Entwässerung Wer Gräben nicht reinigt, muss zahlen
In Südbrookmerland startet bald die Gewässerschau. Aber was passiert eigentlich, wenn dabei etwas beanstandet wird? Wir haben nachgefragt.
Südbrookmerland - Bald sind sie wieder unterwegs: Anwohner von bestimmten Gräben in Südbrookmerland dürften demnächst wieder Besuch von den sogenannten Schaubeauftragten der Gemeinde Südbrookmerland bekommen. Die Gewässerschau steht an. Das Ziel: Die Gräben sollen fit für Herbst und Winter gemacht werden, damit die Entwässerung sichergestellt ist. Doch was passiert eigentlich, wenn es Beanstandungen gibt? Wir haben bei der Gemeinde und dem Landkreis Aurich nachgefragt.
Dichter Bewuchs, Unrat und unerlaubte Einbauten wie Betonplatten und andere Uferbefestigungen sind es, auf die die Schaubeauftragten in Südbrookmerland besonders achten. Alles, was den Abfluss des Regenwassers und die Aufnahmefähigkeit der Gräben behindert, wird vermerkt. Im vergangenen Jahr hat die Gemeinde die Gewässerschau auf das sogenannte Auricher Modell umgestellt. Statt wie bisher einen Schaubeauftragten gibt es in jedem Bezirk nur zwei. In der Regel geht ein Mitglied des Gemeinderates gemeinsam mit einem fachkundigen Bürger aus der Gemeinde die sogenannten Schaugräben ab. Und immer wieder werden sie fündig.
So geht es nach einer Beanstandung weiter
Häufig liegt die Pflicht zur Grabenreinigung bei den direkten Anliegern. Stellen die Schaubeauftragten fest, dass etwas nicht in Ordnung ist, melden sie dies an die Gemeindeverwaltung, die die Anlieger anschreibt. Sie werden dann aufgefordert, die Missstände zu beseitigen. Geschieht dies nicht, werden die Fälle an die Untere Wasserbehörde des Landkreises weitergemeldet. Im vergangenen Jahr haben die Schaubeauftragten nach Worten von Sachbearbeiter Meik Eden von der Gemeindeverwaltung 73 Anlieger gemeldet. „Diese wurden von uns aufgefordert, ihr Gewässer aufzureinigen“, so Eden. 39 Anlieger seien dieser Aufforderung nicht im geforderten Zeitraum nachgekommen. Dann kam der Landkreis Aurich ins Spiel.
Dort sind die Meldungen nach Angaben von Pressesprecher Rainer Müller-Gummels am 25. Januar eingegangen. Da seitens der Gemeindeverwaltung lediglich eine Aufforderung zur Gewässerunterhaltung erfolgt sei, aber keine Anhörung durchgeführt wurde, habe der Landkreis nicht sofort entsprechende Verfügungen oder Anordnungen durchsetzen können. Stattdessen musste erst ein Anhörungsverfahren durchlaufen werden. Dies sei in allen Fällen Anfang Februar erfolgt. „Auf unsere entsprechende Aufforderung haben die meisten Bürger reagiert und die Unterhaltung vorgenommen“, so der Sprecher. Das Problem: Die Grabenaufreinigung darf aus Naturschutzgründen nur bis Ende Februar stattfinden. Wegen aufgeweichter Böden sei das aber nicht in allen Fällen möglich gewesen, so der Landkreis weiter.
Schlimmstenfalls kommt die „Ersatzvornahme“
Grundsätzlich gilt: Wer seinen Graben trotz Aufforderung nicht reinigt, muss mit einer sogenannten Ersatzvornahme rechnen. In solchen Fällen rücken Bauhof oder beauftragte Unternehmen an und reinigen die Gräben. Die jeweiligen Anlieger bekommen die Rechnung. Dazu kam es nach der Gewässerschau im vergangenen Jahr jedoch nicht, wie der Landkreis mitteilt. Grund: „Dies war aufgrund des fortgeschrittenen Zeitraumes nicht mehr möglich.“ Derzeit lasse sich nicht genau ermitteln, wie viele der gemeldeten Fälle noch nicht abgeschlossen sind.
Nach dem durch Starkregen ausgelösten Hochwasser im Juli ist davon auszugehen, dass die Schaubeauftragten in diesem Jahr noch genauer hinschauen werden. Ein Kritikpunkt vieler Bürger lautet jedoch, dass sich die Gemeinde selbst nicht ausreichend um ihre Gewässer kümmere. Laut Gemeindeverwaltung wurden in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 122.600 Euro und 149.200 Euro in die Grabenunterhaltung gesteckt.
Wichtiges Gewässer wird runderneuert
Für eine größere Maßnahme der Gemeinde, die vor allem im Bereich Moordorf für Entlastung sorgen soll, sind am Dienstag die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht worden. Dabei geht es um die Aufreinigung und Wiederherstellung eines Grabens zwischen dem Ritzweg, dem Ritzpfad und der Ringstraße. „Wenn das vollständig umgesetzt ist, erwarten wir und die beauftragten Ingenieurbüros zumindest in dem Bereich deutliche Verbesserungen“, so Meik Eden.
Fakt ist aber auch: Obwohl unter anderem nicht vorhandene Gräben als Ursache für die Entwässerungsprobleme in Moordorf ausgemacht wurden, ist in diesem Bereich bislang offenbar wenig passiert. Zwar würden bei Neubaugebieten und größeren Versiegelungen Anlagen zur Oberflächenentwässerung mit eingeplant. Über die Wiederherstellung beispielsweise illegal verfüllter Gräben ist bislang aber noch nichts bekanntgeworden.
Bürgermeister Thomas Erdwiens verweist in diesem Zusammenhang immer wieder auf eine Beweispflicht, in der sich die Gemeinde befinde. Seit dem Hochwasser kurz vor seinem Amtsantritt 2021 scheint es hier aber offenbar noch nicht gelungen zu sein, die nötigen Nachweise zu führen und die Wiederherstellung dieser laut Verwaltung so unverzichtbaren Gräben in der Gemeinde durchzusetzen.