gericht nicht zu machen. Weil der Mann ohnehin zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet sei, genüge dies nicht als Sanktion. Zusätzlich zu den noch offenen rund 17.000 Euro muss er nun noch 5000 Euro an das Deutsche Rote Kreuz in Aurich zahlen.
Der Angeklagte hat das Urteil bereits akzeptiert. Derzeit seien er und seine Mitarbeiter damit beschäftigt, das Haus in Moordorf zu sanieren, sodass es wohl irgendwann wieder bewohnbar sein wird. Ob er dann selbst dort einzieht, blieb offen.