Autorennen auf B 72  Junge Raser überholten die Falschen

| | 02.10.2024 14:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Die Tacho-Nadel der beiden Fahrer zeigte nach Aussage der beiden Kriminalbeamten noch deutlich höhere Werte. Foto: DPA
Die Tacho-Nadel der beiden Fahrer zeigte nach Aussage der beiden Kriminalbeamten noch deutlich höhere Werte. Foto: DPA
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Vor Gericht stritten ein Marienhafer und ein Norder ab, deutlich zu schnell auf der B 72 nebeneinander gefahren zu sein. Das Gericht glaubte den Polizisten, die sie dabei überholt hatten.

Aurich - Blöd gelaufen ist es für zwei junge Autofahrer aus Marienhafe und Norden, als sie im April 2023 auf der Umgehungsstraße von Norden ein Auto überholten. Denn darin saßen auf privater Fahrt zwei Polizisten, die die Geschwindigkeit der beiden für so außergewöhnlich hoch und verkehrsgefährdend hielten, dass sie ihre Kollegen riefen.

Das Amtsgericht Norden hatte den nun 23-jährigen Marienhafer und den nun 21-jährigen Norder im Mai 2023 wegen illegalen Autorennens verurteilt. Sie sollen dabei über eine längere Strecke nebeneinander mit etwa 170 Stundenkilometern auf der B 72 gefahren sein. Der Marienhafer wurde zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Außerdem sollte er seine Fahrerlaubnis für sechs Monate verlieren. Der Norder wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 800 Euro verurteilt. Außerdem sollte er einen Verkehrssicherheitskurs absolvieren und ebenfalls für sechs Monate die Fahrerlaubnis verlieren.

Angeklagte sagten beide: Es gab gar kein Rennen

Beide Fahrer hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Grund: Es habe kein Rennen gegeben. Nachdem sie am 20. April 2023 gegen 20.45 Uhr den Kreisverkehr an der Ostermarscher Straße durchfahren hätten, seien sie auf ein mit 70 bis 80 Stundenkilometern eher langsam fahrendes Auto gestoßen, das sie nacheinander mit etwa 110 bis 120 Stundenkilometern überholt hätten, sagten beide Angeklagten übereinstimmend aus. Sie seien dann wieder eingeschert und hintereinander ganz normal weitergefahren – bis zu einem Schnellrestaurant am Bahnhof.

Anders als in der ersten Instanz sagte in der Berufungsverhandlung vor dem Auricher Landgericht die heute 19-jährige damalige Freundin und Beifahrerin des Marienhafers aus. Sie war vor dem Schnellrestaurant von der Polizei kurz befragt worden, hatte dort angegeben, dass es nichts über die vorangegangenen Kilometer zu berichten gebe. Detaillierter befragt wurde sie nicht und erschien laut der Vorsitzenden Richterin Dorothee Bröker auch nicht zu einer Vernehmung. Vor dem Amtsgericht war sie nicht geladen.

Zeugin beschreibt exakt den gleichen Ablauf

Nun bestätigte die 19-Jährige exakt die Schilderung der Angeklagten. Nach dem Kreisverkehr sei ein langsames Fahrzeug überholt worden. Es habe dann weder weitere Fahrzeuge auf der rechten Fahrbahn noch Gegenverkehr gegeben. Auch seien die beiden Angeklagten zu keiner Zeit nebeneinander, sondern immer nur hintereinander hergefahren, sagte die Zeugin bestimmt. Nacheinander seien sie auf den Parkplatz des Schnellrestaurants gefahren und dann sei die Polizei gekommen. Sie sei von den Beamten zum Essenholen reingeschickt worden und habe das meiste der Befragung nicht mitbekommen.

Ein weiterer Zeuge hatte drei Tage nach der Polizeikontrolle am Schnellrestaurant die Polizeiwache aufgesucht und angegeben, dass er im fraglichen Moment im Wagen des Norder Fahrers gesessen habe. Die beiden Autos hätten ein Fahrzeug nach dem Kreisverkehr überholt und seien dann aber weder gerast noch nebeneinander hergefahren.

Vor Gericht konnte der mutmaßliche Beifahrer sich weder an die Situation noch an seine Aussage bei der Polizei erinnern. Das sei alles schon sehr lange her, so der Zeuge, der sich auch auf mehrfache Nachfrage des Gerichts nicht mehr weiter erinnern konnte. Der Norder Angeklagte hatte zuvor ausgesagt, alleine im Fahrzeug gesessen zu haben.

