Jugendschutz im Landkreis Aurich 17-jährige Testkäuferin kam leicht an Schnaps und Zigaretten
Eine Auszubildende des Landkreises Aurich war unterwegs. Sie bekam vor allem in Großefehn oft harten Alkohol. Auch die steigende Zahl an Verkaufsautomaten macht dem Kreisjugendpfleger Sorgen.
Aurich - Minderjährige kommen im Landkreis Aurich immer noch zu leicht an Alkohol und Tabak. Das haben neuerliche Kontrollkäufe gezeigt, die jetzt gemeinsam vom Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich mit der Polizei in der Gemeinde Großefehn und in der Stadt Aurich durchgeführt wurden.
Dabei wurden einer 17-jährigen Auszubildenden des Landkreises, die als Testkäuferin unterwegs war, an elf von insgesamt 18 Verkaufsstellen Weinbrand, Wodka, Zigaretten und E-Zigaretten ausgehändigt.
Es wurden Lebensmittelläden, Fachgeschäfte für Tabakwaren und Tankstellen überprüft.
Kreisjugendpfleger Werner Voß zeigte sich erschrocken angesichts der hohen Zahl von sieben Verkäufen in neun überprüften Geschäften in der Gemeinde Großefehn: „Während die wiederholten Kontrollen in der Stadt Aurich langsam Wirkung zeigen, müssen wir in anderen Gemeinden und Städten des Landkreises die Jugendschutzkontrollen intensivieren“, stellte Voß abschließend fest.
Die Quote für die Stadt Aurich lag im Vergleich zu 2023 etwas niedriger, hier gab es Alkohol und Tabak an vier von neun Verkaufsstellen.
Oft keine Altersüberprüfung
Vor Ort wurden das Verkaufspersonal und die Betreiber über die Abgabe von Alkohol und Tabak, insbesondere aber über das Jugendschutzgesetz aufgeklärt – und es gab Tipps zur Vermeidung der Herausgabe an Minderjährige. In den meisten Fällen zeigte sich, dass das Verkaufspersonal keine Altersüberprüfung durchführte.
Die Kontrollen haben laut Landkreis zwar vor allem vorbeugenden Charakter, dennoch müssen die Herausgeber mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 150 und 500 Euro rechnen, heißt es. Bei Wiederholungstätern könnte die Geldbuße deutlich höher ausfallen. Sieben Verkäuferinnen und Verkäufer verhielten sich allerdings vorbildlich und erhielten ein großes Lob für ihren Beitrag zum Jugendschutz.
Immer mehr Automaten bieten Alkohol an
Ein weiteres Thema bereitet dem Kreisjugendschützer derzeit ebenfalls viel Arbeit und Sorge, da im Kreisgebiet vermehrt Getränke- und Snackautomaten aufgebaut werden – vor allem in der Nähe von Schulen, Jugendzentren, sozialen Einrichtungen oder Fahrschulen. Die Anzahl der Automaten nehme stetig zu, so Voß. Neben nicht-alkoholischen Getränken, Süßigkeiten oder Snacks werden hier zunehmend auch alkoholische Getränke wie Bier, Sekt oder Weinbrand angeboten.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und untersagt das Anbieten von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit und in nicht gewerblich genutzten Räumen durch solche Automaten. Im Sinne des Jugendschutzgesetzes reicht somit eine technische Alterskontrolle per Personalausweis oder Führerschein allein nicht aus.
Auch hier werden durch den Landkreis Aurich stichprobenartig und anlassbezogen Kontrollen durchgeführt. Wer dennoch Alkohol in Automaten in der Öffentlichkeit anbietet, muss mit einer Versiegelung des betreffenden Automaten und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.