Zeuge: „Wenn Gegenverkehr gekommen wäre, hätte es einen Knall gegeben“

Die beiden Polizisten, die in ihrem Privatfahrzeug nach dem Kreisverkehr überholt worden waren, sagte aus, dass sie in normaler Weise auf Tempo 100 beschleunigt hätten. Mit deutlich höherer Geschwindigkeit seien die beiden Autos an ihnen vorbeigeschossen, noch weiter beschleunigend. Dann seien sie nebeneinander her gefahren, obwohl die langgezogene Kurve an der Stelle nicht gut einsehbar gewesen sei. „Wenn Gegenverkehr gekommen wäre, hätte es einen Knall gegeben. Dann säßen die beiden Angeklagten heute wohl nicht hier – oder zumindest nicht so gesund“, sagte der Polizist im Zeugenstand.

Eine Geschwindigkeitsmessung sei in der Situation natürlich nicht erfolgt. Beide Zeugen schätzten die maximal erreichte Geschwindigkeit auf über 150 Stundenkilometer. Einige Hundert Meter vor ihnen sei noch ein weiteres Auto überholt worden, die Raserei der beiden Angeklagten dann noch weitergegangen. Etwa auf Höhe des Ekeler Weges seien die beiden hochmotorisierten Fahrzeuge aus ihrem Blick geraten.

Verteidiger bezweifelten die geschätzten Angaben

Sie hätten kurz überlegt, ob sie die Kollegen rufen sollen, sagte die Polizistin. Ausschlaggebend sei gewesen, dass die beiden Fahrer nach ihrer Beobachtung deutlich zu schnell waren, miteinander interagierten und eine große Gefahr für potenziellen Gegenverkehr darstellten. Ihr Kollege sagte, dass es zum Berufsalltag gehöre, sich blitzschnell Kennzeichen einzuprägen.

Die Verteidiger bezweifelten die Aussage der Beamten stark: Sie hätten die Geschwindigkeit nur schätzen können. Die Kurve sei gar nicht so schlecht einsehbar. Und mindestens beim zweiten Überholvorgang hätte es zu Bremsmanövern oder Beschleunigungen kommen müssen, an die beide sich nicht erinnerten, so das Argument. Die Aussagen der beiden Angeklagten und der Beifahrerin seien hingegen schlüssig. Deshalb seien die Angeklagten freizusprechen, sagte der Verteidiger des Norders.

Die Angeklagten sagten im letzten Wort, dass es sich ohnehin nur um ein Rennen handele, wenn die Autos nicht nebeneinander herfahren, sondern versuchen, aneinander vorbeizuziehen.

Vorläufiges Fahrverbot wurde nie vollstreckt

Das Gericht folgte dieser Logik nicht und verwarf die Berufung. Da es nach dem Rennen zu einer juristischen Panne gekommen war und das vorläufige Fahrverbot nie in Kraft gesetzt wurde und die beiden Angeklagten sich seitdem am Steuer nichts mehr hätten zuschulden kommen lassen, verzichtete die Kammer auf ein Fahrverbot. Für beide sei der Führerschein auch für ihre Berufstätigkeit wichtig, so Bröker.

Jeder weitere Verstoß mache dies jedoch hinfällig. Dann sei der Führerschein weg. Der 23-Jährige hat zudem zwischenzeitlich eine Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes bekommen, sodass er nun eine Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Euro zahlen muss.

Das Gericht ist überzeugt, dass die Aussagen der Beifahrerin und die polizeiliche Aussage des angeblichen Beifahrers abgesprochene Gefälligkeitsaussagen waren, während die Schilderungen der Polizisten für das Gericht glaubhaft seien.

Selbst das Überholen von zwei Tempo 100 fahrenden Autos mit 120 Stundenkilometern sei in einer Kurve schon nicht ungefährlich, mahnte Bröker. Aber mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit nebeneinander herzufahren, um die Autoleistungen zu messen, sei gefährlich und gegen jede Regel. Illegale Autorennen hätten schon etliche unschuldige Opfer gefordert, so Bröker. Sie ermahnte die Angeklagten, sich nicht in weitere Rennfahrten hineinziehen zu lassen.

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